Gemeinderatsprotokoll vom 27. Februar 1948

zu ihren Industrievorhaben nebstbei leicht diese Verpflichtung in der Landwirtschaft übernehmen könnten, da sie es von ihrer früheren Heimat so gewohnt waren. Der Finanz- und Rechtsausschuss hat in der Sitzung vom "Zum Ausbau einer Landarbeitersiedlung werden vom Landwirt Ecker, Steyr, Winklingerstrasse 2, 5 ha, 97 a, 61 m2 Grund um den Preis von S 60.000.- (sechzigtausend Schillinge) angekauft." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 17.) Zl. 3385/47 Verpachtung von Grundstücken an die Fa. Kralowetz zur Errichtung von Büros und Fertigungsstätten. Referent Stadtrat Hans Schanovsky: Der Fa. Kralowetz wurde mit Pachtvertrag vom 31.7.1946, Zl. 1468 und 3274/46, ein Grundstück an der Ennserstrasse zur Errichtung von Fertigungsstätten verpachtet. Dieses Grundstück würde bei Verbauung durch die Firma die geplante Siedlung Ennserstrasse — Steinerstrasse in ihrer städtebaulichen Gestaltung ungünstig beeinflussen. Daher wird der Fa. Kralowetz zur Errichtung von Massivbauten ein anderes abseits des Siedlungsgeländes gelegenes Grundstück zu überlassen sein. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 20.II. 1948: Der Gemeinderat beschliesst: In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 5.9.1947 wird von den an die Erste Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Steyr, G.m.b.H., Tomitzstr. 14, überlassenen Grundflächen ein Grundstück im Ausmasse von 3380 m2 wieder zurückgenommen. Dieses Grundstück wird der Gesellschaft für Fertigungstechnik und Maschinenbau, Dipl. Ing. Kralowetz & Co. in Steyr, Ennserstrasse 3, unter nachstehenden Bedingungen pachtweise überlassen: 1.) Die Überlassung erfolgt ab sofort auf die Dauer von 10 Jahren zur Erbauung von Massivbauten. 2.) Die Erbauung hat nach dem vom Stadtbauamte vorgeschlagenen und vom Magistratspräsidium genehmigten Verbauungsplan zu erfolgen.

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