netz durchgeführt und hierüber eine Rechnung im Betrage von S 8. 517,38 vorgelegt. Das Stadtbauamt, welches von dieser Arbeit erst verständigt wurde, als sie bereits beendet bezw. die Künette zugeschüttet war, konnte daher weder die Notwendigkeit noch die Zweckmäßigkeit sowie das Ausmaß der Arbeiten kontrollieren. In ihrem Schreiben vom 28. 6. 1948 führen die Steyr-Werke aus, daß die anfangs Februar dieses Jahres aufgetretenen katastrophalen Zustände bei ihren Wohnhäusern in der Schaftgasse/Werndlgasse durch Austreten der Fäkalien aus den Kanalschächten und Eindringen derselben in die Häuser, verursacht durch den bombengeschädigten Hauptkanal in der Schaftgasse, ein schleuniges Eingreifen der Häuserverwaltung der Steyr-Werke notwendig machten. Die Häuserverwaltung war usprünglich der Meinung, daß es sich um verstopfte Kanalabläufe von den Häusern handelt und es wurde daher der Kanalräumer Kühhas mit der Reinigung der Kanalabläufe beauftragt. Gelegentlich dieser Arbeiten mußte Kühhas feststellen, daß an den Häuserkanälen kein Schaden besteht, sondern die Verstopfung auf das Nichtfunktionieren des Hauptkanales zurückzuführen war. Da infolge der bereits erwähnten Zustände ein Hinausschieben der Kanalreparatur unmöglich war, wurde von Seite der Häuserverwaltung die Firma Neudeck mit der Instandsetzung des Hauptkanales beauftragt. Zeit zur Einholung von Kostenanschlägen von verschiedenen Firmen für diese Arbeiten war nicht mehr vorhanden, sodaß mit den Arbeiten sofort in Regie begonnen werden mußte. Diese Arbeiten wurden jedoch ständig ausführungs- und zeitgemäß überwacht und kontrolliert. Des weiteren wurde am 13. 3. 1948 das Stadtbauamt von der im Gange befindlichen Arbeit verständigt. Der Stadtrat hat nach Überprüfung des Sachverhaltes in seiner Sitzung vom 20. 7. 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Für bereits durch die Steyr-Werke in Auftrag gegebene Kanalreparatursarbeiten im Eysnfeld (Werndlgasse) wird der Betrag von S 8.517,38 (Schillinge achttausendfünfhundertsiebzehn 38/100) bewilligt. Die Deckung ist aus H. St., 712-31 zu nehmen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das. Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
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