Gemeinderatsprotokoll vom 22. Juli 1947

zwischen Bund, Länder und Gemeinden , die eine Lebensfähigkeit der Gemeinden garantiert, ist daher ein dringendes Gebot der Stunde, sollten nicht die Gemeinden in finanzielle Krisen stürzen, die sich zwangsläufig auch auf das Bundesbudget gefahrbringend auswirken würden. b) Ausserordentlicher Haushalt. Im ausserordentlichen Haushalt ist lediglich der Erlös, der durch den Abverkauf eines kleinen Grundstückes beim ehemaligen Föhrenschacherl im Werte von S 5.520.- entstanden ist, beeinnahmt worden und wurde dieser Erlös dem Gemeindevermögen in Form der Zuführung dieses Betrages an die Grunderwerbsrücklage wieder rückgeführt. Einnahmen und Ausgaben gleichen sich somit aus. Der geplante Bau eines Feuerwehrdepots musste in diesem Jahre noch unterbleiben, wodurch der im Haushaltsplan als 1. Baurate vorgesehene Betrag von S 20.000.- eingespart wurde. II. Vermögensrechnung. Der Erfolg der Haushaltsgebarung, der nur das Verhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Rechnungsjahres aufzeigt, entspricht keineswegs dem tatsächlichen wirtschaftlichen Ergebnis. Dieses Ergebnis zeigt erst die Vermögensrechnung, in der auf alle Einnahmen und Ausgaben von wirtschaftlicher Bedeutung; wie Schuldenrückzahlungen, Investitionen, Vermögensveräusserungen, Wertabschreibungen usw., Rücksicht genommen wird. Den Wirtschaftserfolg ergibt die Gegenüberstellung des Reinvermögens des abgelaufenen Rechnungsjahres mit dem des vorangegangenen Jahres. Bemerkenswert ist, dass sich der Schuldenstand um S 108.414.01 durch die zusätzliche Tilgung des Darlehensrestes an den Österr. Feuerbestattungsversicherungsverein per S 87.400.- verringert hat; hingegen haben die Verwaltungsschulden um S 99.797.70 zugenommen (Forderung der Nordböhmischen Wasserbau A.G. Aussig). III. Schiffmeister Reder'sche Jubiläumsstiftung für verarmte Gewerbetreibende: Das Stiftungsvermögen beträgt am Ende des Rechnungs-

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