10. Ordentliche Sitzung. Protokoll über die 10. ordentliche Sitzung des Gemeinderates de Stadt Steyr am 5. September 1947. Tagesordnung. I. Stadtratsanträge. Berichterstatter Gemeinderat Franz Trauner (ÖVP): 1.) Zl. 554/Präs.1945 Bildung des Stadtschulrates. 2.) Zl. 171/Präs.1947 Anschaffung von Lehr-und Lernmittel für städt. Schulen. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 3.) Zl. 90/Präs.1947 Bildung der Personalkommission. 4.). Zl. 3590/47 Bestellung eines Referenten für die städt. Unternehmungen. 5.) Zl. 3668/47 Neuregelung der Marktgebühren. II. Anträge des Finanz-und Rechtsausschusses: Berichterstatter Bürgermeister Leopold Steinbrecher: 6.) Zl. 3016/46 Siedlung Fischhub. 7.) Zl. 6631,7601/7704/46 Siedlung Ennserstrasse - Steinerstrasse. 8.) Zl. 7771/46 Siedlung Ifang. Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Franz Paulmayr: 9.) Zl. 8172/46 Ausbau des Leitnerberges. 10.) Zl. 4833/45 Wiederaufbau des Bundesrealgymnasiums - Gasleitung. 11.) Zl. 4833/45 Wiederaufbau des Bundesrealgymnasiums - Fussbodenbelag.
Vertrauliche Sitzung. 11.) Zl. 256/Präs.1947 Festsetzung der Funktionsgebühren des Bürgermeisters und der Bürgermeisterstellvertreter. Öffentliche Sitzung. Anwesende: Bürgermeister Leopold Steinbrecher als Vorsitzender, die Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller und Franz Paulmayr die Stadträte: Dedic Karl Schanovsky Hans Ebmer Johann Wabitsch Ludwig Kahlig Hans die Gemeinderäte : Ennsthaler Wilhelm Fellinger Josef Fischer Karl Fischer Franz Hochgatterer Anton Huemer Alois Kokesch Karl Mayrhofer Josef Pöschl Franz Pöschl Josef Russmann Julius Schnabl Franz Steininger Oskar Trauner Franz (SPÖ) Frauner Franz (ÖVP Voglsam Josef Wipplinger Karl Wokral Josefihe Zeilinger Gangolf Wohlfahrt Josef Riha Karl Vom Magistrat : Dr. Karl Enzelmüller Dr. Erlefried Krobath Als Schriftführerin : A. Moser. Beginn der Sitzung : 17 Uhr Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Entschuldigt sind die Stadträte Anton Azwanger und Franz Enge, die Gemeinderäte Huemer Maria, Moser August, Radmoser Hans, Ribhitzky Vinzenz, Weindl Anton. Zu Protokollprüfern werden die Gemeinderäte Alois Huemer und Josef Voglsam ernannt. Punkt 1) Zl. 554/Präs.1945 Bildung des Stadtschulrates. Berichterstatter Gemeinderat Franz Trauner stellt folgenden Antrag : Der Gemeinderat beschliesse die Berufung nachfolgender Personen in den Stadtschulrat: 1.) Bürgermeister Leopold Steinbrecher als Vorsitzender 2.) Als Vertreter der Kath. Kirche: Ehrenkanonikus und Dechant Stadtpfarrer Josef Bamberger, Steyr Als Vertreter der Evang. Kirche: Pfarrer Wilhelm Müller, Steyr 3.). Stadtschulinspektor Gottfried Eibensteiner, Steyr 4.) Als Vertreter der Fachleute: Franz Daxinger, Hauptschullehrer, Steyr, Promenadeschule Karl Wipplinger, Oberlehrer, Steyr, Promenadeschule Kornelia Honzakh, Lehrerin, Steyr, Wehrgrabenschule Als Ersatzleute: Franz Trauner, Hauptschuldirektor, Steyr, Ennsleite Paul Haberl, Hauptschuldirektor, Steyr, Promenadeschule Carola Schubert, Oberlehrerin, Steyr, Ennsleitenschule 5.) Vom Gemeinderat entsandt: 12 Mitglieder (nach dem Proporz) a) Als Vertreter der SPÖ: Anton Azwanger, Steyr, Spitalskystr. 2 Franz Enge, Steyr, Aichetgasse 38 Josef Fellinger, Steyr, Gürtlerstr. 5 Dr. Ferdinand Häuslmayr, Steyr, Prevenhubergasse 4 Josefine Wokral, Steyr, Spitalskystr. 2 Johann Radmoser, Steyr, Marxstrasse 4 Engelbert Schnurpfeil, Steyr, Ennsleitenstr. 5 Als Ersatzleute: Dr. Erlefried Krobath, Steyr, Stadtplatz 6 Leopold Schartmüller, Steyr, Damberggasse 29
Albert Hoffenreich, Steyr, Schlüsselhofgasse 65 Karl Wagner, Steyr, Werndlgasse 20 Julius Novak, Steyr, Direktionsstr. 5 Fritz Kaufmann, Steyr, Feldstrasse 7 Julius Basch, Steyr, Leopold Werndlstr. 5 b) Als Vertreter der ÖVP: Michael Rinner, Steyr, Gründberg 49 Franz Trauner, Steyr, Marienstr. 4 Otto Geiblinger Steyr, Kirchengasse 4 Wilhelm Ennsthaler, Steyr, Rennbahnweg 15 Als Ersatzmänner: Franz Schützenhofer Steyr, Steyrerstr. 8 Johann Baminger, Steyr, Mitteregasse 7 Maria Kosch, Steyr, Bergerweg 17 Josef Haidenthaller, Steyr, Sierningerstr. 22 c) Vertreter der KPÖ: Hildegard Hinterhuber, Steyr, Schlossergasse 2 Als Ersatz: Peter Kramlinger, Steyr, R. Kochstrasse 24 6. Virilisten: (nach Pkt.II, Ziffer 6, des Erlasses des Landesschulrates, Schu 1/1-1947 — von der Mehrheitspartei, SPÖ, in Vorschlag gebracht) Johann Walzer, Steyr, Grossmannstr. 13 Josef Pöschl, Steyr, Tomitzstr. 8 Josef Mayrhofer, Stey. Tomitzstrasse 8 Magdalena Huemer, Steyr. Gablerstr. 19 Dr. Adolf Wesner, Steyr, Prevenhubergasse 3 Leopold Raab, Steyr, Schlöglwiese 17 Ersatz: Maria Wanek, Steyr, Blümelhuberg.14 Franz Dietachmayr, Steyr, Schroffgasse 2 Franz Neuhold, Steyr, Wokralstr. 4 Hermine Steiner, Steyr, Hauptstr. 5 Emmerich Heinzl, Steyr. Promenade 8 Franz Barcaba, Steyr, Wagnerstr. 18 Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 2) Zl. 171/Präs.1947 Anschaffung von Lehr-und Lernmitteln für städt. Schulen. Gemeinderat Franz Trauner führt im wesentlichen weiter aus: Da durch die Kriegs- und Nachkriegsereignisse die Schu-
len der Stadt grosse Einbussen an Lehr- und Lernmitteln sowie an Büchern der Lehrer-und Schülerbüchereien erlitten haben, hat der Stadtschulrat Steyr um Bewilligung eines Betrages von S 16.873.- ersucht, damit die unumgänglich notwendigen Anschaffungen gemacht werden können. Der Finanz- und Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.8. 1947 folgenden Antrag gestellt: „Der Gemeinderat genehmige den Betrag von 16.873.- S (sechzehntausendachthundertsiebzigdrei Schillinge) für die Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln im Sinne des Berichtes des Stadtschulrates Steyr vom 28.VII.1947." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 3) Zl. 90/Präs.1947 Bildung der Personalkommission. Stadtrat Hans Schanovsky bringt folgenden Stadtratsantrag vom 20.V.1947 zur Verlesung: "Der Gemeinderat beschliesse: Gem. § 67 der Dienstordnung werden in die Personalkommission berufen: 1.) Stadtrat Hans Schanovsky 2.) Gemeinderat Julius Russmann 3.) Bürgermeisterstellv. Franz Paulmayr 4.) Stadtrat Hans Kahlig." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 4) Zl. 3590/47 Bestellung eines Referenten für die städt. Unternehmungen. Stadtrat Hans Schanovsky beantragt: "Der Gemeinderat wolle beschliessen: Zum ständigen Referenten für die städtischen Unternehmungen wird Gemeinderat Josef Fellinger, Steyr, Gürtlerstr.5, bestellt. Dem scheidenden Referenten Stadtrat Karl Dedic wird für seine bisher geleisteten Dienste der Dank und die Anerkennung ausgesprochen." Einstimmig ohne Debatte angenommen.
Punkt 5) Zl. 3668/47 Neuregelung der Marktgebühren. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Der lebhaftere Marktbetrieb lässt es angezeigt erscheinen, die Marktgebühren nunmehr wieder einzuheben. Die nach der Marktgebührenordnung vom Februar 1930 festgesetzten und bis heute in Geltung stehenden Gebühren sind jedoch durch die Schillingabwertung vollkommen überholt und würden die Einhebung nicht rentabel erscheinen lassen. Sowohl die erzielten Preise als auch der zufriedenstellende Absatz der Marktware rechtfertigen daher eine Erhöhung der Gebühren. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 29. VII.1948 folgenden Antrag gestellt : "Der Gemeinderat beschliesse den § 55, Abs.1, der Marktordnung wie folgt abzuändern: Jeder Marktbeschicker hat für die Benützung des Platzes pro Tag zu entrichten: a) für Verkaufstände bzw. Erdplätze für jeden Quadratmeter benützter Bodenfläche je S -.50 b) für Handziehkarren oder Wagen mit Hundebespannung. S 1.-- c) für einspännige Pferdewagen S 2.-- d) für zweispännige Pferdewagen oder Lastkraftwagen S 4.-- e) für kleinere Behältnisse wie Korb, Steige, Schaff usw. je.S -.50" Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 6) Zl. 3016/46 Siedlung Fischhub Punkt 7) Zl. 6631, 7601, 7704/46 Siedlung Ennserstrasse -Steinerstrasse Punkt 8) Z1. 7771/46 Siedlung Infang Bürgermeister Leopold Steinbrecher übergibt den Vorsitz an Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller und führt im wesentlichen aus, dass die ihm vorliegenden Anträge in wiederholten Sitzungen des Stadtrates, Bau-und Verwaltungsausschusses und Finanz-und Rechtsausschusses beraten wurden, um sie dem Gemeinderat zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Stadtgemeinde sieht sich durch die katastrophale Wohnungsnot genötigt, Gemeindegrund zu Siedlungszwecken zur Verfügung zu stellen. Im laufenden Jahre konnte bisher nur 1 % der Wohnungsanforderungen befrie-
digt werden. Es gibt wohl noch genügend unterbelegte Wohnungen, in die nach kleinen Adaptierungsarbeiten weitere Mieter eingewiesen werden könnten. Der Bürgermeister appelliert an das Verständnis der Bevölkerung für die bevorstehenden Massnahmen und spricht den Wunsch aus, dass sich bei unvermeidlichen Härten nicht immer gleich Anwärter auch unter den Funktionären selbst finden, die solche Lösungen abzuwenden suchen. Die Stadt muss strenger durchgreifen. Es ist wohl hart, wenn eine alte Frau, die bisher ihre gewohnten vier Räume für sich hatte, einen Teil ihrer Wohnung abgeben muss, noch härter aber ist es, wenn Frauen und Kinder gezwungen sind auf dem Fussboden zu liegen, weil kein Raum zur Aufstellung eines Bettes vorhanden ist! Auch bei Neubauten ist ein strengerer Masstab anzulegen, Bedingt durch den Mangel an Arbeitskräften und Baumaterialien können nur mehr die vordringlichsten Arbeiten durchgeführt werden. Zur teilweisen Linderung der katastrophalen Wohnungsnot in unserer Stadt hat der Finanz-und Rechtsausschuss in der Sitzung vom 29.VIII.1947 folgende Anträge ausgearbeitet: "I.) Zl. 3016/46 Siedlung Fischhub. Der Gemeinderat der Stadt Steyr sichert der „Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Styria" in Steyr die käufliche Überlassung der G.P. 968 und 969/1 der Kat. Gem. Jägerberg, im beiläufigen Ausmasse von 5.5342 ha, zur Errichtung einer Genossenschaftssiedlung zu. Der Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses und die Feststellung des Kaufschillings werden vom Stadtrat bestimmt. Bis zum Abschluss Kaufvertrages werden der Genossenschaft die Parzellen pachtweise nach Abfechsung 1947, längstens Oktober 1947, gegen Entrichtung des ortsüblichen Pachtschillings, zuzüglich Steuern und Abgaben, überlassen. Für den Fall, dass die Siedlungsgenossenschaft sich auflöst, in eine andere Rechtsform übergeht oder die Vertragsbedingungen nicht einhält, hat die Stadt Steyr das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Die sonstigen Vertragsbedingungen sind der schriftlichen Ausfertigung des Pachtvertrages vorbehalten. Für den szt. durchzuführenden Verkauf gelten im allgemeinen nachstehende Bestimmungen:
1.) Die Parzellierung des Siedlungsgebietes hat nach dem vom Magistrat Steyr genehmigten Plan zu erfolgen. 2.) Der für die Strassen erforderliche Grund ist unentgeltlich als öffentliches Gut abzutreten. 3.) Die auf dem Grundstück lastenden Dienstbarkeiten, Starkstromleitung von der ÖKA und den Steyr-Werken haben die Käufer zu übernehmen. 4.) Die Wohnungsgenossenschaft ist verpflichtet, die überlassenen Grundstücke auf einzelne Siedlerstellen im Höchstausmass von 1000 m2 aufzuteilen. 5.) Die Wohnungsgenossenschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass spätestens 5 Jahre nach Aufhebung der wesentlichen Bestimmungen der Bewirtschaftung von Baumaterial mit dem Bau der Siedlungshäuser begonnen wird. 6.) Die Wohnungsgenossenschaft räumt der Stadt Steyr für die verkauften Grundstücke das Wiederkaufsrecht ein. 7.) Die Kosten für die Neuvermessung, Errichtung des Kaufvertrages und die grundbücherliche Durchführung haben die Käufer zu tragen. II. 21. 6631,7601, 7704/46 Siedlung Ennserstrasse - Steinerstrasse. Der Gemeinderat der Stadt Steyr sichert der "Ersten gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft" in Steyr den Verkauf nachstehender Gründe zur Errichtung einer Genossenschaftssiedlung zu: a) die eigenen Gründe d.i.T.d. GP.1674/1 i. beil. Ausm. v. 1.1363 ha GP. 1695 im beiläufigen Ausmass von 1.4344 ha b) die eingetauschten Gründe G.P. 1678 0.8678 ha G.P. 1692 0.8879 ha G.P. 1697 1.2296 ha und ein Teil der G.P. 1704/1 1.2499 ha zus. 6.7999 ha. Der Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses und die Feststellung des Kaufschillings werden vom Stadtrat bestimmt. Bis zum Abschluss des Kaufvertrages werden der Genossenschaft die Parzellen pachtweise nach Abfechsung 1947, längstens Oktober 1947, gegen Entrichtung des ortsüblichen Pachtschillings, zuzüglich Steuern und Abgaben, überlassen. Für den Fall, dass die Siedlungsgenossenschaft sich auflöst oder in eine andere Rechtsform übergeht oder die Vertrags-
bedingungen nicht einhält, hat die Stadt Steyr das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Die sonstigen Vertragsbedingungen sind der schriftlichen Ausfertigung des Pachtvertrages vorbehalten. Für den szt. durchzuführenden Verkauf gelten im allgemeinen nachstehende Bestimmungen: 1.) Die Parzellierung des Siedlungsgebietes hat nach dem vom Magistrat genehmigten Plan zu erfolgen. 2.) Der für die Strassen erforderliche Grund ist unentgeltlich als öffentliches Gut abzutreten. 3.) Entlang der Ennserstrasse ist in den Gründen die Rohrleitung der städt. Wasserleitung verlegt. Dieses Recht ist grundbücherlich einzuverleiben. 4.) Die Wohnungsgenossenschaft ist verpflichtet, die überlassenen Grundstücke auf einzelne Siedlerstellen im Höchstausmass von 1000 m2 aufzuteilen. 5.) Die Wohnungsgenossenschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass spätestens 5 Jahre nach Aufhebung der wesentlichsten Bestimmungen der Bewirtschaftung von Baumaterial mit dem Bau der Siedlungshäuser begonnen wird. 6.) Die Wohnungsgenossenschaft räumt der Stadt Steyr für die verkauften Grundstücke das Wiederkaufsrecht ein. 7.) Die Kosten für die Neuvermessung, Errichtung des Kaufvertrages und die grundbücherliche Durchführung haben die Käufer zu tragen. Ergänzend wird festgestellt, dass die an Rubenzucker und Prokesch verpachteten Gründe nicht miteinbezogen sind, hingegen jene der Betriebsstätte Kralowetz. III. Zl. 7771/46 Siedlung Infang. Der Gemeinderat der Stadt Steyr sichert der "Ersten gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft" in Steyr die käufliche Überlassung der G.P. 274 Wald (Niederwald) der Kat. Gem. Gleink im Ausmasse von 3.4084 ha, zur Errichtung einer Genossenschaftssiedlung zu. Der Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses und die Feststellung des Kaufschillings werden vom Stadtrat bestimmt. Bis zum Abschluss des Kaufvertrages werden der Genossenschaft die Parzellen pachtweise gegen Entrichtung des ortsüblichen Pachtschillings, zuzüglich Steuern und Abgaben, überlassen.
Für den Fall, dass die Siedlungsgenossenschaft sich auflöst oder in eine andere Rechtsform übergeht oder die Vertragsbedingungen nicht einhält, hat die Stadt Steyr das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Die sonstigen Vertragsbedingungen sind der schriftlichen Ausfertigung des Pachtvertrages vorbehalten. Für den szt. durchzuführenden Verkauf gelten im allgemeinen nachstehende Bestimmungen: 1.) Die Parzellierung des Siedlungsgebietes ist nach dem vom Magistrat Steyr genehmigten Plan durchzuführen. 2.) Der für die Strassen erforderliche Grund ist unentgeltlich als öffentliches Gut abzutreten. 3.) Das auf dem Grund befindliche Holz wird nicht mitverkauft. Die Abholzung führt der Magistrat Steyr einvernehmlich mit der Siedlungsgenossenschaft durch. 4.) Die Wohnungsgenossenschaft ist verpflichtet, die überlassenen Grundstücke auf einzelne Siedlerstellen im Höchstausmass von 1000 m2 aufzuteilen. 5.) Die Wohnungsgenossenschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass spätestens 5 Jahre nach Aufhebung der wesentlichsten Bestimmungen der Bewirtschaftung von Baumaterial mit dem Bau der Siedlungshäuser begonnen wird. 6.) Die Wohnungsgenossenschaft räumt der Stadt Steyr für die verkauften Grundstücke das Wiederkaufsrecht ein. 7.) Die Kosten für die Neuvermessung, Errichtung des Kaufverrages und die grundbücherliche Durchführung haben die Käufer zu tragen. Die Stadt will mit dem Wiederkaufsrecht lediglich die theoretisch mögliche Grundstückspekulation ausschalten. Wenn die einzelnen Parzellen nach den genehmigten Satzungen der einzelnen Genossenschaften verwendet werden, wird es eine angenehme Pflicht der Stadt sein, volles Eigentumsrecht zu überlassen. Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr diesen Antragen die Zustimmung der ÖVP-Fraktion und spricht dem Bürgermeister für den grosszügigen Entschluss den Dank aus. Stadtrat Hans Kahlig: Die Fraktion der KPÖ stimmt den vorgebrachten Anträgen nur unter der Bedingung zu, dass jedem Bewerber nur eine Grundparzelle zugewiesen wird.
Die KPÖ ist entschieden dagegen, dass von den 32 Parzellen der Siedlung Infang 16 Parzellen die Fa. Kralowetz erhalten soll. Hiezu erklärt Gemeinderat Josef Pöschl als Obmann der „Ersten gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft", dass dass die Genossenschaft stets korrekt nach dem Statut handelt. Dieses beinhaltet in seinen Satzungen, dass keine Unternehmer, sondern nur Angestellte, Arbeiter usw., wenn sie Mitglieder der Genossenschaft sind, bauen können. In den Satzungen ist weiters verankert, dass das errichtete Haus erst nach 3 Jahren in das Eigentum des Siedlers übergeht und 20 Jahre nicht veräussert werden darf. Eine Spekulation ist somit ausgeschlossen. Bürgermeister Leopold Steinbrecher führt im Schlusswort aus, dass durch die Erläuterungen des G.R. Pöschl das Missverständnis der KPÖ-Fraktion geklärt erscheint. Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat noch zur Kenntnis, dass die Wohnungs A.G. Linz, der Gründe in Münichholz zur Verfügung stehen, auch im Rahmen des Gesamtverbauungsplanes offene und geschlossene Bauten aufführen wird, sodass mit dem Entstehen von einigen hundert Siedlungshäusern zu rechnen ist. Die Anträge werden sohin einstimmig angenommen. Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. Punkt 9) Zl. 8172/46 Ausbau des Leitnerberges. Berichterstatter Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr: Für den endgültigen Ausbau des Leitnerberges hat das Stadtbauamt um Bewilligung eines Betrages von S 113.485.- ersucht. Der Finanz-und Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.8. 1947 folgenden Antrag gestellt: „Der Gemeinderat genehmige den Betrag von S 113.485.- (einhundertdreizehntausendvierhundertachtzigfünf Schillinge) für den endgültigen Ausbau des Leitnerberges. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 2.9.1947 zustimmend zur Kenntnis genommen. Ich ersuche auch den Gemeinderat um seine Zustimmung. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen.
Zl. 4833/45 Punkt 10) Wiederaufbau des Bundesrealgymnasiums - Gasleitung Bürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr: Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 22.VII.1947: "Der Bau einer Gasleitung im neuen Trakte des Bundesrealgymnasiums im Sinne des Bauamtsberichtes vom 26.6.1947, mit den ungefähren Kosten von S 7.000.- wolle genehmigt werden." Antrag des Finanz-und Rechtsausschusses vom 29.VIII.1947: "Der Gemeinderat genehmige die Kosten von S 7.000.- (siebentausend Schillinge) für den Bau einer Gasleitung im neuen Trakt des Bundesrealgymnasiums." Einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 11) Zl. 4833/45 Wiederaufbau des BundesrealgymnasiumsFussbodenbelag. Bürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr: Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 22.VII.1947: "Die Fussbodenverlegung im Realschulgebäude durch die Fa. Stieringer in Linz verursacht einen Mehrkostenaufwand von S 7.700.-. Dieser, sowie der vom Bauamte eingeschlagene Weg der Beschaffung der Buchenholzbrettel, (Bauamtsbericht vom 20.VI.1947) wolle genehmigt werden. Antrag des Finanz-und Rechtsausschusses vom 29.VIII.1947: "Der Gemeinderat genehmige die Überschreitung von S 7.700.- ( siebentausendsiebenhundert Schillinge) für den Fussbodenbelag des Bundesrealgymnasiums." Einstimmig ohne Debatte angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 17.45 Uhr. Vertrauliche Sitzung. Punkt 12.) Zl. 256/Präs.1947 Festsetzung der Funktionsgebühren des Bürgermeisters und der Bürgermeisterstellvertreter.
Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Als Finanzreferent der Stadt obliegt mir auch die Regelung der Funktionsgebühren des Herrn Bürgermeisters und der Herren Bürgermeisterstellvertreter. Mit Rücksicht auf die allgemeine Preissteigerung ist auch die Erhöhung der Funktionsgebühren dieser Herren nötig. Ich stelle daher folgenden „Dringlichkeitsahtrag: Der Gemeinderat beschliesse : Die Funktionsgebühren des Bürgermeisters der Stadt Steyr werden in der Höhe des Diensteinkommens eines ledigen aktiven Beamten der Dienstpostengruppe I, ab 1.Vlll.1947 festgesetzt. Die Bürgermeisterstellvertreter erhalten 2/10 dieser Bezüge." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Schluss der vertraulichen Sitzung: 18 Uhr. Der Schriftführer Der Vorsitzende Die Protokollprüfer
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