Gemeinderatsprotokoll vom 12. April 1948

Anschließend detailiert der Berichterstatter den Wirtschaftsplan des Städt. Wirtschaftshofes. Der Städt. Wirtschaftshof in der Höhe von S 1,424.300.— aus, an weist Einnahmen für Personalaufwand S 1,051.300.— Ausgaben: 344.800.— für Sachaufwand für Erneuerungsrücklagen 28.200.— PERSÖNLICHE UND SÄCHLICHE AUSGABEN: Der Gesamtpersonalaufwand des Jahres 1948 ist im Sammelnachweis mit S 3,464.300.—veranschlagt, der Gesamtsachaufwand S 1,105.700.—. mit Die Ausführungen des Berichterstatters zum Stand der Schulden, Stand der Rücklagen, Wirtschaftsplan des Städt. Wirtschaftshofes und Persönliche und Sächliche Ausgaben werden einstimmig angenommen. Der Referent verliest sodann den Voranschlag des Jahres 1948. „Der Gemeinderat beschließe gemäß § 46 des Gemeindestatutes: I. Als Grundlage der Finanzgebarung der Stadtgemeinde Steyr für das Verwaltungsjahr 1948 wird der Voranschlag/ genehmigt und zwar: 1948 1. Der ordentliche Haushalt mit Gesamteinnahmen von S 6,993.500.— und Gesamtausgaben von S.982.000.— S 1,988.500.— Abgehe 2. Der außerordentliche Haushalt mit Gesamteinnahmen von 3,309.000.— und Gesamtausgaben von 2319.000.— Abgang . - 3. Der Wirtschaftsplan der Städt. Unternehmungen mit Gesamteinnahmen von 676.300.— und Gesamtausgaben von 61. Oa0. — Überschuß S 46.260. — II. Zur teilweisen Deckung des Abganges werden A. gemäß § 10 Abs. (1) des Abgabenteilungsgesetzes die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern teilweise erhöht und wie folgt festgesetzt:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2