12. Ordentliche Sitzung Protokoll über die 12. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 12. April 1948. Tagesordnung I. Stadtratsanträge Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Franz Paulmayr: 1.) Zl. 4833/45 Architektenhonorar für den Neubau des Realgymnasiums 2.) Zl. 1800/48 Ankauf von LKW-Reifen für den städt. Wirtschaftshof. 3.) Zl. 5097/41 Einbau von Kavernen und Kreiselpumpen in 2 Brunnen des Wasserwerkes Dietachdorf und Instandsetzung der Unterwasserpumpen. Berichterstatter Stadtrat Anton Azwanger: 4.) Zl. 1846/48 Einrichtung der Volksschule Steyr-Münichholz, Kematmüllerstraße 3. II. Anträge des Finanz- und Rechtsausschusses: 5.) Zl. 1951/48 Jahresvoranschlag 1948.
Öffentliche Sitzung. Anwesende: Bürgermeister Leopold Steinbrecher als Vorsitzender, die Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller und Franz Paulmayr die Stadträte: Azwanger Anton Kahlig Johann Dedic Karl Schanovsky Hans Ebmer Johann Wabitsch Ludwig die Gemeinderäte: Ennsthaler Wilhelm Fellinger Josef Fischer Karl Hochgatterer-Anton Huemer Alois Huemer Maria Kokesch Karl Moser August Pöschl Franz Pöschl Josef Riha Karl Rußmann Julius Schnabl Franz Steininger Oskar Trauner Franz (SPö) Trauner Franz (OVP) Ulrich Emanuel Voglsam Josef Weindl Anwn Wipplinger Karl Wohlfahrt Josef Wokral Josefine Zeilinger Gangolf Vom Magistrate: Mag. Dir. Stellv. Dr. Karl Enzelmüller, Rechnungsrat F. Liska, O.I. K. Baminger, Baurat Ing. J. Wiesner, Dr. E. Krobath. Als Schriftführerin: M. Kanitz. Beginn der Sitzung: 16.00 Uhr Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Entschuldigt sind die Gemeinderäte Mayrhofer Josef, Radmoser Hans, Ribnitzky Vinzenz und Stadtrat Franz Enge. Zu Protokollprüfern werden Gemeinderat Karl Kokesch und Gemeinderat Franz Pöschl bestimmt.
Vor Eingang in die Tagesordnung nimmt Bürgermeister Leopold Steinbrecher die Angelobung des von der öVP an Stelle des Gemeinderates Franz Fischer entsandten Gemeinderates Emanuel Ulrich vor. Gemeinderat Franz Fischer wird der Dank für seine geleistete Mitarbeit ausgesprochen. Zu Punkt 1) 21. 4833/45 Architektenhonorar für den Neubau des Realgymnasiums sBürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr: Arch. Ing. Heinrich Dunkl hat am 17. 1. 1948 einen Interimsaufstellung zur Errechnung des Architektenhonorares gemäß dem schriftlichen Auftrag vom 28. 2. 1946 und der Gebührenordnung vom 1. 6. 1946 im Betrage von S 19.075.- für den Neubau des Realgymnasiums eingebracht. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung vom 2. 3. 1948 folgenden Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Das Architektenhonorar für den Neubau der Realschule wird mit S 19.075.— (neunzehntausendsiebzigfünf Schillinge) festgesetzt". Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 2) 21. 1800/48 Ankauf von IXW-Reifen für den städt. Wirtschaftshof. Berichterstatter Bürgerm.Stellvertr. Franz Paulmayr führt aus, daß der Städt. Wirtschaftshof an den Magistrat Steyr mit dem Ersuchen herangetreten ist, S 30.000.— für den Ankauf von IKW-Reifen, Dim. 2.70 x 20 zu bewilligen. Der Antrag des Stadtrates vom 16. März 1948 lautet: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Städt. Wirtschaftshof werden Reifen, Dim. 2.70 x 20, zum Preise von rund S 30.000.— (dreissigtausend Schillinge) angekauft." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 3) 21. 5097/41 Einbau von Kavernen und Kreiselpumpen in 2 Brunnen des Wasserwerkes Dietachdorf und Instandsetzung der Unterwasserpumpen. Referent Vizebürgermeisterstellv. Franz Paulmayr: Zur
Sicherstellung der Wasserversorgung ist der Einbau von Kavernen und Kreiselpumpen in 2 Brunnen des Wasserwerkes Dietachdorf nötig. Der Stadtrat hat deshalb in der Sitzung vom 2. März 1948 folgenden Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Im Städt. Wasserwerk Dietachdorf wird der Einbau von Kavernen und Kreiselpumpen in 2 Brunnen mit einem Gesamtkostenaufwand von S 10.000.— (zehntausend Schillinge) bewilligt. Einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 4) 21. 1846/48 Einrichtung der Volksschule Steyr-Münichholz, Kematmüllerstraße 3. a an an — Berichterstatter Stadtrat Anton Azwanger führt aus: Die Leitung der Knabenvolksschule in Münichholz benötigt für das Schuljahr 1948/49 durch Vermehrung der Klassen in der Notschule Kematmüllerstraße 3, Einrichtungsgegenstände im Betrage von rund S 58.000.- Diese Anschaffungskosten sind im Präliminar 1948 nicht vorgesehen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16. März 1948 folgenden Antrag gestellt: "Zur Errichtung der Volksschule Münichholz, Kematmüllerstraße 3, wird ein Betrag von rund S 58.000.— (fünfzigachttausend Schillinge) bewilligt. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 5) 21. 1951/48 Jahresvoranschlag 1948: EE Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: „Sehr verehrter Gemeinderat! Wir stehen heute wieder vor einer schweren und verantwortungsreichen Aufgabe. Wir haben über den Haushaltsplan 1948 zu beraten und Beschluß zu fassen. In diesem Jahre mußte der Voranschlag auf einer neuen Grundlage erstellt werden. Finanzverfassungsgesetz und Finanzausgleichsgesetz sind erst am 28. Februar 1948 in Rechtskraft getreten. Es konnte daher der Voranschlag nicht zeitgerecht vorgelegt werden, wekhalb ich Ihnen erst heüte die Verabschiedung unseres Voranschlages empfehlen kann. Mit diesen neuen Finanzgesetzen, die der Erfolg eines wahrhaft
demokratischen Zusammenwirkens der Vertreter des Österr. Städte bundes und der Landes-Finanzreferenten sind, hören die in der Nazizeit eingeführten starren Finanzzuwei sungen an die Gemeinden auf und an deren Stelle tritt die in der ersten Republik bewährte Regelung der durch gesetzlich festgelegten Anteile der Länder und Gemeinden an bestimmten Bundessteuern. Das Abgaben-Teilungsgesetz ist mit 31. Dezember 1948 befristet. Es soll daher das Jahr 1948 ein Probejahr für die Bewährung der ganzen Neuordnung sein. Man muß erwarten, daß die in seinem Ablauf gemachten Erfahrungen bei künftigen Neuregelungen eine gebührende Beachtung finden, die auch den Gemeinden eine Lebensmöglichkeit sichert und ihnen die notwendigen Mittel für einen gesunden Wiederaufbau zur Verfügung stellt. Die Gemeinde erhält an Stelle der bisherigen Finanzzuweisungen Ertragsanteile an folgenden gemeinschaftlichen Bundesabgaben: Veranlagte Einkommenssteuer Lohnsteuer Kapital-Ertragssteuer Weinsteuer Grunderwerbssteuer samt Zuschlägen Umsatzsteuer Der Kreis der ausschließlichen Gemeindeabgaben erfährt keine Einengung und ist nicht einem Zugriff des Bundes oder der Länder ausgesetzt. Diese sind: die Grundsteuer die Gewerbesteuer und die Lohnsummensteuer die Getränkesteuer die Vergnügungssteuer die Abgaben für das Halten von Tieren die Abgaben von freiwilligen Feilbietungen die Ankündigungsabgaben die Grundbenützungsgebühren Diese Gemeindeabgaben können innerhalb der festgelegten Höchstausmaße durch einfachen Beschluß der Gemeindevertretungen festgesetzt werden. Trotz dieser neuen gesetzlichen Regelungen kann ich Ihnen in diesen Jahre für unsere Stadt keinen Woranschlag vorlegen, der ausgeglichen wäre. Dies findet wie in jedem Jahr seinen Grund in der einzigartigen Struktur unserer Stadt. So wie in den vergangenen Jahren können wir auch in diesem Jahr mit keiner Gewerbesteuer der Steyr-Werke
infolge deren finanzieller Entwicklung rechnen, was einen Ausfall von rund 1 Mill. S bedeutet. Daß dieser Ausfall die Gemeinde - finanzen stark beeinträchtigt, versteht sich von selbst. Der Ihnen vorliegende Haushaltsplan ist auf Grund der Erfahrungsziffern des Vorjahres, in dem Bestreben, nach wie vor größte Sparsamkeit zu beobachten, zusammengestellt worden. Die erhöhten Umsatzziffern gegenüber dem Vorjahre sind durch die eingetretenen Erhöhungen der Preise und Löhne entstanden. Die Steuern und Abgaben, welche mangels ertragbringender städtischer Unternehmungen und Versorgungsbetriebe die einzige Einnahmsquelle sind, können auch den bescheidenen Aufwand nicht decken. Ich vertrete daher immer wieder den Standpunkt, nicht Ertragssteuern sind am Platze, sondern Aufwandsteuern müssen angestrebt werden. Wie Sie dem Voranschlag für dieses Jahr entnehmen können, ist der Zuschußbedarf wieder angestiegen. Er beträgt schon das sechsfache vom Jahre 1937. Dieses gewaltige Anwachsen des Zuschußbedarfes ist nicht nur auf die allgemeine Vergrößerung der Stadt und auf das Steigen der Preise und Löhne zurückzuführen, sondern insbesondere auch darauf, daß noch immer verwaltungsmäßig durch die Auswirkungen und Nachwehen des verlorenen Krieges der Apparat ungesund stark aufgebläht ist. Das Fortbestehen der erweiterten Verwaltungstätigkeit durch die noch immer vorhandenen Bewirtschaftungsmaßnahmen und sonstigen zusätzlichen Aufgabengebiete ist in erster Linie an dem erforderlichen Zuschußbedarf schuld, und nicht zuletzt auch die Ursache der Verschiebung des Sachaufwandes zu ungunsten des Personalaufwandes. Von den veranlagten Gesamtausgaben fallen auf den Personalaufwand S 3,464.300,— das sind rund 39 % der Ausgaben, welcher Betrag um 50 % höher liegt als im Vorjahre. Diese Steigerung ist ausschließlich auf Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen. Der Personalstand betrug zu Beginn des Jahres 55 Beamte, 168 Angestellte, 208 Arbeiter und 56 Pensionisten. Es werden wohl auf diesem Gebiete rigorose Sparmaßnahmen durch Werminderung des Personalstandes der Hoheitsverwaltung in Erwägung gezogen werden müssen, die sich auch durch die Regelung der Arbeitszeit nach dr Dienstvorschrift ergeben werden. Die sächlichen Aufwendungen erfordern Ausgaben in Höhe von S 1,105.700.--, das sind rund 12 % der Gesamtausgaben. Der allgemeinen Fürsorge müssen S 2,267.800.— mit einem Zuschußbedarf von S 1,544.900.-- das sind rund 26 % der Gesamtausgaben, zur Verfügung gestellt werden. Für einmalige Ausgaben sind S 1,293.600.—- vorgesehen, das sind rund 15 % des Gesamtaufwandes. Davon sind vorgesehen
für Adaptierungen öffentlicher Gebäude S 321.100.— für Straßen-Regulierungen und Plätze 759.500.— 33.000.— für den Ausbau des Wasserleitungsnetzes 67.200.- für Schuleinrichtungen " 112.800.— für Investitionen im Wirtschaftshof Die Anschaffungen in dieser Höhe stellen unbedingt notwendige Aufwendungen dar und sind damit begründet, daß sowohl in den letzten Kriegsjahren, als auch in den ersten Nachkriegsjahren nur sehr Weniges nachgeschafft werden konnte. Im besonderen wäre zu den einzelnen Kapiteln des Voranschlages folgendes zu bemerken: Die allgemeine Verwaltung enthält in der Hauptsache nur Pflichtausgaben, die einen Zuschußbedarf von S 1,255.200.-- erfordern, welches Erfordernis sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt hat. Das Kapitel Polizei, das ebenfalls nur mit Pflichtausgaben zum Ansatz gebracht ist, weist im Vergleich zum Vorjahre den Unterschied auf, daß der Polizeikostenbeitrag ganz bedeutend erhöht worden ist. So muß für jeden einzelnen Bewohner an Stelle des bisherigen Beitrages vonS 2.85 ein Polizeikos tenbeitrag von S 7.-- geleistet werden. Der Gesamtzuschußbedarf für das Polizeiwesen beträgt S 462.000.—, daher ein Mehrerfordernis von S 277.200.-- gegenüber dem Vorjahr. Das Kapitel Schulwesen sieht insgesamt einen Zuschuß von S 729.300.- vor, somit gegenüber dem Vorjahr um S 188.000.-- mehr. Der Anteil am Zuschußbedarf beträgt S 485.100.— an den Wolks- und Hauptschulen " 83.200.— an der Frauenberufsschule 43.500.-- an der kfm. Wirtschaftsschule Das Kapitel Kultur erfordert einen Zuschuß von S 63.600.--, daher um S 17.700.— mehr als im Vorjahr. Der bereits erwähnte Zuschußbedarf für das Fürsorgewesen von S 1,544.900.— beträgt um S 397.400.-- mehr als im Vorjahre. Eine gewaltige Erhöhung weist der Zuschußbedarf der geschlossenen Fürsorge und der Versorgungsanstalten auf. Insbesonders ist der Aufwand für die Kindergärten gesteigen, der allein einen Zuschuß von S 196.400.- braucht. Außerdem erfordert die Schulkinder-Ausspeiseaktion einen Betrag von S 65.000.—. Im Kapitel Gesundheitswesen und Sport sind außer den Pflichtausgaben
S 30.000.-- für Sportpflege und S 40.000.-- für die Instandsetzung des Sportplatzes am Rennbahnweg vorgesehen. Das Kapitel Bauwesen mußte mit einem Zuschuß von S 1,368.200.- präliminiert werden, wovon S 121.600.— auf die Bauverwaltung 176.500.— auf den Wirtschaftshof auf den Um-u. Ausbau bezw. Erhaltung v 1009.200.— Straßen und Plätzen 50.800.— auf Brückenerhaltung u. Wasserbauten entfallen. Die öffentlichen Einrichtungen erfordern einen Zuschuß von S 826.800.--, gegenüber S 411.100.-- im Vorjahr,der daher das doppelte ausmacht. So beträgt der Aufwand für die S 208.300.— Straßenbeleuchtung " 295.000.- Straßenpflege 157.000.- Müllabfuhr 253.400.— Wasserversorgung Die Müllabfuhr weist einen voraussichtlichen Abgang von S 107.500.-- die Wasserversorgung einen solchen von S 73.000.-- aus, dessen teilweise Deckung durch Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen wird. Auf der Einnahmenseite erscheinen die Bundesabgaben-Ertragsanteile mit S 1,860.000.--, vonwelchem Betrage S 496.000.-- für eine Landesumlage in Abrechnung kommen. Die Realsteuern sind mit S 1,126.500.--, die Gewerbesteuer mit S 700.000.-- und die Lohnsummensteuer mit S 1,124.000.—- zum Ansatz gebracht. Der so erstellte ordentliche Hausnalt der Stadt Steyr für das Jahr 1948 weist S 6,993.500.— an Einnahmen an Ausgaben S 8,982.000.— S 1,988.500.— aus, sodaß s.ein Abgang von ergibt, das sind rund 22 % der Gesamtausgaben. Um diesen Abgang so weit als möglich zu vermindern, ist es unbedingt notwendig, die Steuern, Abgaben und Gebühren, die ja nach wie vor die einzigen Einnahmenquellen der Gemeinde sind, auf das gesetzlich höchste Ausmaß zu erhöhen. Ebenso sind zum Betriebsausgleich verschiedener Gemeindeeinrichtungen die Gebührensätze zu erhöhen. Eine Überprüfung dieser Möglichkeiten hat aber ergeben, daß der Abgang nur bis S 422.000.-- gedeckt werden kann, sodaß immer noch ein Fehlbetrag von S 1,566.500.— verbleibt, für weichen
eine entsprechende Bedarfszuweisung aus dem Gemeinde-Ausgleichfond des Landes O.0. erwirkt werden muß. Um eine solche Bedarfszuweisung in Anspruch nehmen zu können, müssen aber vorerst alle Steuern im Höchstausmaße ausgeschöpft werden. Ich muß Ihnen daher die Annahme der vom Finanz- und Rechtsausschuß beantragten Erhöhungen, die ich Ihnen anschließend zur Beschlußfassung unterbreite, empfehlen. Der Finanz- und Rechtsausschuß konnte sich lediglich zur Erhöhung der Grundsteuer B nicht entschließen. Der Hebesatz bei den Grundstücken, bei denen die Grundsteuer nach dem Grundsteuer-Meßbetrag und nach dem Erstarrungsbetrag erhoben wird, soll unverändert bleiben, weil eine Erhöhung dieser Hebesätze auf das gesstzliche Ausmaß durch Überwälzung auf den Mieter die Mietzinse erhöhen würde. Die Höchstsätze liegen ausnahmslos über dem Niveau der Hebesätze, die bisher in Geltung standen. Die mögliche Erhöhung würde einer Verdoppelung gleichkommen. Eine solche Belastung ist für die Bevölkerung von Steyr nicht mehr trag bar, da doch bekanntlich unsere Bevölkerung zum weitaus überwiegenden Teil aus Arbeitern und Angestellten, also Lohn- und Gehaltsempfängern besteht, gegenüber der Struktur anderer Städte. Ich muß Sie aber auch vorausblickend darauf aufmerksam machen, daß wir von der Aufsichtsbehörde in die unangenehme Lage versetzt werden könnten, dazu verhalten zu werden, auch die Grundsteuer B in vollem Ausmass auszuschöpfen, wenn davon die Gewährung einer Bedarfszuweisung abhängig gemacht wird, in welchem Falle ich dann dieses Problem wieder zur Beratung aufgreifen müßte. Hoffentlich wird aber unsere wirklich stichhältige Argumentation von zuständiger Stelle anerkannt, damit uns weitere unpopuläre Maßnahmen erspart bleiben. Außerordentlicher Haushalt: Der Haushaltsplan für 1948 sieht in der Außerordentlichen Gebarung Ausgaben in der Höhe von S 3,309.000.-- vor, einmalige Aufwendungen, die nach reiflicher Überlegung präliminiert wurden, obwohl die Beduckung dieses Aufwandes nur zum Teil durch Abhebungen aus den Rücklagen, die durch die Auswirkungen des Währungsschutzgesetzes um rund S 1,300.000.— geschmälert wurden, gesichert erscheint. Durch Aufnähme eines Darlehens von S 1,300.000.—- soll der fehlende Aufwand gedeckt werden. Die mit dem Währungsschutzgesetz zusammenhängende Geldknappheit führte zu einer wesentlichen Verteuerung des Darlehens-Zinsfusses. Diese Tatsache und der Umstand, daß langfristige Darlehen - und nur solche kommen für die Ausführung aufgenommen werden mussen, von Aufbauarbeiten in Frage,- zwingen zur Erkenntnis, daß unter den
gegenwärtigen Verhältnissen auch das bereits eingeschränkte Programm der außerordentlichen Gebarung voraussichtlich nicht restlose durchgeführt werden kann. So sind vorgesehen: die Restrate für den Neubau der Volksschule und Notschule in Münichholz mit S 394.000.— eine erste Baurate für den Bau einer neuen Volksund Hauptschule mit 1,000.000.— die Restrate für den Wiederaufbau desSchultraktes und Umbuu des alten Schulgebäudes samt ihren Einrichtungen des Bundes-Realgymnasiums mit 787.000.— der Ausbau des Bauhofes mit 180.000.— der Neubau der Fallenbrücke im Zuge der Wehrgrabengasse mit 400.000.— die erste Baurate für den Neubau einer Leichenhalle mit 450.000.— Ausgaben für neue Bedürfnisanstalten mit 40.000.— für Aufräumungsarbeiten zur Behebung von Bombenschaden 58.000.— Bei Erfüllung dieser Aufgaben, vorausgesetzt, daß die erforderlichen Materialien erhältlich sind, und bei Abstossung der noch offenen Verwaltungsschulden in Höhe von S 429.000.--, würden die Rücklagen der Stadtgemeinde vollkommen aufgebraucht werden. Der budgetierte Wirtschaftsplan der Städt. Unternehmungen sieht Gesamteinnahmen von S 676.300.-- und Gesamtausgaben von S 630.040.- vor, sodaß ein Überschuß von S 46.260.-- veranschlagt ist. Abschließend muß der Erwartung Ausdruck verliehen werden, daß es gelingt, die Gebarung in Ordnung zu halten, wozu der Gemeinderat das städtische Kontrollamt beauftragt, die genaue Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und in sorgsamster Weise die Zweckmäßigkeit aller bestehenden Verwaltungseinrichtungen und die Wirtschaftlichkeit sowie die Möglichkeit von Einsparungen ständig zu prüfen und über das Ergebnis dem Bürgermeister und dem Finanzreferenten zu berichten. Der Berichterstatter verliest sodann aus dem Entwurf des Voranschlages 1948 die Hauptziffern. Er führt aus, daß den prälimiGesamteinnahmen von S 6,993,500.— nierten Gesamtausgaben von S 8,982.000.-- gegenüberstehen, sodaß sich ein Fehlbetrag von S 1,988.500.- ergibt. Auf die einzelnen Posten eingehend, erläutert er den Zuschußbedarf
der einzelnen Haushaltsabschnitte und Unterabschnitte und führt an, daß. NR URUENNLICRER RIRIIT bei: Allgemeine Verwaltung 51.500.— bei voraussichtlichen Einnahmen von 1,306.700.— gegenüber Ausgaben von 1,255.200.— ein Zuschußbedarf von erforderlich ist, Polizei: 38.000.— 500.000.— 462.000. 45. 500. — 774.800.- 729.300.— 12.900.— 76.500.— 63.600.— Voraussichtliche Einnahmen Ausgaben Zuschußbedarf Behulnesen: Koraussichtliche Einnahmen Ausgaben Zuschußbedarf Kultur- und Gemeinschaftspflege: Voraussichtliche Einnahmen Ausgaben Zuschußbedarf Fürsorge- und Jugendhilfe: Voraussichtliche Einnahmen Ausgaben Zuschußbedarf Genundheitswesen und Sport: Voraussichtliche Einnahmen Ausgaben Zuschußbedarf Bau-,Wohnungs-u. Siedlungswesen: Voraussichtliche Einnahmen Ausgaben Zuschusbedarf Öffentl. Einrichtungen u. Wirtschaftsförderung: Voraussichtliche Einnahmen Ausgaben Zuschußbedarf Finanz- und Steuerverwaltung: Voraussichtliche Einnahmen Ausgaben Überschuß 722.900.— 2,267.800.— 1,544.900.— 300.— 86.300.— 86.000.- 144. 700.— 1,512.900.— 1,368.200.— 395.700.— 1,222.500.— 826.800.— 5,582.000.— 1,234.500.— 4,347.500.—
Der Voranschlag des Jahres 1948 für den Ordentlichen Haushalt wurde einstimmig ohne Debatte angenommen. AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT: Im außerordentlichen Haushalt sind an Ausgaben vorgesehen: Für: Bombenschadenbehebung (Aufräumungsarbeiten) 58.000.— Neubau der Volks- und Notschule in Münichholz (Restrate) 394.000.— Bau einer neuen Volks- und Hauptschule (1. Baurate) .100. 900.— 1,394.000.— Wiederaufbau des Schultraktes und Umbau des alten Schulgebäudes des Bundesreal619.000.- gymnasiums (Restrate) 168.000.— 787.000.— Inneneinrichtung 180.000.— Ausbau des Bauhofes 400.000.-- Neubau der Fallenbrücke 450.000.— Neubau einer Leichenhalle 1. Baurate 40.000.- Neubau von öffentlichen Abortanlagen kommen in Frage: Als Bedeckung 2,009.000.— Entnahmen aus Rücklagebeständen der Rest in Höhe von S 1,300.000.— durch Aufnahme eines Darlehens, vorausgesetzt, daß durch entsprechende Materialbeschaffung die Durchführung dieser Arbeiten überhaupt ermöglicht wird. Der Voranschlag des Jahres 1948 für den Außerordentlichen Haushalt wurde einstimmig angenommen. NAUD DER NIRLACEN S 2,187.137,56 im Betrage von am 31. 12. 1947 1,419.668,56 hievonterfügbar AAUD DER SERIVLIIEN 429.009.79 am 31. 12. 1947 im Betrage von Zum Stande der Schulden führt Bürgermeister Steinbrecher anschliessend aus, daß versucht werden muß, alle Schulden mit hohem Zinsfuß abzustoßen.
Anschließend detailiert der Berichterstatter den Wirtschaftsplan des Städt. Wirtschaftshofes. Der Städt. Wirtschaftshof in der Höhe von S 1,424.300.— aus, an weist Einnahmen für Personalaufwand S 1,051.300.— Ausgaben: 344.800.— für Sachaufwand für Erneuerungsrücklagen 28.200.— PERSÖNLICHE UND SÄCHLICHE AUSGABEN: Der Gesamtpersonalaufwand des Jahres 1948 ist im Sammelnachweis mit S 3,464.300.—veranschlagt, der Gesamtsachaufwand S 1,105.700.—. mit Die Ausführungen des Berichterstatters zum Stand der Schulden, Stand der Rücklagen, Wirtschaftsplan des Städt. Wirtschaftshofes und Persönliche und Sächliche Ausgaben werden einstimmig angenommen. Der Referent verliest sodann den Voranschlag des Jahres 1948. „Der Gemeinderat beschließe gemäß § 46 des Gemeindestatutes: I. Als Grundlage der Finanzgebarung der Stadtgemeinde Steyr für das Verwaltungsjahr 1948 wird der Voranschlag/ genehmigt und zwar: 1948 1. Der ordentliche Haushalt mit Gesamteinnahmen von S 6,993.500.— und Gesamtausgaben von S.982.000.— S 1,988.500.— Abgehe 2. Der außerordentliche Haushalt mit Gesamteinnahmen von 3,309.000.— und Gesamtausgaben von 2319.000.— Abgang . - 3. Der Wirtschaftsplan der Städt. Unternehmungen mit Gesamteinnahmen von 676.300.— und Gesamtausgaben von 61. Oa0. — Überschuß S 46.260. — II. Zur teilweisen Deckung des Abganges werden A. gemäß § 10 Abs. (1) des Abgabenteilungsgesetzes die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern teilweise erhöht und wie folgt festgesetzt:
1. Gewerbesteuer für das Jahr 1948 a) nach dem Gewerbeertrag und Kapital Hebesatz 300 v. k. b) Zweigstellensteuer 390 v. H. c) Lohnsummensteuer 1000 v. H. d) Zweigstellensteuer nach der Lohnsumme 1300 v. H. Grundsteuer für das Jahr 1948 a) Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Hebesatz 200 v. H. Grundsteuer B für andere Grundstücke sowiet sie nicht nach Erstarrungsbetrag zu erheben ist 230 v. H. c) Grundsteuer nach dem Erstarrungsbetrag in der Höhe von 125 v. H. B. Gemäß § 10 Abs. (3) des Abgabenteilungsgesetzes werden nachstehende Abgaben = Gebühren ausgeschrieben: 1. Lustbarkeitsabgabe bis zum Ausmas von 25 v. H. des Eintrittsgeldes nach der gesonderten Abgabenordnung für die Lustbarkeitsabgabe im Gemeindegebiete der Stadt Steyr; 2. Getränkesteuer mit Ausnahme von Bier und Milch im Ausmaße von 10 v. H. des Kleinhandelspreises nach der gesonderten Getränkesteuerordnung; Hundesteuer nach gesonderter Abgabenordnung: Laut Beilage. Seite 36 a, b, c) Kehrichtabfuhrgebühr Die Kehrichtabfuhrgebühr beträgt mit Wirksamkeit vom 1. I. 1948 das 360fache der Bemessungsgrundlage der Mietaufwandabgabe für das Gebäude (Friedensmietwert). Soweit für die Mietaufwandabgabe wegen Befreiung eine Bemessungsgrundlage nicht vorliegt, ist diese Bemessungsgrundlage unter sinngemäßer Anwendung der seinerzeitigen Vorschriften für die Mietaufwandabgabe vom Magistrate festzustellen. Für jeden Kehrichtkübel ist mindestens eine Gebühr von zwei Schilling im Monat zu entrichten. Wasserleitungsgebühr Die Wasserleitungsgebühr wird mit 1. Jänner 1948 (ab 1.Quartal) um 1/3 der bisherigen Gebühr erhöht. Der Kubikmeter Wasser kostet demnach 35 Groschen. Für den Stadtteil Münichholz beträgt die Wasserleitungspauschalgebühr, insolange der Wasserverbrauch durch Einbau von Wassermessern nicht ermittelt werden kann, je Wohnung und Monat ab 1. April 1948 S 3.—. C. Vorbehaltlich der landesgesetzlichen Genehmigung sind nachstehen de bereits bestehende Abgabengesetze wie folgt abzuändern:
Pterdesteuer Der § 95 Abs. (1) des IX. Abschnittes des Gesetzes vom 11. Mai 1937, LGBL. Nr. 23/1937 betreffend die ausschließlichen Gemendeabgaben der landesunmittelbaren Stadt Steyr - Pferdeabgabe - hat wie folgt zu lauten: § 95 Ausmaß der Abgabe. (1) Die Abgabe beträgt für das Jahr: a) für Luxuspferde (Reit-,Renn- und Wagenpferde) § 300.— für jedes weitere um S 50.- mehr, demnach für das zweite S 350.-, für das dritte S 400.-usw., b) Für Nutzpferde (Pferde, die allenfalls neben einer die Befreiung gemäß § 93, Abs. (1) begründetenVerwendung nachweislich ausschließlich in Ausübung eines Gewerbes oder eines Betriebes oder zu notwendigen Fahrten von und zur Arbeitsstätte verwendet S 100.- werden) Diese Änderung tritt mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1948 in Kraft. 2. Grundbenützungsgebühr. Die Im Abschnitt 11, §§ 124 und 125 Abs. (4) des Gesetzes vom 11. Mai 1937, LGBL. Nr. 23/1937 betreffend die ausschließlichen Gemeindeabgaben der landesunmittelbaren Stadt Steyr - Grundbennützungsgebühr - festgelegten Tarifsätze werden auf das Doppelte erhöht. Diese Änderung tritt mit 1. Jänner 1948 in Kraft. Vorbehaltlich der landesgesetzlichen Regelung ist im Sinne des § 9 Abs. (1) des Abgabenteilungsgesetzes als neue Abgabe eine Ankündigungsabgabe - Abgabe von öffentlichen Ankündigungen innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Steyr - nach einem gesonderten Gesetzentwurf auszuschreiben. Soweit der Fehlbetrag durch die Steuererhöhungen und Neueinführungen der Ankündigungsabgabe nicht gedeckt werden kann, ist der restliche Fehlbetrag durch Erwirkung von Bedarfszuweisungen im Sinne des § 6 des Abgabenteilungsgesetzes und durch Einsparungen insbesondere bei den einmaligen Ausgaben hereinzubringen.
III. Ausgaben dürfen nur insoweit gemacht werden, als sie veranschlagt sind und zwar a) zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtunger b) zur Erfüllung aller übrigen Verwaltungszwecke nur mit Bedachtnahme auf eine zwingende Notwendigkeit und unter Berücksichtigungder Wirtschaftlichkeit und größten Sparsamkeit. Durch die Einsetzung eines Betrages in diesem Haushaltsplan wird IV. weder für juristische noch für Einzelpersonen ein bestimmtes Recht auf diesen Betrag anerkannt und kann daher auch ein Anspruch auf Auszahlung in diesem oder in einem späteren Jahre daraus nicht abgeleitet werden. Nach Verlesung der Abgabenordnung für die Lustbarkeitsabgabe im Gemeindegebiete der Stadt, Steyr, Getränkesteuerordnung, Hundesteuer und Ankündigungsabgabe erklärt Bürgermeister Steinbrecher die Unterbrechung der Sitzung auf 10 Minuten. Während der Pause finden Fraktionen der SPO und OVP statt. Nach der Pause eröffnet Bürgermeister Steinbrecher neuerlich die Sitzung und gibt bekannt, daß wegen Unklarheitem im Text der Lustbarkeits- und Ankündigungsabgabeordnung diese beiden Vorlagen zurückgestellt und der nächsten Gemeinderatssitzung zur neuen Beschlußfassung vorbehalten werden. Hinsichtlich der Lustbarkeitssteuer werden bis dorthin die alten Sätze in Anwendung gebracht. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Hundesteuer Abgabe für das Halten von Hunden im Gemeindegebiete der Stadt Steyr. lit. c des Bundesgesetzes vom Auf Grund des § 10, Abs. (3) 21. 1. 1948 zur Durchführung des Bundesverfassungsgesetzes über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den üb¬ rigen Gebietskörperschaften (Finanzausgleichsgesetz 1948 - FAG. 1948) und im Grunde des Gesetzes vom 1. 3. 1932, womit die o.ö. Ortsgemeinden zur Ausschreibung von Abgaben für das Halten von Nutzhunden ermächtigt werden (LGBl. N. 21/1932) erläßt der Gemeinderat der Stadt Steyr mit Beschluss vom 12. April 1948 nachstehende Abgabe für das Halten von Hunden im Gemeindegebiete der Stadt Steyr (Hundesteuer 1948). § 1 Abgabepflicht. (1) Im Gebiete der Gemeinde Steyr wird eine Abgabe für das Halten von Hunden eingehoben. (2) Die Abgabe ist zu entrichten für jeden im Gebiete der Gemeinde Steyr gehaltenen Hund, der mehr als drei Monate alt ist. Zahlungspflichtig ist der Besitzer des Hundes; als solcher gilt im Zweifel der Vorstand des Haushaltes, in dem der Hund gehalten wird (3) Als Nachweis der entrichteten Abgabe werden Marken ausgegeben. (4) Die Hundebesitzer haben dafür Sorge zu tragen, daß die Hunde außerhalb des Hauses diese Marke sichtbar tragen. § 2 Höhe der Abgabe. (1) Die Abgabe beträgt: eines Berufes a) für Nuthunde, das sind Hunde, die in Ausübung in land- und oder Gewerbes gehalten werden, weiters für Wachhunde forstwirtschaftlichen Betrieben 30.- für Männchen S45.-- für Weibchen b) für andere Hunde 40.— für Männchen für Weibchen 60.- und b) um S 10.-- mehr. für jeden weiteren Hund zu a) (2) Die Abgabe ist eine unteilbare Jahresabgabe. § 3. Befreiungen und Ermässigungen. (1) Ausgenommen von der Abgabepflicht sind: a) der Bund, das Land Oberösterreich und die Gemeinde Steyr, rücksichtlich der für Zwecke der öffentlichen Verwaltung gehaltenen Hunde; b) Personen, denen die Befreiung von der Abgabe auf Grund von Staatsverträgen oder nach den Grundsätzen des Völerrechtes zu¬ steht;
c) Tierschutzvereine, bezüglich der von ihnen in Ausübung ihres satzungsmäßigen Zweckes übernommenen Hunde; d) Blinde, die infolge ihres Gebrechens den Hund unbedingt benötigen (Blindenführerhunde). (2) Für mittellose Personen kann die Abgabe über deren Ansuchen ermässigt oder ganz nachgelassen werden. (3) Ein Besitzwechsel während des Abgabejahres begründet keine neue Abgabepflicht. (4) Wird an Stelle eines nachweislich verendeten oder getöteten Hundes, für den die Abgabe bereits entrichtet wurde, von demselben Besitzer ein Hund gehalten, so entsteht im gleichen Jahre für diesen Hund keine Abgabepflicht, jedoch findet aus solchen Anlässen keine Ermässigung oder Befreiung nach Abs. (2) statt. § 4. Anzeige- und Auskunftspflicht. (1) Die Besitzer von Hunden haben diese, wenn sie am 31. Jänner mindestens drei Monate alt sind, innerhalb des vom Magistrate Steyr jährlich festzusetzenden Termines anzumelden und hiebei auch etwaige Befreiungsgründe geltend zu machen. Als Anmeldetermin wird für das Jahr 1948 die Zeit vom 1. bis 31. Mai festgelegt. (2) Wird der Hund erst später in das Gemeindegebiet von Steyr gebracht oder ist er am 31. Jänner noch nicht drei Monate alt, so hat diese Anzeige binnen 14 Tagen nach dem Erlangen oder rreichen des angegebenen Alters zu erfolgen. (3) Tierhändler und Tierschutzvereine, die Hunde anderen Personen verkaufen oder abgeben, sind verpflichtet, hievon monatlich unter Bekanntgabe des Namens und Wohnortes desjenigen, der den Hund gekauft oder übernommen hat, dem Magistrate die Anzeige zu erstatten. (4) Die Hauseigentümer oder deren Stellvertreter sind verpflichtet, dem Magistrate die zur Veranlagung der Abgabe und Kontrolle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. § 5. Entrichtung der Abgaben Die Abgabe ist innerhalb des vom Magistrate jährlich festzusetzenden Termines längstens binnen 14 Tagen nach der Anzeige (§ 4) beim Magistrate einzuzahlen. Als Einzahlungstermin für das Jahr 1948 wird die Zeit vom 1. - 31. Mai festgesetzt. § 6. Verzinsung und Eintreibung. Bei verspäteter Einzahlung sind die derzeit geltenden Bestimmunge über die Einhebung eines Säumniszuschlages anzuwenden.
Fällige Abgaben können im Verwaltungswege hereingebracht werden. § 7. Rechtsmittel. Gegen die Bemessung der Abgabe und gegen sonstige Verfügungen des Magistrates mit Ausnahme von Straferkenntnissen ist innerhalb der Frist von dreissig Tagen die Berufung an den Gemeinderat der Stadt Steyr zulässig. Die Entscheidung des Gemeinderates ist endgültig. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.
In einer Spezialdebatte gelangten nachfolgende Probleme zur Diskussion: Gemeinderat August Moser nimmt zu dem Kapitel "Ausbau der Wasserleitung“ Stellung und fordert, daß endlich der Ausbau derselben in Angriff genommen wwerden muß. Der Einwand, daß es an Nohren und Materialien fehle, sei nicht stichhältig, da bewonders Privatleute trotz Materialmangel bisher ansehnliche Bauten aufführen konnten. Ein weiteres Problem, das vordringlicher Behandlung bedarf, ist der Ausbau des Städt. Fuhrparkes (Verlängerung der Fahrtstrecken, da bei kurzen Fahrtstrecken unrationell). Die Abdeckung der städt. Müllwägen ist schon aus sanitären Gründen dringendst erforderlich, da bei Wind oder Fahrtenwind Papierfetzen, Staub etc. durch die Straßen wirbelt. Weiters verweist Gemeinderat Moser auf die Übelstände in der Siedlung Münichholz, so z. B. die höchst unzureichende Straßenbeleuchtung, unzureichende Müllabfuhr, nicht zugeschüttete Bombentrichter und gänzlich unzulängliche Kanalisation und fordert die dringende Behebung dieser Mißstände. Auch die einzelnen Straßenzüge befinden sich in skandalösem Zustände. Bürgermeister Steinbrecher nimmt zu obigen Ausführungen Stellung. Er erklärt, daß es bisher nicht möglich war, Rohre für den Ausbau der Wasserleitung zu beschaffen, da diese außerhalb Österreichs erzeugt wurden. Bei den derzeit überhohen Preisen der Rohre (11fm = 85.- S) ist es in Hinsicht auf den erforderlichen hohen Bedarf an Rohren und der angespannten Finanzlage der Gemeinde nicht möglich, hunderte von 1fm Rohren zu diesen Preisen anzukaufen. Durch die Aufnahme der Rohrerzeugung auch in Österreich und der allmählichen Preissenkung kann jedoch in absehbarer Zeit darangegangen werden, Kohre zu beschaffen. Städt. Fuhrpark: Steyr besitzt derzeit 2 öffentliche Wägen. Der im Besitze der Stadt befindliche Benzinwagen kann mangels Treibstoff (Benzin) nicht in Betrieb gesetzt werden. Außerdem sind die Erhaltungs- sowie Betriebskosten der Wägen sehr hoch. Die Übelstände in der Siedlung Münichholz sind wohl bekannt, doch Kann momentan beim besten Willen nicht viel Abhilfe geschaffen werden. Sämtliche Mißstände bezüglich der Kanalisation Münichholz stammen aus der Zeit des Siedlungsbaues durch das NS-Regime. Da Rohre viel zu kleiner Durchmesser verwendet wurden, ergeben sich andauernd Schwierigkeiten.
Differenxen xn bismzn 112 x in n kängsgefältenx Dis Kanätexbax xitzen nur i Xxfät xxxzchn bexxkteinen Redenzenkungenx Xexsterfungen exxxzhanx Bezüglich der Straßen in Münichholz führt Vizebürgermeister Franz Paulmayr aus, daß es nicht möglich ist, Bindemittel zu beschaffen. Die Gemeinde ist Anregungen jeder Art, die zur Beschaffung von Materialien zwecks Behebung der genannten Mißstände führen, dankbar. Was den Vergleich Privater Leute gegenüber der Gemeinde anbelangt, ist zu sagen, daß es der Gemeinde nicht möglich ist, Kompensationsgeschäfte zur Erlangung der fehlenden Materialien zu tätigen. Zur Verlängerung der Fahrtstrecken der Städt. Autobusse erklärt Gemeinderat Rußmann, daß die auswärtigen Strecken, z. B. nach Seitenstetten, Bad Hall, Wels, von der Post befahren werden. Der Stadt bleibt lediglich der Linien- und Ausflugsverkehr. Landesrat Azwanger schlägt vor, alle Baurückstände aus der NS-Zeit in der Siedlung Münichholz in einer Pressekonferenz zu besprechen und der Örfentlichkeit im breiten Rahmen unter Hintansetzung anderer Artikel in der Presse die einzelnen Gründe der Nichtbehebung derselben aufzuzeigen, um die Gemeindevertretung von unberechtigten Vorwürfen zu befreien. Weiters führt Gemeinderat Moser aus, daß bei richtiger Haushaltung und rationeller Verausgabung der Rücklagen in den vorerwähnten Punktes Erhebliches hätte geleistet werden können. Demgegenüber wendet Bürgermeister Steinbrecher ein, daß von den Rücklagen bedeutende Bestände vorhanden sind und nur die allernotwendigsten Ausgaben gemacht wurden. Gemeinderat Moser gibt anschließend dem Wunsche Ausdruck, daß bei der Bedeckung des Städt. Wirtschaftsnofes auch die städt. Müllabführ in Betracht gezogen werde. Gewerbesteuer der Steyr-Werke: Gemeinderat Moser erwähnt, daß die Steyr-Werke wahrscheinlich schon seit dem Jahre 1945 keine Gewerbesteuer mehr abführten. Für den Steuerausfall dieses Betriebes müssen die Klein- und sonstigen Gewerbe aufkommen. Da nicht anzunehmen ist, daß die Steyr-Werke mit Defizit gearbeitet haben, ist alles zu veranlassen, um diese
wieder zur Abfuhr der Gewerbesteuer zu verpflichten. Gemeinderat Schanovsky wendet demgegenüber ein, daß die Steyr-Werke nachweislich im Jahre 1945 eine ungeheuren Verlust auswiesen. Das Gesetz gab den Werken die Möglichkeit, diesen Verlust auf jeweils 2 Jahre vorzutragen, in diesem Falle also auf 1946/47. Die Steyr-Werke hatten im Jahre 1946 effektiv einen Bilanzverlust auszuweisen; daher war der Verlust des Jahres 1946 auf 1947/48 vorzutragen. Das Ergebnis des Jahres 1947 ist noch nicht bekannt. Es kann daher noch nicht festgestellt werden, ob ein ev. Verlust des Jahres 1947 auf die Jarre 1948/49 vorzuträgen wäre. Hiezu erwähnt Gemeinderat Schanovsky, daß infolge der Struktur der Stadt angestrebt wird, von der Ertragssteuer abzugehen und zur Aufwandsteuer zurückzukehren. Eine Vorsprache beim Finanzminister, diese Steuerart wieder in Erwgungung zu ziehen und eine Ausnahmegenehmigung in Form einer Komunalabgabe ausschließlich für die Steyr-Werke zu erreichen, blieb erfolglos, das infolge Einheitlichkeit des Steuergesetzes im Staate Ausnahmen unzulässig sind. Sodann wirft Gemeinderat Moser die Frage des Anheimfallsrechtes der Elektrizitätswerke Steyr an die Gemeinde Steyr auf, und und betont, daß die Gemeinde mit allem Nachdruck den Anheimfall dieses Betriebes betreiben müsse. Bürgermeister Steinbrecher erklärt, daß in einer Konferenz mit Landeshauptm.-Stellv. Dr. Lorenzoni in Anwesenheit von Vertreter der Städte Wels, Ried, Braunau, dieses Thema eingehend besprochen wurde. Die Dauer des Anheimfallrechtes ist auf 12 Jahre vorgesehen; gesetzmässig ist eine Verlängerung möglich. Durch die Verstaatlichung der Energiewirtschaft besteht jedoch wahrscheinlich wenig Hoffnung auf ein Anheimfallsrecht. Bei einem ev. Nichtanheimfall des Werkes an die Gemeinde ist zu klären, ob und in welcher Form eine Entschädigung erfolgt; allenfalls ist ein Eintritt der Gemeinde in die E-Werke mit Kapitalsanteil beabsichtigt. Degleichen betont Gemeinderat Schanovsky, daß durch die Verstaatlichung der Energeiewirtschaft wenig Hoffnung auf Anheimfallsrecht besteht. Zum Schlusse führt Stadtrat Kahlig noch aus : Die Fraktion der KPö hat bereits in der letzten Gemeinderatssitzung einen Antrag auf Verlegung der Gemeinderatssitzungen an Samstage oder in die Abendstunden der Wochentage gestellt, um der Öffentlich-
lichkeit die Gemeinderatssitzungen zugänglich zu machen. Nur so ist es möglich, daß Arbeiter und Angestellte, Geschäftsleute und Gewerbetreibende den Sitzungen beiwohnen können. Der Antrag ist jedoch in der heutigen Tagesordnung nicht vorgesehen, und wird das Magistratspräsidium ersucht, sich mit diesem Antrage zu befassen und ihm nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. 18.30 Uhr Schluß der Sitzung: Der Vorsitzende: Anindunfer Die Protokollprüfer: Der Schriftführer! Reenic Kokrn
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