für Adaptierungen öffentlicher Gebäude S 321.100.— für Straßen-Regulierungen und Plätze 759.500.— 33.000.— für den Ausbau des Wasserleitungsnetzes 67.200.- für Schuleinrichtungen " 112.800.— für Investitionen im Wirtschaftshof Die Anschaffungen in dieser Höhe stellen unbedingt notwendige Aufwendungen dar und sind damit begründet, daß sowohl in den letzten Kriegsjahren, als auch in den ersten Nachkriegsjahren nur sehr Weniges nachgeschafft werden konnte. Im besonderen wäre zu den einzelnen Kapiteln des Voranschlages folgendes zu bemerken: Die allgemeine Verwaltung enthält in der Hauptsache nur Pflichtausgaben, die einen Zuschußbedarf von S 1,255.200.-- erfordern, welches Erfordernis sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt hat. Das Kapitel Polizei, das ebenfalls nur mit Pflichtausgaben zum Ansatz gebracht ist, weist im Vergleich zum Vorjahre den Unterschied auf, daß der Polizeikostenbeitrag ganz bedeutend erhöht worden ist. So muß für jeden einzelnen Bewohner an Stelle des bisherigen Beitrages vonS 2.85 ein Polizeikos tenbeitrag von S 7.-- geleistet werden. Der Gesamtzuschußbedarf für das Polizeiwesen beträgt S 462.000.—, daher ein Mehrerfordernis von S 277.200.-- gegenüber dem Vorjahr. Das Kapitel Schulwesen sieht insgesamt einen Zuschuß von S 729.300.- vor, somit gegenüber dem Vorjahr um S 188.000.-- mehr. Der Anteil am Zuschußbedarf beträgt S 485.100.— an den Wolks- und Hauptschulen " 83.200.— an der Frauenberufsschule 43.500.-- an der kfm. Wirtschaftsschule Das Kapitel Kultur erfordert einen Zuschuß von S 63.600.--, daher um S 17.700.— mehr als im Vorjahr. Der bereits erwähnte Zuschußbedarf für das Fürsorgewesen von S 1,544.900.— beträgt um S 397.400.-- mehr als im Vorjahre. Eine gewaltige Erhöhung weist der Zuschußbedarf der geschlossenen Fürsorge und der Versorgungsanstalten auf. Insbesonders ist der Aufwand für die Kindergärten gesteigen, der allein einen Zuschuß von S 196.400.- braucht. Außerdem erfordert die Schulkinder-Ausspeiseaktion einen Betrag von S 65.000.—. Im Kapitel Gesundheitswesen und Sport sind außer den Pflichtausgaben
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