infolge deren finanzieller Entwicklung rechnen, was einen Ausfall von rund 1 Mill. S bedeutet. Daß dieser Ausfall die Gemeinde - finanzen stark beeinträchtigt, versteht sich von selbst. Der Ihnen vorliegende Haushaltsplan ist auf Grund der Erfahrungsziffern des Vorjahres, in dem Bestreben, nach wie vor größte Sparsamkeit zu beobachten, zusammengestellt worden. Die erhöhten Umsatzziffern gegenüber dem Vorjahre sind durch die eingetretenen Erhöhungen der Preise und Löhne entstanden. Die Steuern und Abgaben, welche mangels ertragbringender städtischer Unternehmungen und Versorgungsbetriebe die einzige Einnahmsquelle sind, können auch den bescheidenen Aufwand nicht decken. Ich vertrete daher immer wieder den Standpunkt, nicht Ertragssteuern sind am Platze, sondern Aufwandsteuern müssen angestrebt werden. Wie Sie dem Voranschlag für dieses Jahr entnehmen können, ist der Zuschußbedarf wieder angestiegen. Er beträgt schon das sechsfache vom Jahre 1937. Dieses gewaltige Anwachsen des Zuschußbedarfes ist nicht nur auf die allgemeine Vergrößerung der Stadt und auf das Steigen der Preise und Löhne zurückzuführen, sondern insbesondere auch darauf, daß noch immer verwaltungsmäßig durch die Auswirkungen und Nachwehen des verlorenen Krieges der Apparat ungesund stark aufgebläht ist. Das Fortbestehen der erweiterten Verwaltungstätigkeit durch die noch immer vorhandenen Bewirtschaftungsmaßnahmen und sonstigen zusätzlichen Aufgabengebiete ist in erster Linie an dem erforderlichen Zuschußbedarf schuld, und nicht zuletzt auch die Ursache der Verschiebung des Sachaufwandes zu ungunsten des Personalaufwandes. Von den veranlagten Gesamtausgaben fallen auf den Personalaufwand S 3,464.300,— das sind rund 39 % der Ausgaben, welcher Betrag um 50 % höher liegt als im Vorjahre. Diese Steigerung ist ausschließlich auf Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen. Der Personalstand betrug zu Beginn des Jahres 55 Beamte, 168 Angestellte, 208 Arbeiter und 56 Pensionisten. Es werden wohl auf diesem Gebiete rigorose Sparmaßnahmen durch Werminderung des Personalstandes der Hoheitsverwaltung in Erwägung gezogen werden müssen, die sich auch durch die Regelung der Arbeitszeit nach dr Dienstvorschrift ergeben werden. Die sächlichen Aufwendungen erfordern Ausgaben in Höhe von S 1,105.700.--, das sind rund 12 % der Gesamtausgaben. Der allgemeinen Fürsorge müssen S 2,267.800.— mit einem Zuschußbedarf von S 1,544.900.-- das sind rund 26 % der Gesamtausgaben, zur Verfügung gestellt werden. Für einmalige Ausgaben sind S 1,293.600.—- vorgesehen, das sind rund 15 % des Gesamtaufwandes. Davon sind vorgesehen
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