Eine Vernichtung des Wehres würde zur Folge haben, dass sich die Steyr in ganz kurzer Zeit oberhalb des Wehres um einige Meter vertieft und als erste Folge die Hackwerke unterspült. Im weiteren würde auch der Betrieb des Elektrizitätswerkes unmöglich werden, ev. könnte auch eine Gefahr für die Fundamente der Steyr-Brücke entstehen. Der Besitzer des Wehres, Rudolf Schmidt, ist zahlungsunfähig. Um in der für die Allgemeinheit so wichtigen Angelegenheit kein Versäumnis aufkommen zu lassen, hat das Stadtbauamt Steyr bereits die nötigen Vorbereitungen zum Wehrbau getroffen. Die Kosten der Instandsetzung belaufen sich auf ca. S 50.000.-. Antrag des Finanz-und Rechtsausschusses: "Für den Bau des Frischwehres wird ein Betrag von S 50.000.- (fünfzigtausend) bewilligt. Das Magistratspräsidium wird beauftragt, hinsichtlich der Kostendeckung durch die beteiligten Interessenten alles Erforderliche zu veranlassen. Vorläufig wird der Betrag aus Rücklagen zu decken sein." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 9) Zl. 4620/45 Ankauf von Lichtmasten für die Sepp Stögerstrasse. Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr: Das Stadtbauamt ist bemüht, für die Sepp Stögerstrasse neuzeitliche Lichtmaste zu beschaffen. Unter Zugrundelegung des billigsten Angebotes kommt ein aufgestellter Lichtmast einschliesslich Fundamenten, Montage und Verfeinerungen auf S 1.500.- zu stehen. Insgesamt werden für die Sepp Stögerstrasse 11 Lichtmaste benötigt. Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung vom 8.V.1947 die Bewilligung eines Betrages von S 16.500.- (sechzehntausendfünfhundert) für den Ankauf von Lichtmasten für die Sepp Stögerstrasse beantragt. Der Gemeinderat nimmt den Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses einstimmig ohne Debatte an. Punkt 10) Zl. 1717/46 Ankauf von Pflastersteinen. Berichterstatter Bürgermeisterstellvertreter Franz
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