Gemeinderatsprotokoll vom 12. April 1948

wieder zur Abfuhr der Gewerbesteuer zu verpflichten. Gemeinderat Schanovsky wendet demgegenüber ein, daß die Steyr-Werke nachweislich im Jahre 1945 eine ungeheuren Verlust auswiesen. Das Gesetz gab den Werken die Möglichkeit, diesen Verlust auf jeweils 2 Jahre vorzutragen, in diesem Falle also auf 1946/47. Die Steyr-Werke hatten im Jahre 1946 effektiv einen Bilanzverlust auszuweisen; daher war der Verlust des Jahres 1946 auf 1947/48 vorzutragen. Das Ergebnis des Jahres 1947 ist noch nicht bekannt. Es kann daher noch nicht festgestellt werden, ob ein ev. Verlust des Jahres 1947 auf die Jarre 1948/49 vorzuträgen wäre. Hiezu erwähnt Gemeinderat Schanovsky, daß infolge der Struktur der Stadt angestrebt wird, von der Ertragssteuer abzugehen und zur Aufwandsteuer zurückzukehren. Eine Vorsprache beim Finanzminister, diese Steuerart wieder in Erwgungung zu ziehen und eine Ausnahmegenehmigung in Form einer Komunalabgabe ausschließlich für die Steyr-Werke zu erreichen, blieb erfolglos, das infolge Einheitlichkeit des Steuergesetzes im Staate Ausnahmen unzulässig sind. Sodann wirft Gemeinderat Moser die Frage des Anheimfallsrechtes der Elektrizitätswerke Steyr an die Gemeinde Steyr auf, und und betont, daß die Gemeinde mit allem Nachdruck den Anheimfall dieses Betriebes betreiben müsse. Bürgermeister Steinbrecher erklärt, daß in einer Konferenz mit Landeshauptm.-Stellv. Dr. Lorenzoni in Anwesenheit von Vertreter der Städte Wels, Ried, Braunau, dieses Thema eingehend besprochen wurde. Die Dauer des Anheimfallrechtes ist auf 12 Jahre vorgesehen; gesetzmässig ist eine Verlängerung möglich. Durch die Verstaatlichung der Energiewirtschaft besteht jedoch wahrscheinlich wenig Hoffnung auf ein Anheimfallsrecht. Bei einem ev. Nichtanheimfall des Werkes an die Gemeinde ist zu klären, ob und in welcher Form eine Entschädigung erfolgt; allenfalls ist ein Eintritt der Gemeinde in die E-Werke mit Kapitalsanteil beabsichtigt. Degleichen betont Gemeinderat Schanovsky, daß durch die Verstaatlichung der Energeiewirtschaft wenig Hoffnung auf Anheimfallsrecht besteht. Zum Schlusse führt Stadtrat Kahlig noch aus : Die Fraktion der KPö hat bereits in der letzten Gemeinderatssitzung einen Antrag auf Verlegung der Gemeinderatssitzungen an Samstage oder in die Abendstunden der Wochentage gestellt, um der Öffentlich-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2