Punkt 12.) Zl. 1217/46 Übernahme der Kosten für Aufräumungsarbeiten nach Bombenschaden beim Hause der Therese Tibitanzl, Steyr, Bahnhofstr. 10. Referent Gemeinderat Franz Schnabl führt aus : Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19.6.1946 wurde für die Aufräumungsarbeiten beim Hause Bahnhofstrasse 10 ein Betrag von S 5.000.- bewilligt. Seit der ersten Anbotlegung durch die Fa. Neudeck ist eine rund 70 %ige Erhöhung der Arbeitslöhne eingetreten. Diese Lohnerhöhung bedingt zwangsläufig auch eine Kostenvermehrung der Abtragungsarbeiten im Betrage von voraussichtlich S 3.500.-. Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat am 20.III.1947 folgenden Antrag gestellt: "Die Mehrkosten für die Aufräumungsarbeiten von rund S 3.500.- (dreitausendfünfhundert) wollen genehmigt werden." Antrag erscheint einstimmig ohne Debatte angenommen. Gemeinderat Julius Russmann weist bei diesem Anlasse auf das total bombenbeschädigte Haus Steyr, Eisenstrasse 28 hin und ersucht auch hier die Aufräumungsarbeiten in Angriff zu nehmen. Punkt 13.) Zl. 560/47 Wiederaufbau von kriegsbeschädigten Gebäuden. Gemeinderat Karl Wipplinger: Eigentümer bebauter Grundstücke haben in der letzten Zeit die Absicht, den Wiederaufbau nur teilweise, überhaupt nicht, oder auf einem anderen fremden Grundstück zu tätigen. Die Ursachen dieser Entschliessungen liegen vielfach darin, dass einerseits die Grundstückeigentümer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, in absehbarer Zeit den Wiederaufbau durchzuführen, andererseits sind es private Interessen der Bauwerber. Um in der weiteren Baufolge von vornherein den vielseitigen Anliegen der Bauwerber mit entsprechenden Weisungen und Richtlinien gerecht zu werden und um aus polizeilichen, städtebaulichen, verkehrstechnischen Gründen, wie auch im Interesse des Natur-und Denkmalschutzes die notwendigen Entscheidungen treffen zu können, hat das Stadtbauamt um Genehmigung folgenden Vorschlages ersucht:
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