Gemeinderatsprotokoll vom 9. Mai 1947

Der Gemeinderat nimmt auch diesen Antrag einstimmig ohne Debatte an. Punkt 6.) Zl. 100/Präs. 1947 Festsetzung der Funktionsgebühren für Stadträte und Referenten. Gemeinderat Julius Russmann: In den vergangenen zwei Jahren des demokratischen Regimes haben sich der Stadtverwaltung eine grosse Anzahl von ehrenamtlichen Helfern in uneigennützigster Weise zur Verfügung gestellt. Unter diesen sind besonders die Herren Stadträte zu nennen. Diese haben fast jeden Tag in ihrer Sparte einen Amtsverkehr abzuwickeln und ihr Wissen ist oft bei sehr weitgehenden Entscheidungen unerlässlich. Diese überaus grosse Beanspruchung einzelner Funktionäre hat dazu geführt, dass diese für ihre fehlenden Arbeitsstunden in ihren Betrieben Ersatzkräfte heranziehen mussten. Auf Grund der bestehenden Bestimmungen war es selbstverständlich, den entgangenen Arbeitsverdienst und die sonstigen Auslagen zu ersetzen. Dies musste aber bei einem genauen Nachweis der einzelnen Posten erfolgen. Eine derartige Regelung führt aber dazu, dass einzelne verdienstvolle Funktionäre schillingweise ihre Auslagen und Lohnentgänge ausweisen müssen, ein Vorgang, der fast beschämend wirkt. Im Hinblick auf diese Sachlage wird daher beantragt, bei denjenigen Stadträten und Gemeindevertreters, die als ständige Referenten bestellt wurden und weniger als S 400.- netto im Monat Einkommen beziehen, eine Pauschalvergütung für entgangenen Lohn und Spesenbeitrag zu bewilligen. Antrag des Stadtrates und Finanz-und Rechtsausschusses vom 29.IV.1947: "Der Gemeinderat beschliesse: An die Stadträte und ständigen Referenten, die weniger als S 400.- (vierhundert) netto pro Monat Einkommen beziehen, wird als Funktionsgebühr ein Betrag von S 100.- (einhundert) monatlich netto bewilligt. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Als Wirksamkeitsbeginn wird der 1.Mai 1947 festgelegt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2