flächenanstriches läßt jedoch zu wünschen übrig und ist nicht mehr so beschaffen, daß sie einem frequenten Verkehr auf längere Zeit standhält. Die einzige Lösung zur Verbesserung der Verkehrsstraße stellt die Pflasterung dar. Vor Beginn dieser Arbeiten wurde seitens des Stadtbauamtes beim Magistratspräsidium vorgesprochen und von diesem grundsätzlich die Zustimmung gegeben, die Arbeiten in Angriff zu nehmen. Der Ausbau übersteigt jedoch die normalen Erhaltungskosten einer Straße und kann mit dem präliminarmäßig vorgesehenen Betrag der H. St. 662-31 in Höhe von S 468.700 (Straßenerhaltung) das Auslangen nicht gefunden werden. Für die Pflasterung ist die Teilstrecke zwischen dem Pumphaus und der Ramingbachbrücke in einer Breite von rund 7.5 m vorgesehen. An den Begrenzungslinien der Straße werden nur solche Nebenarbeiten vorgenommen, die im Zuge der Pflasterung notwendig sind. Die Straßenbreite beträgt 16 m und würde nur in einigen. Teilstrecken die volle Breite der Straße zur Verfügung stehen. Für den derzeitigen Verkehr genügt jedoch die Fahrbahnbreite von 7.5 m. Die Kosten dieses Straßenbaues betragen rund S 100.000.-- und setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: 4.500 m2 Aufreißen und Planieherstellung 50.000.- 400 m3 Pflastersand 8.o00.- 500 m3 Bruchschotter 10.000.-- 4.500 m2 Pflasterarbeit 12.000.- Leistungen des Wirtschaftshofes: Straßengraben, Gehsteiganpassung, Regenwassereinläufein die neue Höhe einordnen, Hydrant- und Wasserleitungskappen versetzen, u.s.w. 20.000.-. Der Finanz- und Rechtsausschuß, der sich in der Sitzung vom 13. Juli 1948 mit diesem Antrag befaßt hat, hat an den Gemeinderat den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Für den Ausbau der Haratzmüllerstraße zwischen dem Pumphaus und der Ramingbachbrücke (Aufreißen und Planieherstellung im Ausmaß von 4.500 m2 für 400 m3 Pflastersand, 500 m3 Bruchschotter und die Ausführung von 4.500 m2 Pflasterarbeit sowie Anfertigung von Straßengräben, Gehsteiganpassung, Leitungskappen) wird ein Betrag von S 100.000.— (Schillinge hunderttausend) genehmigt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe soll bei der H. St. 663-76 verrechnet werden.
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