Gemeinderatsbeschlusses vom 5.9.1947 wird ein Teil der an die Erste Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft G.m.b.H., Steyr, Tomitzstrasse 14, überlassenen Grundstücke am Gleinker-Infang, G.P. 274 der KG. Stein, die Bauparzellen 1-12, 13, 26-28 wieder zurückgenommen. Diese Grundstücke werden zur sofortigen Überlassung an solche Bauwerber abgegeben, die imstande sind, in kürzester Zeit Wohnbauten aufzuführen. Als Hauptvertragsbedingungen für die Überlassung solcher Grundstücke sollen gelten : 1.) Die Überlassung dieser Grundstücke erfolgt zur Erbauung von Wohnhäusern nach dem vom Magistrat genehmigten Verbauungsplan. 2.) Die Grundabgabe erfolgt pachtweise einstweilen auf die Dauer von 10 Jahren. 3.) Als Pachtschilling gilt der ortsübliche Preis für Baugründe. 4.) Den Pächtern wird für die Zeit der Pachtdauer das Vorkaufsrecht zugesichert. 5.) Dem Magistratspräsidium obliegt die Festsetzung der üblichen Vertragsbedingungen und die Abfassung des Pachtvertrages." Stadtrat Hans Kahlig: Die Fraktion der KPÖ ist dagegen, dass an eine Firma, „die von irgendwo hergekommen ist, von der man nichts weiss und die man nicht kennt", Baugründe abgegeben werden. Die KPÖ. ist an der Errichtung von Siedlungen interessiert, es soll dies aber für unsere bodenständige Bevölkerung geschehen. Es ist wohl einzusehen, dass Arbeiter in dieser schweren Zeit nicht an den Bau eines Eigenheimes schreiten können, aber man könnte diesen arbeitenden Menschen Gelegenheit geben, diese Grundstücke zu bewirtschaften (Gemüsepflanzung etz.) Die Fa. Kralowetz hat bisher ohne Gemeinderatsbeschluss bereits 3 oder 4 Siedlungshäuser erbaut. Aus den angeführten Gründen sieht sich die Fraktion der KPÖ gezwungen, diesem Antrage die Zustimmung zu verweigern. Der Antrag wird sohin mit Stimmenmehrheit gegen Stimmen (Fraktion der KPÖ) angenommen. Punkt 19.) Zl. 7647/47 Freilernmittel für städt. Schulen. Stadtrat Anton Azwanger : Der Stadtschulrat hat mit Schreiben vom 16.10.1947 um einen Betrag von rund S 40.000.- zum Ankauf von Freilernmitteln ersucht. Der Finanz-
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