S 30.000.-- für Sportpflege und S 40.000.-- für die Instandsetzung des Sportplatzes am Rennbahnweg vorgesehen. Das Kapitel Bauwesen mußte mit einem Zuschuß von S 1,368.200.- präliminiert werden, wovon S 121.600.— auf die Bauverwaltung 176.500.— auf den Wirtschaftshof auf den Um-u. Ausbau bezw. Erhaltung v 1009.200.— Straßen und Plätzen 50.800.— auf Brückenerhaltung u. Wasserbauten entfallen. Die öffentlichen Einrichtungen erfordern einen Zuschuß von S 826.800.--, gegenüber S 411.100.-- im Vorjahr,der daher das doppelte ausmacht. So beträgt der Aufwand für die S 208.300.— Straßenbeleuchtung " 295.000.- Straßenpflege 157.000.- Müllabfuhr 253.400.— Wasserversorgung Die Müllabfuhr weist einen voraussichtlichen Abgang von S 107.500.-- die Wasserversorgung einen solchen von S 73.000.-- aus, dessen teilweise Deckung durch Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen wird. Auf der Einnahmenseite erscheinen die Bundesabgaben-Ertragsanteile mit S 1,860.000.--, vonwelchem Betrage S 496.000.-- für eine Landesumlage in Abrechnung kommen. Die Realsteuern sind mit S 1,126.500.--, die Gewerbesteuer mit S 700.000.-- und die Lohnsummensteuer mit S 1,124.000.—- zum Ansatz gebracht. Der so erstellte ordentliche Hausnalt der Stadt Steyr für das Jahr 1948 weist S 6,993.500.— an Einnahmen an Ausgaben S 8,982.000.— S 1,988.500.— aus, sodaß s.ein Abgang von ergibt, das sind rund 22 % der Gesamtausgaben. Um diesen Abgang so weit als möglich zu vermindern, ist es unbedingt notwendig, die Steuern, Abgaben und Gebühren, die ja nach wie vor die einzigen Einnahmenquellen der Gemeinde sind, auf das gesetzlich höchste Ausmaß zu erhöhen. Ebenso sind zum Betriebsausgleich verschiedener Gemeindeeinrichtungen die Gebührensätze zu erhöhen. Eine Überprüfung dieser Möglichkeiten hat aber ergeben, daß der Abgang nur bis S 422.000.-- gedeckt werden kann, sodaß immer noch ein Fehlbetrag von S 1,566.500.— verbleibt, für weichen
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