Gemeinderatsprotokoll vom 23. Juli 1948

PROTOKOLL über die am 23. Juli 1940 stattgefundene 14. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr. Beginn: 16.00 Uhr. TAGESORDNUNG: Berichterstatter Bürgerm.-Stellvertr. Franz Paulmayr: 1.) Zl. 5815/47 Ausbau des städt. Wirtschaftshofes 2.) Zl. 201/47 Neubau des Feuerwehrdepots in Steyr, Sierningerstraße 3.) Zl. 2753/48 Leistungen der Stadtgemeinde Steyr zum Siedlungsbau Fischhub 4.) Zl. 1099/48 Reparatur des Kanalablaufes des Schlossparkteiches Berichterstatter Stadtrat Hans Kahlig: 5.) Zl. 2758/48 Kostenübernahme zur Bombenschadensbehebung an der Michaelerkirche Berichterstatter Gemeinderat Alois Huemer: 6.) Zl. 1327/48 Sportklub "Vorwärts Steyr", Subventionsansuchen 7.) Zl. 2898/48 Pflasterung und Regulierung der Haratzmüllerstraße 8.) Zl. 1100/48 Instandsetzung des Turnsaales in der Volksschule Münichholz Berichterstatter Gemeinderat Karl Kokesch: 9.) Zl. 3889/48 Anschaffung von Stadtplänen 10.) Zl. 3530/48 Instandsetzungsarbeiten an der städt. Wasserleitung Berichterstatter Gemeinderat Josef Pöschl: 11.) Zl. 3739/48 Verlegung von Kabeln der städt.Straßenbeleuchtung 12.) Zl. 4073/48 Instandsetzung des Lagerschupfens im städt. Objekt Industriestraße 3

Berichterstatter Gemeinderat Vinzenz Bibnitzky: 13.) Zl. 1717/46 Ankauf von Kleinsteinen. Berichterstatter Gemeinderat Franz Schnabl: 14.) Zl. 3376/48 Kanalreparatur im Eysnfeld 15.) Zl. 1718/46 Aufbau der bombenbeschädigten Stützmauer Duckartstraße-Eisenstraße Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: 16.) Zl. 3903/48 Pflasterung des Michaelerberges und Wasserleitungslegung 17.) Zl. 6810/47 Rohrverlegung Fabriksstraße-Gschaiderberg Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 18.) Zl. 184/Präs. 1948 Einführung einer VertragsbedienstetenOrdnung 19.) Zl. 185/Präs. 1948 Änderung der Dienstordnung der Beamten.

ÖFFENTLICHE SITZUNG. Anwesende: Bürgermeister Leopold Steinbrecher als Vorsitzender, Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr, die Stadträte Schanovsky Hans Dedic Karl Wabitsch Ludwig Ebmer Johann Kahlig Johann Enge Franz Anton Azwanger die Gemeinderäte Ennsthaler Wilhelm Fellinger Josef Fischer Karl Hochgatterer Anton Huemer Alois Huemer Maria Kokesch Karl Mayrhofer Josef Pöschl Josef Ribnitzky Vinzenz Riha Karl Rußmann Julius Schnabl Franz Steininger Oskar Trauner Franz SPO Trauner Franz ÖVP Ulrich Emanuel Voglsam Josef Weindl Anton Wipplinger Karl Wohlfahrt Josef Wokral Josefine Zeilinger Gangolf. Vom Magistrate: Mag. Dir. Stellvertr. Dr. Karl Enzelmüller, lic. jur. Romuald Götz Als Schriftführer: M. Kanitz. Bürgermeister L. Steinbrecher: Ich erkläre die 14. ordentliche Sitzung des Gemeinderates für eröffnet. Entschuldigt haben sich wegen Verhinderung Gemeinderat F. Pöschl und Vizebürgermeister Gottfried Koller. Zu Protokollprüfern werden Stadtrat Anton Azwanger und Gemeinderat Karl Riha ernannt. Die Tagesordnung liegt auf, es ist ein Nachtrag zur Tagesordnung eingelangt, der sich ebenfalls in den Händen des Gemeinderates befindet. Ich stelle somit die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest.

Zu dem außerhalb der Tagesordnung zu behandelnden Antrag, 21. 4186/48 Neubau der Leichenhalle am Tabor erteile ich Herrn Vizebürgermeister Franz Paulmayr das Wort. Vizebürgermeister Franz Paulmayr: Anläßlich einerBesichtigungsfahrt am 25. Juni 1948 in das Fischhubgelände, bei der mehrere Herren des Stadtrates, des Bauausschusses und des Gemeinderates der Stadt Steyr teilnahmen, wurde der Neubau der Leichenhalle am Tabor und die Vergebung der Arbeiten an die Steyrer Firma Neudeck & Co. über Vorschlag des Herrn Bürgermeisters beschlossen. Aus den früheren Jahren liegen keine Stadtrats- oder Gemeinderatsbeschlüsse vor und ist lediglich im Haushaltsplan des Jahres 1948 unter der H. St. 717-31 als erste Baurate ein Betrag von S 450.000. vorgesehen. Die Baukosten ohne die Aufschließungsarbeiten können mit dem Betrage - gemäß Amtsbericht des Stadtbauamtes vom 22. 6. 1948 - bis auf die Differenz von rund S 42.000.-- abgedeckt werden. Die volle Summe für den Ausbau dürfte voraussichtlich im Baujahr 1948 nicht aufgebraucht werden, sodaß der Differenzbetrag von S 42.000.-- nicht erforderlich sein wird. Die Anbote wurden aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Pläne, Kostenvoranschlag und Bedingungen, gelegt. Das Bauvorhaben ist ein Neubau mit teilweiser Unterkellerung. Im Keller befinden sich 2 Geräteräume und eine Leichenkammer, im Erdgeschoß eine Einsegnungshalle, 1 Warteraum, 1 Wartehalle, 1 Raum für die Angehörigen und den Geistlichen, 1 Sezierraum, 5 Aufbahrungszellen, 1 Träger- und 1 Besuchergang. Dem Sezierraum ist eine sanitäre Anlage angeschlossen. Die Baukosten beschränken sich auf das Gebäude ohne Inneneinrichtung, wie Heizkörper, alle unbeweglichen und beweglichen Einbauten, wie Einbaukästen, Stühle, Leuchten, Bänken oder Gegenständen, die der Aufbahrung oder Einsegnung dienen. Außerdem sind mit Rücksicht auf die Platzwahl die Kosten der Arbeiten über die Platzgestaltung, Straßen- und Wegeanlage, Zugang zum Friedhof, gärtnerische Anlagen, Zuteilung von Elektrostrom, Wasserleitung, Kanalanlage außer Haus, erst dann zu ermitteln,, wenn die Platzfrage gelöst ist. Die Anboteröffnung erfolgte am 15. 6. 1948. Das Ergebnis ist in der Niederschrift des Stadtbauamtes vom 15. 6. 1948 festgelegt.

Der Finanz- und Rechtsausschuß sowie der Bauausschuß haben in der Sitzung vom 25. Juni 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle zur Kenntnis nehmen: "Der im Haushaltsplan 1948 unter H. St. 717-31 präliminierte Bau einer Leichenhalle am Tabor wird nunmehr in Angriff genommen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag erscheint somit als einstimmig zur Kenntnis genommen. Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und ich erteile zu den Pkten. 1) - 4) Herrn Vizebürgermeister Paulmayr das Wort. Vizebürgermeister Franz Paulmayr: 1.) 21. 5815/47 Ausbau des städt. Wirtschaftshofes: Der Städt. Wirtschaftshof hat Unterlagen für mehrere beabsichtigte Um- und Ausbauarbeiten vorgelegt. Es sind folgende Arbeiten vorgesehen, die bereits zum Teil fertiggestellt oder in Arbeit sind: . . Wohnungseinbau für den im städt. Wirtschaftshof befindlichen Baumeister einschl. des feuersicheren Abschlusses zwischen den Wohngebäuden und den Magazinsräumen. Die Arbeiten sind bereits beendet und belaufen sich. lt. Abrechnung der Fa. Hirscherberger auf S 21.028,24 Einbau von Oberlichten und Dachfenster im bestehenden Dachgeschoß. Die Kosten belaufen sich nach der Aufstellung des städt. Wirtschaftshofes auf S 4.576,22 Anbau beim bestehenden Lagerschuppen in Holzkonstruktion laut Zusammenstellg. der städt. Wirtschaftshofes, S 11.521,85 4) Ausbau des Zementlagers in einen Materialverwalterraum, It. Zusammenstellg.d. Städt.Wirtsch. Höfes S 5.102,80 5) Umänderung des Stufenaufganges zur Verrechnungskanzlei im I. Stock, lt. Zus.Stellung des städt. Wirtschaftshofes S. 1.272,— 6) Umbau des Maschinenraumes zu einem Zementlager laut Zus. Stellung des städt. Wirtsch. Hofes S 3.018,40 Ausbau im Erdgeschoß des Altgebäudes für die Unterbringung einer Kanzlei für die Poliere sowie Garagenmeister und ein Reifenmagazin lt. Zusammenstellung des städt. Wirtschaftshofes, " 3.459,40 somit Gesamtkosten S 49,978,91 Für diese beabsichtigten und zum Teil bereits durchgeführten Arbeiten ist lediglich ein Betrag von S 8.000.— (Einbau der Wohnung des städt. Baumeisters) bewilligt und bleibt für die Vornahme der

Umbauarbeiten noch ein Betrag von S 41.978,91 ungedeckt. Da nach Ansicht des Stadtbauamtes diese -Umbauarbeiten für die Führung eines geordneten Betriebes im städt. Bauhof als notwendig zu betrachten sind, hat der Finanz- und Rechtsausschuß in der Sitzung vom 13. 7. 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Für Um- und Ausbauarbeiten im städt. Wirtschaftshof, und zwar Wohnungseinbau für den Baumeister des städt. Wirtschaftshofes, Einbau von Oberlichten und Dachfenstern im Dachgeschoß, Anbau beim bestehenden Lagerschuppen, Ausbau des Zementlagers in dem aterialverwalterraum, Umänderung des Stufeneinganges zur Verrechnungskanzlei, Umbau des Maschinenraumes zu dem Zementlager und Ausbau im Erdgeschoß des Altgebäudes für die Unterbringung einer Kanzlei und für ein Reifenmagazin wird ein Betrag von S 41.978,91 (Schillinge einundvierzigtausendneunhundertsiebezigacht 91/100) bewilligt. Die Deckung ist aus der H. St. 661-31 des a.o. H. 1948 zu nehmen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Ich erkläre somit die einstimmige Annahme dieses Antrages. Vizebürgermeister Franz Paulmayr: 2.) 21. 201/47 Neubau des Feuerwehrdepots in Steyr, Sierningerstrasse. Die Freiw. Feuerwehr beabsichtigt, über den bereits genehmigten ebenerdigen Ausbau des Zeughauses die plangemäße Aufstockung - ohne inneren Ausbau - vorzunehmen. Über die Mehrarbeit, die sich aus der Aufstockung ergibt, wurde von der Baufirma Hingerl ein Nachtragsangebot auf der Basis der ersten Anbotlegung eingeholt und belaufen sich - bei Erfassung aller notwendigen Bauarbeiten - die Gesamtkosten auf Schillinge 78.204,70 laut nachstehender Aufstellüng: 44.873,10 Baumeisterarbeiten 17.495, Zimmermannsarbeiten 1.448.- Kanalisation 1.273,60 Spenglerarbeiten 1.800, Installation Tischler-u.Schlosserarbeiten 7.920, 2.195,- Glaser-u.Anstreicherarbeiten 1.200,--, zusammen S 78.204,70. Elektroinstallation Bei Berücksichtigung einer 10 %igen Sicherheitsquote für alle unvorhergesehenen Arbeiten im Betrage von S 7.820.-- ergibt sich. ein Gesamtkostenpreis von S 86.024,70. Wenn von Seiten der Freiw.

Feuerwehr Steyr und zum Teil auch vom Bauunternehmer kostenlos Baumaterialien, wie Ziegel, Kalk, Sand, Schotter und Zement beigestellt werden, wobei für die Feuerwehr ein Betrag von S 7.980.-- für den Bauunternehmer ein solcher von S 2.884,— als Beitrag angenommen wird, ermäßigen sich die Baukosten ohne Hinzuziehung der 10 %igen Sicherheitsquote auf S 75.171,17. Bei Hinzurechnung von 10 % für unvorhergesehene Arbeiten und Materialbeistellung der Feuerwehr, bezw. der Baufirma, würden sich die Baukosten auf S 82.677,20 stellen. Dieser Betrag ist erforderlich, um die Aufstockung beim Feuerwehrdepot durchführen zu können, wenn die Feuerwehr und die Baufirma sich verpflichten, die vorwegs angeführten Beiträge zu leisten. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat deshalb in seiner Sitzung vom 13. 7. 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Zur Aufstockung des Feuerwehrdepots wird der Betrag von S 82.677,20 (Schillinge achtzigzweitausendsechshundertsiebzigsieben 20/100) bewilligt. Die Deckung ist bei a. o. H. St.716 zu nehmen. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag erscheint somit einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Franz Paulmayr: 3.) 21. 2753/48 Leistungen der Stadtgemeinde Steyr zum Siedlungsbau Fischhüb. Zur Steuerung der überaus großen Wohnungsnot in Steyr wurde mit Gemeinderatsbeschluß vom 27. 2. 1948 der !Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "Styria" Steyr! Baugrund in Pacht vergeben. Diese Siedlungsgenossenschaft beabsichtigt nun, auf den Parzellen 968/2 - 968/27 und 969/5, 969/10 - 969/24 der Kat. Gem. Jägerberg insgesamt 46 Siedlungshäuser zu erbauen. Die Wohnungsund Siedlungsgenossenschaft 'Styria' Steyr ist nun an den Magistrat Steyr mit dem Ersuchen herangetreten, zu den Aufschließungsarbeiten dieser im Siedlungsgelände Fischhub zu erbauenden Siedlungshäusern Beihilfen zu gewähren. Der Finanz- und Rechtsausschuß, der sich in seiner Sitzung vom 13. 7. 1948 mit diesem Ansuchen befaßte, hat an den Gemeinderat nachfolgenden Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: " 1.) Für die Herstellung der Wasserleitung zur Versorgung der von

der Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft !Styria' Steyr projektierten Siedlerhäuser mit dem Anschluß an die Wasserleitung in der Kellaugasse wird eine Beihilfe von S 28.900.— (Schillinge zwanzigachttausendneunhundert) bewilligt, dies gegen Übernahme der Rohrmontage ohne Hausanschlüsse und Beistellung der Schieber, Hydranten, Formstücke und des Dichtungsmaterials. Die Deckung ist bei der neu zu errichtenden H. St. 620-70 als außerplanmässige Ausgabe zu nehmen. Soweit daraus die Deckung nicht ausreicht, ist sie aus Ersparungen zu nehmen; 2.) Für die Straßen- und Wegherstellung im Zusammenhang mit dem Bau von 46 Siedlungshäuseren auf den Parzellen 968/2 - 968/27 und 969/5, 969/10.- 969/24 der KG. Jägerberg gewährt die Gemeinde eine Beihilfe von S 35.400.— (Schillinge fünfunddreißigtausendvierhundert) und übernimmt damit die Abgabe des Schottermaterials aus der Fischhubgrube, den Transport des Schottermaterials sewie die Walzung und Schlemmung der Straßenflächen. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe ist bei der neu zu errichtenden H. St. 620-70 zu nehmen und, soweit diese nicht ausreeicht, in Einsparungen zu suchen. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag erscheint somit als einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Franz Paulmayr: 4.) 21. 1099/48 Reparatur des Kanalablaufes des Schlossparkteiches. Der vom Schloßteich verlegte Kastenrinnenkanal führt an der nördlichen Stirnseite des Objektes Pavillon vorbei durch die Blumauerstraße nach Überquerung des Grundes des Besitzers Schloß Lamberg in den Steyrfluß. Das Kanalstück des Pavillon war verstopft. Eine Durchputzung des Kanales zeigte, daß dieser eingebrochen war. Im Zusammenhange mit der Behebung dieses Kanalschadens, bei welcher ca. 22 m Zementrohre neu verlegt wurden, wurde ein Putzschacht neu hergestellt und mit einer armierten Betonplatte abgedeckt, um bei neuerlicher Verstopfung von 2 Seiten eine Freimachung zu ermöglichen. Diese Arbeiten wurden durch längere Zeit durchgeführt, da der über 372 m tief liegende Kanal nur stückweise durch neue Zementrohre und zwar

vom Schacht, welcher auf dem Grund Lamberg liegt, verlegt werden konnte. Des weiteren waren diese Arbeiten durch die Aufrechter¬ haltung des Verkehrs in der Blumauerstraße und durch die seinerzeit eingetretene Kälte überdies noch erschwert. Da sich die Kosten dieser Reparatursarbeiten auf S 9.608,20 belaufen, wurde vom Stadtrat in der Sitzung vom 8. 6. 1948 der Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Für die Reparatur des Kanalablaufes vom Schloßteich im Schloßpark wird ein Betrag von S 9.608,20 (Schillinge neuntausendsechshundertundacht 20/100) bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. SS 12 a --920 zu nehmen.". Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu dem Antrage jamand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 5.) der Tagesordnung. Ich erteile Herrn Stadtrat Kahlig das Wort. Stadtrat Hans Kahlig: 5.) 21.2758/48 Kostenübernahme zur Bombenschadensbehebung an der Michaelerkirche. Die Vorstadtpfarre hat mit ihrer Eingabe vom 12. April 1. J. an die Gemeinde das Ersuchen gestellt, die Kosten der Wiederherstellung des durch Bomben zerstörten Gesimses der Kirche und der beiden Fenster zu übernehmen. Über die vorzunehmenden Arbeiten wurde von der Fa. Hingerl, die derzeit beim Realschulbau beschäftigt ist, ein Anbot bezw. Ergänzungsanbot für die Arbeiten - mit Ausnahme der Wiedereinsetzung der Fensterscheiben - eingeholt und belaufen sich die Kosten hiefür auf S 7.500.—. In der Eingabe der Vorstadtpfarre vom 12. 4. 1. J. wird bemerkt, daß die Stadt Steyr bis zum Jahre 1940 das Patronat der Kirche inne hatte und bis zu diesem Zeitpunkte alle Gebäudeinstandsetzungsarbeiten auf Kosten der Gemeinde vorgenommen wurden. Für die Gemeinde besteht somit seit dem Jahre 1940 keine Verpflichtung mehr, Kostenbeiträge zu leisten. Die Gewährung einer Beihilfe ist daher als ein Entgegenkommen zu betrachten und könnte sich auf eine teilweise oder ganze Kostenbeihilfe erstrecken. Die Unterausschüsse haben sich mit diesem Ansuchen befaßt und die

Genehmigung desselben empfohlen. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 13. 7. 1948: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Zur Wiederherstellung des durch Bomben zerstörten Gesimses an der Michaelerkirche in Steyr wird ein einmaliger Betrag von S 7.500.— (Schillinge siebentausendfünfhundert) bewilligt. Die Deckung ist aus dem a.o.H.Plan 1948, H. St. 026-30 zu nehmen. Mit der Ausführung dieser Arbeiten wird die Fa. Baugesellschaft Hingerl & Co. beauftragt." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag erscheint somit als einstimmig angenommen. Zu den Punkten 6.) bis 8.) der Tagesordnung erteile ich Herrn Gemeinderat Alois Huemer das Wort. Gemeinderat Alois Huemer: 6.) 21. 1327/48 Sportsklub "Vorwärts Steyr", Subventionsansuchen Der Sportklub 'Vorwärts Steyr' hat mit seiner Eingabe vom 16. 2. 1948 an den Magistrat Steyr das Ersuchen um Gewährung einer Subvention für den Ausbau des Sportplatzes bei der Industriehalle gerichtet. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 13. 7. 1948 mit diesem Ansuchen befaßt und nachstehenden Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Zum Ausbau der Sportanlage bei der Industriehalle wird dem Sportklub 'Vorwärts Steyr' ein Betrag von S 5.000.— (Schillinge fünftausend) bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. 5 10-32 zu nehmen. Bürgermeister L. Steinbrecher : Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Dies ist nicht der Fa Der Antrag ist einstimmig angenommen. 1.) 21. 2898/48 Pflasterung und Regulierung der Haratzmüllerstre Gemeinderat Alois Huemer: Die Straßenverhältnisse in der Haratzmüllerstraße sind durch den dichten Verkehr derart schlecht, daß eine bessere Oberflächenbehandlung notwendig geworden ist. Bisher wurde diese Straße als makadamgebundene Schotterstraße geteert. Die Qualität dieses Ob

flächenanstriches läßt jedoch zu wünschen übrig und ist nicht mehr so beschaffen, daß sie einem frequenten Verkehr auf längere Zeit standhält. Die einzige Lösung zur Verbesserung der Verkehrsstraße stellt die Pflasterung dar. Vor Beginn dieser Arbeiten wurde seitens des Stadtbauamtes beim Magistratspräsidium vorgesprochen und von diesem grundsätzlich die Zustimmung gegeben, die Arbeiten in Angriff zu nehmen. Der Ausbau übersteigt jedoch die normalen Erhaltungskosten einer Straße und kann mit dem präliminarmäßig vorgesehenen Betrag der H. St. 662-31 in Höhe von S 468.700 (Straßenerhaltung) das Auslangen nicht gefunden werden. Für die Pflasterung ist die Teilstrecke zwischen dem Pumphaus und der Ramingbachbrücke in einer Breite von rund 7.5 m vorgesehen. An den Begrenzungslinien der Straße werden nur solche Nebenarbeiten vorgenommen, die im Zuge der Pflasterung notwendig sind. Die Straßenbreite beträgt 16 m und würde nur in einigen. Teilstrecken die volle Breite der Straße zur Verfügung stehen. Für den derzeitigen Verkehr genügt jedoch die Fahrbahnbreite von 7.5 m. Die Kosten dieses Straßenbaues betragen rund S 100.000.-- und setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: 4.500 m2 Aufreißen und Planieherstellung 50.000.- 400 m3 Pflastersand 8.o00.- 500 m3 Bruchschotter 10.000.-- 4.500 m2 Pflasterarbeit 12.000.- Leistungen des Wirtschaftshofes: Straßengraben, Gehsteiganpassung, Regenwassereinläufein die neue Höhe einordnen, Hydrant- und Wasserleitungskappen versetzen, u.s.w. 20.000.-. Der Finanz- und Rechtsausschuß, der sich in der Sitzung vom 13. Juli 1948 mit diesem Antrag befaßt hat, hat an den Gemeinderat den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Für den Ausbau der Haratzmüllerstraße zwischen dem Pumphaus und der Ramingbachbrücke (Aufreißen und Planieherstellung im Ausmaß von 4.500 m2 für 400 m3 Pflastersand, 500 m3 Bruchschotter und die Ausführung von 4.500 m2 Pflasterarbeit sowie Anfertigung von Straßengräben, Gehsteiganpassung, Leitungskappen) wird ein Betrag von S 100.000.— (Schillinge hunderttausend) genehmigt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe soll bei der H. St. 663-76 verrechnet werden.

Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall, der Antrag ist einstimmig angenommen. 8.) 21. 1100/45 Instandsetzung des Turnsaales in der Volksschule Münichholz. Gemeinderat Alois Huemer: Der Turnsaal der neuen Schule Münichholz hat in der Mitte Parkett bodenbretter, am Rande sind weiche, ungehobelte Pflosten, die etwas höher verlegt sind. Dieser letztere Boden wurde entfernt, um eine ebene, gehobelte Fläche zu erhalten. Bei diesen Arbeiten wurde festgestellt, daß der hohl verlegte Fußboden unterhalb einen Betonboden besitzt, der die Decke desehem. Luftschutzbunkers ist. Die Decke ist doppelt armiert und über 1 m stark. Durch eine Durchlässigkeit der Schieber sammelte sich eine ziemliche Menge Wasser aus der Rohrleitung der Zentralheizung und bedeckte den Boden ca. 10 bis 15 cm hoch, da infolge eines bau¬ lichen Konstruktionsfehlers keine Abflußleitung besteht. Die dadurch entstandene Feuchtigkeit verursachte das Hochgehen einer ziemlichen Menge von Parkettbodenbrettern. Da zur Behebung dieses Baufehlers und der durch diesen entstandenen Schäden ein Betrag von S 7.816,35 erforderlich ist, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 8. 6. 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe: "Für die Turnsaalinstandsetzung in der städt. Schule Münichholz wird ein Betrag von S.7.816,35 (Schillinge siebentausendachthundertsechzehn 35/100) bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. SS 12-210 zu nehmen. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fa Der Antrag ist einstimmig angenommen. Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung 9.) und 10.) erteile ich Herrn Gemeinderat Karl Kokesch das Wort. Berichterstatter Gemeinderat Karl Kokesch: 9.) 21. 3889/48 Anschaffung von Stadtplänen Die neuen Stadtpläne wurden nunmehr von der Fa. Freytag & Bernd & Artaria in Wien in einer Gesamtmenge von 10.600 Stück geliefe

Die Selbstkosten dieser Pläne belaufen sich auf S 18.755,12, und zergliedern sich wie folgt: Reiserechnung des Herrn Stamm nach Wien im Okt. 1946 S 101,- Rechnung der Fa. Freytag & Berndt & Artaria Wien, für Druck und Papier 14.945,— Transportkosten 278,25 Weiters schlägt das Stadtbauamt vor, für die Ausfertigung des Planes Herrn Stamm, der die Arbeit größtenteils in seiner Freizeit durchgeführt hat, eine Gratifikation in der Höhe von 1.200.— zu gewähren Verzinsungszuschlag auf 3 Jahre für das Kapital von rund 2.230,87. Der Stadtrat stellte in der Sitzung vom 6. Juli 1948 den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: "Für die Beschaffung von 10.600 Stück neuen Stadtplänen von Steyr wird ein Betrag von S 18.755,12 (Schillinge achtzehntausendsiebenhundertfünfzigfünf 12/100) bewilligt. Die Deckung ist aus dem Verkauf dieser Pläne zu suchen. Die vorläufigen Kosten hiefür sind aus Ersparnissen zu nehmen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wortgewünscht? Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 10.) 21. 3530/48 Instandsetzungsarbeiten an der städt. Wasserleitung. Berichterstatter Gemeinderat Karl Kokesch: In der Zeit vom 19. 1. bis 30. 4. 1948 wurden in Hinterberg für die Behebung von Rohrbruchschäden Grabungen vorgenommen, die zum Teil mit Arbeitskräften der Fa. Hingerl getätigt wurden. Der städt. Wirtschaftshof konnte zum Zeitpunkte der Arbeitsvornahme nicht genügend Hilfskräfte zur Verfügung stellen, weshäb zur Vermeidung einer Unterbrechung der Wasserversorgung Arbeitskräfte der Fa. Hingerl zur vordringlichen Behebung dieser Rohrbruchschäden herangezogen werden mußten. Da eine genaue Festlegung über den Umfang der Arbeiten bei Beginn nicht vorgenommen werden konnte, weil die Schadensstellen nicht einwandfrei zu ermitteln waren und zum Teil erst durch eine laufende Untersuchung und Überprüfung örtlich festgelegt werden konnten, erhöhen sich die Kosten.

Da diese Kosten den im Jahrespräliminar vorgesehenen Betrag von S 6.000.-- um. S 2.783,60 übersteigen, hat der Stadtrat in der Sitzung vom 8. 6. 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe: "Die Überschreitung des haushaltsmäßig vorgesehenen Betrages für verschiedene Rohrnetz- Instandsetzungsarbeiten bei der städt. Wasserleitung von S 6.000.-- um S 2.783,60 (Schillinge zweitauser siebenhundertachtzigdrei 60/100) (Grabungen beim Hochbehälter in Hinterberg durch die Fa. Hingerl) wird genehmigt. Die Deckung ist bei H. St. 714-32 zu nehmen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Zu den nächsten Punkten 11.) und 12.) der Tagesordnung erteile ich Herrn Gemeinderat Josef Pöschl das Wort: 11.) 21. 3739/48 Verlegung von Kabeln der städt. StraßenbeTeuchtung. Gemeinderat Josef Pöschl: Das Stadtbauamt erhielt seinerzeit vom Mag. Präsidium auf mündlichem Wege die Ermächtigung, die E-Werke Steyr zu beauftragen, bei Verlegung von Kabelleitungen in den Stadtstraßen für die Ausgestaltung des Stromversorgungsnetzes der E-Werke als Ersatz der Freileitungen, zugleich auch die Kabel für die städt. Straßenbeleuchtung auf Kosten der Gemeinde zu verlegen, um ein abermalige Aufgraben der Straßenkörper zu vermeiden. Nunmehr liegt die Rech nung der Elektrizitätswerke über die im Jahre 1947 mitverlegten Kabel der städt. Straßenbeleuchtung vor. Die Beistellung der Kabel erfolgte durch die Stadtgemeinde, die Anschlußkasten, die Abzweigmuffen, die Kabelendverschlüsse sowie das Material für die Kabelabdeckung wurde vom Elektrizitätswerk geliefert und eingebaut. Die Gesamtkosten dieser durchgeführten Arbeiten betra gen S 8.645,18 und wurde daher vom Stadtrat in der Sitzung vom 8. 6. 1948 der Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: wFür die Verlegung von Kabeln der städt. Straßenbeleuchtung im Jahre 1947 durch das Elektrizitätswerk in Steyr wird ein Betrag

von S 8.645,18 (Schillinge achttausendsechshundertvierzigfünf 18e/100) bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. 710-70 zu nehmen. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 12.) 21. 4073/48 Instandsetzung des Lagerschupfens im städt. Objekt Industriestraße 3 Berichterstatter Gemeinderat Josef Pöschl: Der Mieter Leopold Hagen hat außer den Instandsetzungsarbeiten des gemieteten Objektes Industriestraße 3 auch die Wiederherstellung des Lagerschupfens veranlaßt. Diese Instandsetzung war notwendig, um den Holzbau gebrauchsfhähig zu machen. Hagen ersucht um Übernahme der Kosten hiefür laut Rechnung der Fa. Weidinger per S 8.348,61. In dieser Rechnung ist die Herstellung eines Stakettenzaunes. und eines Einfahrtstores im Betrage von S 1.974,22 enthalten. Da diese Herstellung nicht unbedingt notwendig, jedoch für Pächter sowie Verpächter sehr zweckmäßig war, wird beantragt, diese Kosten nur zur Hälfte zu ersetzen; demgemäß müßte die Firma Hagen S 987,11 bezahlen. Die Kosten, die von der Stadtgemeinde Steyr zu übernehmen sind, betragen. S 7.361,50 und hat der Stadtrat in der Sitzung vom 22. Juni 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe: "Die von dem Mieter Leopold Hagen im städt. Objekt Industriestraße 3 getätigten Investitionen im Betrage von S 7.361,50 (Schillinge siebentausenddreihundertsechzigeins 50/100) werden zur Zahlung übernommen. Die Deckung ist im Haushaltsplan, H. St. 920-71 vorgesehen. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Zum nächsten Punkt der Tagesordnung erteile ich Herrn Gemeinderat V. Ribnitzky das Wort. Berichterstatter Gemeinderat Vinzenz Ribnitzky: 13.) 21. 1717/46 Ankauf von Kleinsteinen. Im Haushaltsplan sind für das Jahr 1948 gemäß der H.St. 663-75

S 150.000.—- für den Ankauf von Kleinsteinen vorgesehen. Auf den mit Gemeinderatsbeschluß vom 22. 6. 1947 für das Jahr 1947 vorgesehenen Betrag von S 100.000.—- konnte mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten in der Beschaffung der Kleinsteine nur ein Ankauf im Ausmaße von S 4.154,66 getätigt werden. Im Jahre 1948 sind folgende Pflasterungen geplant und können auch mit den verfügbaren Arbeitskräften vorgenommen werden: 1) Pflasterungen in der Haratzmüllerstraße zwischen der Bamingbachbrücke und dem Pumpwerk der Steyr-Werke in einer Gesamtlänge von 600 m, einer Breite von 750 m, somit einer Fläche von rund 4.500 m2. Der Pflastersteinbedarf beträgt bei Zugrundelegung von O.2 to per m2 auf 900 to a S 190.- S 171.000. 2) Pflasterung des Leitnerbergers im oberen Teil auf 240 m Länge, 7.5 m Breite, somit Pflasterfläche 1.800 m2, a O.2 to, per m2, zu S 190.-- S 86.400, S 257.400. somit Gesamterfordernis: Für den Ankauf von insgesamt 1.260 to Kleinsteinen ist somit ein Betrag von S 257.400.-- notwendig, wovon in der H.St. 663-75 des H. Pel. 1948 S.150.000.-- vorgesehen sind und darüberhinaus noch ein Betrag von S 107.000.-- erforderlich ist. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat sich daher in seiner Sitzung vom 13. 7. 1948 mit obigem Vornaben befaßt und an den Gemeinderat den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Zum weiteren Ankauf von Kleinpflästersteinen zur Pflasterung der Haratzmüllerstraße wird ein Merhrkostenbetrag von S 107.000.- bewilligt. Eine Deckung dieser außerordentlichen Auslage ist vorläufig nicht vorhanden. Die Deckung hiefür ist in Einsparungen zu suchen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fa Der Antrag ist einstimmig angenommen. Zu den folgenden Punkten 14.) und 15.) der Tagesordnung erteile ich Herrn Gemeinderat Franz Schnabl das Wort. 14.) 21. 3376/48 Kanalreparatur im Eysnfeld. Berichterstatter Gemeinderat Franz Schnabl: Die Steyr-Werke haben irrtümlicherweise Arbeiten am städt. Kana

netz durchgeführt und hierüber eine Rechnung im Betrage von S 8. 517,38 vorgelegt. Das Stadtbauamt, welches von dieser Arbeit erst verständigt wurde, als sie bereits beendet bezw. die Künette zugeschüttet war, konnte daher weder die Notwendigkeit noch die Zweckmäßigkeit sowie das Ausmaß der Arbeiten kontrollieren. In ihrem Schreiben vom 28. 6. 1948 führen die Steyr-Werke aus, daß die anfangs Februar dieses Jahres aufgetretenen katastrophalen Zustände bei ihren Wohnhäusern in der Schaftgasse/Werndlgasse durch Austreten der Fäkalien aus den Kanalschächten und Eindringen derselben in die Häuser, verursacht durch den bombengeschädigten Hauptkanal in der Schaftgasse, ein schleuniges Eingreifen der Häuserverwaltung der Steyr-Werke notwendig machten. Die Häuserverwaltung war usprünglich der Meinung, daß es sich um verstopfte Kanalabläufe von den Häusern handelt und es wurde daher der Kanalräumer Kühhas mit der Reinigung der Kanalabläufe beauftragt. Gelegentlich dieser Arbeiten mußte Kühhas feststellen, daß an den Häuserkanälen kein Schaden besteht, sondern die Verstopfung auf das Nichtfunktionieren des Hauptkanales zurückzuführen war. Da infolge der bereits erwähnten Zustände ein Hinausschieben der Kanalreparatur unmöglich war, wurde von Seite der Häuserverwaltung die Firma Neudeck mit der Instandsetzung des Hauptkanales beauftragt. Zeit zur Einholung von Kostenanschlägen von verschiedenen Firmen für diese Arbeiten war nicht mehr vorhanden, sodaß mit den Arbeiten sofort in Regie begonnen werden mußte. Diese Arbeiten wurden jedoch ständig ausführungs- und zeitgemäß überwacht und kontrolliert. Des weiteren wurde am 13. 3. 1948 das Stadtbauamt von der im Gange befindlichen Arbeit verständigt. Der Stadtrat hat nach Überprüfung des Sachverhaltes in seiner Sitzung vom 20. 7. 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Für bereits durch die Steyr-Werke in Auftrag gegebene Kanalreparatursarbeiten im Eysnfeld (Werndlgasse) wird der Betrag von S 8.517,38 (Schillinge achttausendfünfhundertsiebzehn 38/100) bewilligt. Die Deckung ist aus H. St., 712-31 zu nehmen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das. Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen.

15.) 21. 1718/46 Aufbau der bombengeschädigten Stützmauer Duckartstraße-Eisenstraße. Für die Durchführung der baulichen Änderungen beim Hause Duckartstraße 31 wegen Beseitigung eines Verkehrshindernisses wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 30.11.1946 S 8.500.--, für die Wiederherstellung der bombenzerstörten Stützmauer an der Einmündung der Duckartstraße in die Eisenstraße S 3.000.—- genehmigt. Die tatsächlichen Kosten dieser Arbeiten betragen gemäß der kontrollierten Schlußabrechnung im Sinne des Amtsberichtes des Stadtbauamtes vom 29. 4. 1948 S 38.543,27. Da sich somit ein Mehrkostenbetrag von S 27.043,27 ergibt, hat der Finanz- und Rechsausschuß in seiner Sitzung vom 13. 7. 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Für die Errichtung der bombenzerstörten Stützmauer an der Einmündung der Duckartstraße in die Eisenstraße (einschließlich Schuttabfuhr und Stiegenverlängerung) wird im Nachhange an den Gemeinderatsbeschluß vom 30. 11. 1946 ein Mehrkostenbetrag von S 27.043,27 (Schillinge siebenundzwangzigtausendvierzigdrei 27/100) bewilligt. Die Deckung ist aus der H. St. 026-31 zu nehmen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall Der Antrag ist einstimmig angenommen. Zu den folgenden Punkten 16.) und 17.) der Tagesordnung erteile ich Herrn Gemeinderat Karl Wipplinger das Wort: 16.) 21. 3903/48 Pflasterung des Michaelerberges und Wasserleitung Tegung. Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: Das Straßenstück zwischen dem Michaelerplatz und der Schlüsselhofgasse in einer Länge von rund 50 m ist nicht gepflastert. Dieser Zustand führt im Sommer, da keine staubgebundene Decke vorhanden ist, zu empfindlicher Staubbelästigung und trägt auch dazu bei, daß auf die geteerten und gepflasterten Straßenstücke schottergebundenes Material getragen wird. Auch die Erhaltung dieses Straßenstückes verursacht im Laufe eines Jahres sehr viele Un-

kosten, da das Steilstück sehr oft ausgebessert werden muß, Im Zuge dieser Pflasterung soll auch gleichzeitig der Wasserleitungsstrang verlegt werden, um eine günstigere Wasserversorgung für die Abnehmer in der Schlüsselhofgasse zu erreichen. Derzeit ist nur eine kleine Verbindungsleitung in Eisenrohren vorhanden und wurde in der letzten Zeit von den Wasserabnehmern über schlechte Druckverhältnisse geklagt. Zur Verbesserung der Abfuhr der Niederschlagswässer sind außerdem die Anordnungen zweier Regenwassereinläufe am unteren Ende des Michaelerberges vorgesehen. Seitens des E-Werkes ist keine Kabelverlegung geplant, seitens der Post voraussichtlich die Verlegung einer Leitung. Die Einbringung des Postkabels wird im Zuge der Regulierung und Pflasterung der Straße vorgenommen. Die Kosten der Pflasterung, der zusätzlichen Einbauten sind mit S 12.600.-- erfaßt, der Pflastersteinbedarf, der in diesem Betrage nicht mit inbegriffen ist, beträgt unter Zugrundelegung der derzeitigen Erstehungskosten S 10.000.--. Es wird somit vom Stadtrat folgender Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Für die Pflasterung von 250 m2 Fahrbahn einschließlich Beschotterung und die Anfertigung von Regeneinläufen sowie die Wasserleitungsverlegung mit Anschluß an die Harptleitung am Michaelerplatz, des Straßenstückes zwischen dem Michaelerplatz und Schlüsselhofgasse wird ein Betrag von S 12.600.— (Schillinge zwölftausendsechshundert) bewilligt. Die Deckung ist aus H. St. 663-73 zu nehmen. Ferner wird für die Anschaffung von Kleinsteinen (Pflastersteinen) zur Pflasterung von 250 m2 des Straßenstückes zwischen dem Michaelerplatz und der Schlüsselhofgasse der Betrag von S 10.000.-- (Schillinge zehntausend) bewilligt. Die Deckung hie für ist aus H. St. 663-75 zu nehmen. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall, der Antrag ist einstimmig angenommen. 17.) 21. 6810/47 Rohrverlegung Fabriksstraße-Gschaiderberg.

Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: Mit Genehmigung des Mag. Präsidiums vom 13. November 1947 wurde die Rohrverlegung am Gschaiderberg und in der Fabriksstraße mit. dem von den Steyr-Werken beigestellten Rohrmaterial vorgenommen. Die Kosten wurden überschlägig ohne Rücksicht auf die vorhandenen Bodenverhältnisse mit rund S 16.000.— angegeben. Während der Bauzeit wurde die zuerst vorgesehene Rohrlänge von 183 m auf über 200 m durch neuerliche Rohrbeistellung erhöht. Die Gesamtkosten betragen laut Abrechnung S. 24.975,57 und wurde vom Stadtrat in der Sitzung vom 20. 7. 1948 der Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Für die bereits durchgeführte Rohrverlegung am Gschaiderberg und in der Fabriksstraße mit dem von den Steyr-Verken beigestellten Rohrmaterial wird der Betrag von S 24.975,57 genehmigt. Die Deckung ist im Betrage von S 18.000.-- in der H.St. 714-70 vorgesehen. Der Mehrbetrag soll aus Einsparungen gedeckt werden. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen nunmehr zu den Punkten 18.) und 1.9.) der Tagesordnung. Ich erteile Herrn Stadtrat Hans Schanovsky das Wort. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 18.) 21. 184/Präs. 1948. Einführung einer VertragsbedienstetenOrdnung. Die Arbeiter und Angestellten beim Magistrat sind seit dem Außerkrafttreten der Tarifordnung für die Öffentlichen Angestellten ohne genau festgelegte Vorschriften über das Dienst- und Besoldungsrecht. Der Bund hat für seinen Bereich diese dringende Angelegenheit durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt. Der Städtebund hat diese Regelung aufgegriffen und im Einvernehmen mit der Gewerkschaft der Gemeindeangestellten ein Muster für eine Lertragsbedienstetenordnung entworfen. Die für den Bereich des Magistrates Steyr vorgeshene Vertragsbedienstetenordnung hält sich in den wesentlichen Punkten an den Entwurf des Städtebundes. Der § 1 wurde den Verhältnissen bei der Stadt Steyr angepaßt.

Der § 6 der Wiener Dienstordnung wurde weggelassen, weil er für die Stadt Steyr keine Bedeutung hat. Er hat folgenden Wortlaut: "§ 6 Versetzung. Der Vertragsbedienstete kann an einen anderen Ort versetzt werden. Hiebei ist ihm unter Wahrung der dienstlichen Interessen und unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Bediensteten eine angemessene Übersiedlungsfrist zu gewähren. Der § 29 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung (§ 28 der nachstehenden Dienstordnung) enthält noch folgenden Absatz: "Bediensteten, die in einem nicht öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Steyr einen Anspruch auf einen Ruhe- und Versorgungsgenuß erworben haben, bleibt dieser Anspruch gewahrt und das Ausmaß des beim Ausscheiden aus dem Dienst gebührenden Ruhe- oder Versorgungsgenusses richtet sich nach den für das Dienstverhältnis jeweils geltenden Vorschriften über die Bemessung des Ruhe- oder Versorgungsgenusses." Dieser Absatz wurde ebenfalls weggelassen, da er für die Stadt Steyr keine Bedeutung hat. Ansonsten stimmt die Steyrer Vertragsbedienstetenordnung mit der Wiener VBO. vollkommen überein. +) Künftig werden Dienstverträge mit den Vertragsbediesteten schriftlich abgeschlossen werden. Zu diesem Zwecke wurden (2) Vertragsmuster ausgearbeitet, die bei der Erneuerung der bereits bestehenden Dienstverträge oder bei Neuaufnahmen in Verwendung kommen. Aufgrund des Statutes für die autonome Gemeinde Steyr ist der Gemeinderat berufen, allgemeine Vorschriften für die Vertragsbediensteten zu erlassen. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung vom 8. 7. 1948 an den Gemeinderat den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "1.) Die Vertragsbedienstetenordnung wird nach nachstehendem Entwurf samt Anlagen mit Wirkung vom 1. 7. 1948 genehmigt. 2.) Alle Vertragsbediensteten, soweit sie nicht bis zum 31. 7. 1948 die Kündigung erhalten, werden gemäß § und 12 des Beamten¬ überleitungsgesetzes in den Personalstand übernommen. 3.) Dienstzeiten zwischen dem 13. 3. 1938 und dem 5. 5. 1945 werden angerechnet. Dienstzeiten vor dem 13.3. 1938 und die bei der Stadt Steyr nicht vollstreckten Dienstzeiten, die bereits angerechnet wurden, können nochmals einer Überprüfung unterzogen werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Stadtrat. Die bei der Überleitung in das Schema I und II bewilligten Er- 4.) gänzungszulagen bleiben als Zulagen gemäß § 29 der Vertragsbedienstetenordnung soweit aufrecht, daß die bisherigen Bezüge gewahrt bleiben.

5.) Solange die Personalvertretung gemäß § 19 der Vertragsbedienstetenordnung nicht gebildet ist, ist die derzeit bestehende provisorische Personalvertretung mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. Durch Zahlungen, die in Anwendung der §§ 3 und 12 des Beamten- 6. überleitungsgesetzes, STGBl. Nr. 134/45 den Vertragsbediensteten geleistet wurden, ist der Anspruch auf die ihnen bis zur Erneuerung der Dienstverträge gebührenden Bezüge erfüllt. Die nachstehenden Entwürfe des Dienstvertrages werden ge- 7. nehmigt. Für die Drucklegung der Vertragsbedienstetenordnung wird ein 8.) Betrag von S 2.500.-- bewilligt. Es wurden Ihnen durch den Magistrat Bürstenabzüge der Vertragsbediestetenordnung zugesandt. Ich bringe diese Verordnung zur verlesung Vorschrift über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten der Stadt Steyr (Vertragsbedienstetenordnung). Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. § 1. Anwendungsbereich. (1) Diese Vorschrift findet, soweit nicht der Absatz (2) etwas anderes bestimmt, auf Personen Anwendung, mit denen die Stadt Steyr einen Dienstvertrag abschließt. (2) Sie findet keine Anwendung a) auf Personen, deren Dienstverhältnis oder deren Entlohnung durch das Gesetz vom 30. 7. 1919, St.G.Bl. Nr. 410 (Ge¬ haltskassengesetz), oder das Bundesgesetz vom 13. 12. 1922, B.G.Bl. Nr. 878 (Hausbesorgerordnung) geregelt ist; b) auf das Hauspersonal der städtischen Altersheime; c) auf nebenberufliche Verträgsärzte und Vertragstierärzte; d) auf die Lehrkräfte der städtischen Lehranstalt für hauswirtschaftliche Frauenberufe; e) auf die Lehrkräfte der kaufmännischen Wirtschaftsschule; f) auf Saisonarbeiter. § 2. Kollektivverträge. (1) Werden Gruppen von Vertragsbediensteten durch Gemeinderatsbeschluß von der Anwendung dieser Vorschrift ausgenommen, so bleiben die Bestimmungen dieser Vorschrift bis zu dem Tage rechtsverbindlich, an dem fur sie ein Kollektivvertrag oder eine Satzung im Sinne des Kollektivvertragsgesetzes,BGBl. Nr. 76/47, rechtswirksam wird. (2) Werden Gruppen von Vertragsbediensteten durch Gemeinderatsbeschluß der Anwendung dieser Vorschrift unterstellt, so erlöschen die Rechtswirkungen eines für sie geltenden oder nach § 13 des Kollektivvertragsgesetzes weiter wirkenden Kollektivvertrages, einer für sie geltenden Satzung (§ 14 des Kollektivvertragsgesetze oder der sonst für sie geltenden Bestimmungen in dem Zeitpunkt,

in dem für sie die Bestimmungen dieser Vorschriften wirksam werden. Aufnahme. (1) Als Vertragsbedienstete dürfen nur Personen aufgenommen werbei denen nachstehende Voraussetzungen zutreffen: den, die österreichische Staatsbürgerschaft; das vollendete 18. Lebensjahr die volle Handlungsfhähigkeit; Minderjährige können jedoch mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden; d) die allgemeine Eignung für den Dienst, für den sie aufgenommen werden und die Erfüllung der mit besonderen Vorschriften festgesetzten Bedingungen; e) einwandfreies Vorleben. (2) In besonders begründeten Ausnahmefällen kann von den im Absatz (1) festgesetzten Voraussetzungen Nachsicht erteilt werden. Dienstvertrag. (1) Der Dienstvertrag ist schriftlich auszufertigen und von beiden Teilen zu unterschreiben. Er hat jedenfalls die Bestimmung zu enthalten, daß diese Vorschrift und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung auf das Dienstverhältnis Anwendung finden. (2) Ein Dienstverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen worden ist, kann auf bestimmte Zeit nur einmal verlängert werden; wird das Dienstverhältnis nochmals verlängert, so wird es von da ab so angesehen, wie wenn es von Anfang an auf unbestimmte Zeit eingegangen worden wäre. Das Dienstverhältnis gilt als auf unbestimmte Zeit eingegangen, wenn es von vorneherein auf die Besorgung einer bestimmten, zeitlich begrenzten Arbeit oder auf kalendermäßig bestimmte Zeit abgestellt ist. (3) Ein Dienstverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer eines Monates eingegangen werden. 5. Allgemeine Dienstpflichten und Pflichtenangelobung. (1) Der Vertragsbedienstete ist verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten und Verrichtungen fleißig und gewissenhaft nach bestem Wissen und Können zu vollziehen. Er hat seinen Vorgesetzten und Mitbediensteten mit Achtung zu begegnen, die dienstlichen Anordnungen der Vorgesetzten zu befolgen, sich sowohl im Dienste wie außerhalb des Dienstes seiner Stellung angemessen und ehrenhaft zu betragen. Er hat das Dienstgeheimnis, auch nach Ende des Dienstverhältnisses, treu zu bewahren, die Dienststunden genau einzuhalten, nötigenfalls seine Tätigkeit auch über die Dienststunden auszudehnen und vorübergehend nach Maßgabe seiner Eignung außerhalb des ihm zugewiesenen Pflichtenkreises andere dienstliche Arbeiten auszuführen. (2) Die für bestimmte Dienstzweige erlassenen Sondervorschriften binden auch die dort verwendeten Vertragsbediensteten. (3) Der Vertragsbedienstete hat beim Dienstantritt durch Hand-

schlag zu geloben, daß er die Verfassungen und die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich sowie alle sonstigen Vorschriften unverbrüchlich beachten, die mit der Anstellung verbundenen Pflichten gewissenhaft und ohne Ansehung der Person erfüllen und die Dienstverschwiegenheit beobachten wird. Über die Pflichtangelobung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die der Vertragsbedienstete zu unterfertigen hat. § 6. Dienstverhinderung. (1) Ist ein Vertragsbediensteter durch Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert, seinen Dienst zu versehen, so hat er dies ohne Verzug seinem Vorgesetzten anzuzeigen und den Grund der Verhinderung zu bescheinigen. (2) Ein wegen Krankheit vom Dienst abwesender Vertragsbediensteter ist verpflichtet, sich auf Anordnung der Magistratsdirektion der amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. 3) Kommt der Vertragsbedienstete diesen Verpflichtungen nicht nach, so verliert er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf seine Bezüge, es sei denn, er macht glaubhaft, daß der Erfüllung dieser Verpflichtungen unabwendbare Hindernisse entgegengestanden sind. § 7. Nebenbeschäftigung. Der Vertragsbediemstete hat jede, erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung der Magistratsdirektion schriftlich zu melden. § 8. Entlohnung. Die Entlohnung wird durch die für die städtischen Beamten geltende Gehaltsoranung mit der Maßgabe geregelt, daß die darin jeweils festgesetzten Gehaltssätze um 6 % erhöht und auf ganze Schillinge auf- oder abgerundet werden und daß an Stelle der "Schema II" die Bezeichnungen "Schema Bezeichnungen "Schema I' "Verwendungs¬ III", "Schema IV" und an Stelle der Bezeichnung gruppe" die Bezeichnung „Entlohnungsgruppe" tritt (Anlage). § 9. Mehrdienstleistung der Vertragsbediensteten. Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung und der Höhe der Entlohnung für Mehrdienstleistungen und der sonstigen Nebenbezüge gelten für die Vertragsbediensteten die für die Beamten der Stadt Steyr jeweils erlassenen Vorschriften. § 10. Entlohnung der nichtvollbeschäftigten Vertragsbediensteten. Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Monatsentgeltes und der Familienzulagen. § 11. Nebengebühren. Für die Reise- und Übersiedlungsgebühren sowie für andere Nebengebühren (Aufwandsentschädigungen) gelten, soweit nicht eine be-

sondere Regelung getroffen wird, die einschlägigen Vorschriften für die Beamten der Stadt Steyr sinngemäß. § 12. Naturalbezüge. Für die Gewährung von Naturalbezügen gelten die einschlägigen Vorschriften für die Beamten der Stadt Steyr sinngemäß. § 13. Ansprüche bei Dienstverhinderung. (1) Ist der Vertragsbedienstete nach Antritt des Dienstes durch Unfall oder nach 14tägiger Dienstdauer durch Krankheit an der Dienstleistung verhindert, ohne daß er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, so erhält er bis zu einer Gesamtdauer der Dienstverhinderung von 26 Wochen die Ergänzung der nach den gesetzlichen Bestimmungen gebührenden Geldleistungen der Sozialversicherungsträger auf das volle Entgelt und auf die Familienzulagen mit der Maßgabe, daß diese Ergänzungszahlung 49 % des Entgeltes und der Familienzulagen nicht übersteigt. Der Anspruch auf die Ergänzungszahlung verlängert sich um 13 Wochen, wenn die Krankheit die Folge einer Kriegsbeschädigung oder einer nach den versorgungsrechtlichen Bestimmungen einer solchen gleichgehaltenen Schädigung ist, für die der Vertragsbedienstete eine Rente, entsprechend einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 v. H. oder ein Versehrtengeld, entsprechend einer Versehrtheit mindestens der Stufe II bezieht. Die gleiche Begünstigung steht dem Vertragsbediensteten zu, dessen Krankheit die Folge einer im Kampf für ein freies, demokratisches Österreich erlittenen Schädigung ist, deretwegen er im Bezuge einer Opferrente nach § 11, Abs.1), Z. 1, des Opferfürsorgegesetzes 1947 unter Zug:undelegung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 v. H. oder einer Versehrtheit mindestens der Stufe II steht. Liegt der Rente oder dem Versehrtengeld eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 v. H. oder eine Versehrtheit mindestens der Stufe III zugrunde, so verlängert sich der Anspruch auf die Ergänzungszahlung um 26 Wochen, der Gesamtanspruch beträgt demnach in diesen rällen 52 Wochen. (2) Entfällt infolge Anstaltspflege die Verpflichtung zu Geldleistungen der Sozialversicherungsträger, so hat obige Ergänzungszahlung zu entfallen, doch kann in berücksichtigungswürdigen rällen über begründetes Ansuchen ein Teil des Entgeltes flüssig gemacht werden. (3) Die in den Absätzen (1) und (2) vorgesehenen Ansprüche enden, wenn nicht nach Abs. (5) etwas anderes bestimmt wird, jedenfalls mit dem Ende des Dienstverhältnisses. (4) Tritt innernalb von sechs Monaten nach Wiederantritt des Dienstes abermals eine Dienstverhinderung durch Krankheit oder infolge desselben Unfalles ein, so gilt sie für den Anspruch auf die Ergänzungszahlung als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung. (5) Bei einer Dienstverhinderung infolge eines Unfalles im Dienst, den der Bedienstete nicht selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig

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