Punkt 5) Zl. 3668/47 Neuregelung der Marktgebühren. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Der lebhaftere Marktbetrieb lässt es angezeigt erscheinen, die Marktgebühren nunmehr wieder einzuheben. Die nach der Marktgebührenordnung vom Februar 1930 festgesetzten und bis heute in Geltung stehenden Gebühren sind jedoch durch die Schillingabwertung vollkommen überholt und würden die Einhebung nicht rentabel erscheinen lassen. Sowohl die erzielten Preise als auch der zufriedenstellende Absatz der Marktware rechtfertigen daher eine Erhöhung der Gebühren. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 29. VII.1948 folgenden Antrag gestellt : "Der Gemeinderat beschliesse den § 55, Abs.1, der Marktordnung wie folgt abzuändern: Jeder Marktbeschicker hat für die Benützung des Platzes pro Tag zu entrichten: a) für Verkaufstände bzw. Erdplätze für jeden Quadratmeter benützter Bodenfläche je S -.50 b) für Handziehkarren oder Wagen mit Hundebespannung. S 1.-- c) für einspännige Pferdewagen S 2.-- d) für zweispännige Pferdewagen oder Lastkraftwagen S 4.-- e) für kleinere Behältnisse wie Korb, Steige, Schaff usw. je.S -.50" Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 6) Zl. 3016/46 Siedlung Fischhub Punkt 7) Zl. 6631, 7601, 7704/46 Siedlung Ennserstrasse -Steinerstrasse Punkt 8) Z1. 7771/46 Siedlung Infang Bürgermeister Leopold Steinbrecher übergibt den Vorsitz an Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller und führt im wesentlichen aus, dass die ihm vorliegenden Anträge in wiederholten Sitzungen des Stadtrates, Bau-und Verwaltungsausschusses und Finanz-und Rechtsausschusses beraten wurden, um sie dem Gemeinderat zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Stadtgemeinde sieht sich durch die katastrophale Wohnungsnot genötigt, Gemeindegrund zu Siedlungszwecken zur Verfügung zu stellen. Im laufenden Jahre konnte bisher nur 1 % der Wohnungsanforderungen befrie-
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