Gemeinderatsprotokoll vom 21. Mai 1948

Maschinen- und Sichelfabriks-A.G. Josef Huber in Steyr, wonach dem Konvikt Voglsang als Rechtsnachfolger nach dem Erstgenannten das Recht auf Wasserlieferung im Ausmaße von 5.000 chm jährlich zusteht. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Punkt 10) Z1. 2058/48 Abänderung der Lustbarkeits-Abgabeordnung. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Antrag de Finanz- u.Rechtsausschusses vom 22.4.1948: Der Gemeinderat beschli Aufgrund des § 10, Abs. (3) lit. a) des Bundesgesetzes vom 21. Jänner 1948 zur Durchführung des Bundesverfassungsgesetzes über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften (Finanzausgleichsgesetz 1948 - FAG 1948) erläßt der Gemeinderat der Stadt Steyr mit Beschluß vom 1. 6. 1948 nachstehende Abgabenordnung: für die Lustbarkeitsabgabe im Gemeindegebiete der Stadt Steyr I. Allgemeine Bestimmungen. § 1. Steuerpflichtige Veranstaltungen (1) Alle im Gemeindegebiete der Stadt Steyr veranstalteten Vergnügungen unterliegen einer Steuer nach den Bestimmungen dieser Abgabenordnung. (2) Als steuerpflichtige Vergnügungen im Sinne des Abs. 1 gelten insbesondere folgende Veranstaltungen: 1. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle; 2. Volksbelustigungen, wie Karusselle, Velodrome, und dgl,, Schaukein, Rutsch- und ähnliche Bahnen, Hippoderome, Schießbuden, Geschicklichkeitsspiele, Würfelbüden, Veranstaltungen zum Ausspielen von Geld oder Gegenständen, Glücksräder, Schaustellungen jeglicher Art sowie Ausstellungen und Museen, soweit sie rwerbszwecken dienen, Figurenkabinette, Panoramen, Panoptiken, Vorführungen abgerichteter Tiere, Menagerien u.dgl.; 3. Zirkus-Spezialitäten-, Variete-, Tingeltangelvorstellungen, Kabarette; 4. Vorrichtungen zur menhanischen Wiedergabe musikalischer Stücke oder Deklamationen; 5. Rundfunkempfangsanlagen; Sportliche Veranstaltungen; Vorführungen von Licht- und Schattenbildern, soweit sie Er- 7. werbszwecken dienen, Puppen- und Marionettentheater; 8. Vorführungen von Bildstreifen; 9. Theatervorstellungen, Ballette; 10. Konzerte und sonstige musikalische und gesangliche Aufführunge Vorträge, Vorlesungen, Deklamationen, Rezitationen, Vorführung der Tanzkunst.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2