planmässigen Abganges erfolgte. Zum grössten Teil sind die Ausgabenüberschreitungen auf Pflichtausgaben beschränkt; die wenigen anderen Überschreitungen sind durch Beschlüsse des Stadtoder Gemeinderates bestätigt. Im Laufe des Rechnungsjahres stiegen allgemein die Löhne und Gehälter (Teuerungszulagen) um über 30 %, die verschiedenen Unterstützungssätze wurden erhöht, die Spitals-und sonstigen Anstaltskosten sind gestiegen und selbstverständlich hat auch die allgemein eingetretene Preiserhöhung bei den Lebensmitteln und sonstigen Waren und Leistungen die Ausgabenseite stark beeinträchtigt. Nur dadurch, dass verschiedene im Voranschlage geplante Vorhaben und Leistungen zufolge Materialmangels oder sonstiger Schwierigkeiten entweder nicht, oder nicht in dem vorgesehenen Ausmass durchgeführt wurden, konnte eine Überschreitung des im Haushaltsplane ausgewiesenen Abganges vermieden werden. Der Personalaufwand betrug S 1,645.879.51, das sind 29.4 % des Gesamtaufwandes und entspricht im gesamten der Voranschlagssumme. Die Einnahmen im Fürsorgewesen betrugen S 1,063.613.15 die Ausgaben S 2,081.637.34 ergibt einen Abgang von S 1,018.024.19 somit gegenüber dem präliminierten Fehlbetrag von 793.710.- mehr um 224.314.19 Von diesem erhöhten Abgang entfallen rund S 28.000.- auf die Errichtung neuer Kindergärten, S 30.000.- auf die Adaptierungsarbeiten in den Versorgungsheimen, der übrige Abgang entfällt auf erhöhte Fürsorgeunterstützungen und sonstige Leistungen für die offene und geschlossene Fürsorge. Die Fürsorgeausgaben selbst nehmen 37.3.% der Gesamtausgaben in Anspruch und sind stetig im Steigen begriffen. Die Lohnsummensteuer von S 367.847.61 ergab gegenüber dem Voranschlag in Höhe von S 240.000.- einen Mehrertrag von S 127.847.61, hauptsächlich zufolge der eingetretenen Lohnerhöhungen, hingegen blieb die Gewerbesteuer mit einem Ertrage von S 509.582.99 um S 90.417.01 hinter der präliminierten Summe von S 600.000.- zurück. Allgemein ist zum Finanzplan festzustellen, dass die Steuereingänge im Vergleich zu den Vorjahren enorm zurückgegangen sind und die Ursache des Haushaltsdefizites bilden. Die Gesetzwerdung einer gerechten Finanzausgleichsbestimmung
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