sowie zum Einbau von Installationen wird ein Betrag von S 470.000.- (vierhundertsiebzigtausend Schillinge) bewilligt. Einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 15.) Zl. 2590/47 Bundesrealgymhasium Steyr - Einrichtung. Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Franz Paulmayr führt aus: Wie zu erwarten, ist auch eine Erhöhung des mit Gemeinderatsbeschlusses vom 22.VIl.1947 für die Inneneinrichtung des Realgymnasiums genehmigten Betrages von S 150.000.- erforderlich. Der Finanz-und Rechtsausschuss hat in der Sitzung vom 20.II.1948 beantragt: Für die Inneneinrichtung des Bundesrealgymnasiums Steyr wird ein weiterer Betrag von S 168.000.- (einhundertsechzigachttausend Schillinge) bewilligt. Einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 16.) Zl. 7805/47 Grundankauf für Siedlungszwecke vom Landwirt Ecker, Gleink, Winklingerstrasse 2 Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky führt im wesentlichen aus: Der Landwirt Ecker bewirtschaftet sein Anwesen sehr schlecht. Die Gründe dieser Wirtschaft sind im hohen Alter der beiden Besitzer, minderer Bonität des Bodens und Mangel an Hilfskräften zu suchen. Die Stadt ist daher an den Landwirt herangetreten, ihr einige Grundstücke zu Siedlungszwecken abzutreten. Da Ecker mit dem Rest noch immer eine ordnungsgemässe Wirtschaft führen und mit dem Kaufschilling Verbesserungen vornehmen lassen kann, sind die Verhandlungen zu einem günstigen Abschluss gebracht worden. Ausserdem steht fest, dass zur Förderung des landwirtschaftlichen Nachwuchses, zumindest aber zur Sicherstellung eines Stockes von Erntearbeitern und sonstigen Hilfskräften eine Wohnungsmässige Unterbringung dieser Personen allein den Erfolg sichern kann. Es ist daher gedacht auf den von Ecker anzukaufenden Gründen eine Siedlung zu errichten und die einzelnen Siedlungswerber vertraglich zu verpflichten, im Jahre eine gewisse Anzahl Stunden in der Landwirtschaft abzudienen. Hiebei wird besonderas auf die Sesshaftmachung der sogenannten „Gablonzer“ Wert gelegt, die
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