7. Ordentliche Sitzung. Protokoll über die 7. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 15.April 1947. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Berichterstatter Bürgermeisterstellvertr. Gottfried Koller: 2.) Zl. 77/Präs.1947 Widmung eines Ehrengeschenkes an den Herrn Bundespräsidenten Dr. Karl Renner. I. Stadtratsanträge: Berichterstatter Bürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr: 3.) Zl. 1157/47 Ankauf der Baracken des ehem. Wohnlagers der Luftwaffe in Steyr, Ecke Michael Blümelhuberstrasse - Ennserstrasse. II. Anträge des Bau- und Verwaltungsausschusses: Berichterstatter Bürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr: 4.) Zl. 201/47 Umbau und Vergrösserung des Feuerwehrdepots im Bruderhaus, Steyr, Sierningerstrasse 55. 5.) Zl. 2271/46 Wettbewerb Enge, Wahl des auszuführenden Ent¬ wurfes. 6.) Zl. 157/47 Abräumungsarbeiten nach Bombenschaden bei den Häusern Steyr, Ramingstrasse 32 und 34. Berichterstatter Gemeinderat Josef Mayrhofer: 7.) Zl. 2621/46 Errichtung eines Steges über den Ramingbach durch die Steyr-Daimler-Puch A.G. Berichterstatter Gemeinderat Franz Pöschl: 8.) Zl. 7826/46 Verbauungsplan für die stadteigenen Gründe zwischen der Ennserstrasse und dem Stadtteil Stein.
9.) Zl. 4833/45 Mehrkosten der Tischlerarbeiten der Fa.Rust beim Realschulgebäude. Berichterstatter Gemeinderat Franz Trauner (SPÖ): 10.) Zl. 161/47 Behebung von Bombenschäden an der unteren Ennsbrücke Berichterstatter Gemeinderat Karl Kokesch: 11.) Zl. 7750/45 Stadtteil Hinterberg, Flächenwidmungs- und Teilverbauungsplan. Berichterstatter Gemeinderat Franz Schnabl: 12.) Zl. 1217/46 Übernahme der Kosten für Aufräumungsarbeiten nach Bombenschaden beim Hause der Therese Tibitanzl, Steyr, Bahnhofstrasse 10 Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: 13.) Zl. 560/47 Wiederaufbau von kriegsbeschädigten Gebäuden. III. Anträge des Finanz- und Rechtsausschusses: Berichterstetter Stadtrat Hans Schanovsky: 14.) Zl. 2170/47 Jahresvoranschlag 1947. 15.) Zl. 677/47 Übereinkommen zwischen dem Magistrat Steyr, der Staatseisenbahn und dem Kommando der städt. Feuerwehr, betreffend die Hilfswasserversorgungslage der Staatseisenbahn am Bahnhof Steyr 16.) Zl. 6631,7601/47 Grundtauschaktion zur Bereinigung des Geländes an der Ennserstrasse, Freimachung für eine Wohnsiedlung, mit den Landwirten Landerl, Schützenhofer und Hiessmayr. Öffentliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Leopold Steinbrecher, die Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller und Franz Paulmayr, die Stadträte: Schanovsky Hans Dedic Karl Wabitsch Ludwig Ebmer Johann Kahlig Hans
die Gemeinderäte: Ennsthaler Wilhelm Fellinger Josef Fischer Karl Fischer Franz Hochgatterer Anton Schnabl Franz Steininger Oskar Trauner Franz SPÖ. Trauner Franz ÖVP. Voglsam Josef Kokesch Karl Wipplinger Karl Mayrhofer Josef Wokral Josefine Pöschl Franz Zeilinger Gangolf Russmann Julius Vom Magistrat : Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr Mag. Dir. Stellvertr. Dr. Karl Enzelmüller Präsidialsekretär Dr. Erlefried Krobath Als Schriftführerin: A. Moser. Beginn der Sitzung : 17 Uhr. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und konstatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. Entschuldigt sind Stadtrat Anton Azwanger und die Gemeinderäte Alois Huemer, August Moser, Hermine Pickl, Josef Pöschl, Hans Rathmoser, Vinzenz Ribnitzky, Karl Riha, Anton Weindl, Josef Wohlfahrt. Als Protokollprüfer werden die Herren Gemeinderäte Julius Russmann und Karl Wipplinger nominiert. Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters. Den Vorsitz übernimmt Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller. Bürgermeister Leopold Steinbrecher berichtet: Das Amt der o.ö. Landesregierung hat mit Schreiben vom 24.II. 1947, Zl. Gem./Ge.-34/31-1947, den in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.I.1947 angelobten Gemeinderat Karl Kokesch bestätigt. Auf Anregung der österreichischen Liga für die Vereinten Nationen wird die Stadtgemeinde Steyr in einen kommunalpolitischen
und kulturellen Erfahrungsaustausch mit einer gleichartigen englischen Stadt treten, die von der englischen Liga für die Vereinten Nationen namhaft gemacht werden wird. In den letzten Tagen kursieren unter der Bevölkerung Gerüchte über Verstärkungen der Besatzungstruppen und Räumung einzelner Stadtviertel, die jedoch völlig aus der Luft gegriffen sind. Nach den eingeholten Erkundigungen kann gesagt werden, dass innerhalb der amerikanischen Besatzungszone Österreichs keinerlei militärische Veränderungen stattfinden. Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. Punkt 2.) Zl. 77/Präs.1947 Widmung eines Ehrengeschenkes an den Herrn Bundespräsidenten Dr. Karl Renner. Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller führt aus : Bundespräsident Dr. Karl Renner, der sofort nach dem Zusammenbruch des wahnsinnigsten und verbrecherischsten Regimes aller Zeiten die Grundlagen für das wiedererstandene Österreich legte, hat sich damit unvergängliche Verdienste um unser Vaterland erworben. Der bevorstehende dritte Jahrestag der Befreiung Österreichs bietet daher Gelegenheit, dieses Verdienstes dankbarst zu gedenken. Es wird daher folgender Dringlichkeitsantrag gestellt: „Der Gemeinderat beschliesse, Herrn Bundespräsidenten Dr. Karl Renner ein von einem Steyrer Künstler geschaffenes Ehrengeschenk zu widmen." Bürgermeister Steinbrecher erläutert, dass das Ehrengeschenk in Gestalt einer von dem Steyrer Künstler Hans Hauser ausgeführten Holzmosaikarbeit, die ein Porträt des Herrn Bundespräsidenten darstellt, gestiftet wird. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Zl. 1157/47 Ankauf der Baracken des ehem. Wohnlagers der Luftwaffe in Steyr, Ecke Michael Blümelhuberstr. Ennserstrasse. Berichterstatter Bürgermeisterstellvertreter Franz
Paulmayr: Der Magistrat Steyr ist an der Erwerbung der Baracken des ehemaligen Wohnlagers der Luftwaffe in Steyr, Ecke Michael Blümelhuberstrasse - Ennserstrasse interessiert. Als Eigentümerin dieser Objekte tritt die o.ö. Landesregierung auf. Nach Einholung eines Schätzungsgutachtens der Bauunternehmung Josef Zwettler hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.II.1947 folgenden Antrag angenommen: "Die Baracken des ehem. Wohnlagers der Luftwaffe Ecke Michael Blümelhuberstrasse - Ennserstrasse werden um den Betrag von S 50.000.- (fünfzigtausend) gekauft." Der Gemeinderat nimmt den Antrag einstimmig ohne Debatte an. Punkt 4.) Umbau und Vergrösserung des Feuerwehrdepots im Bruderhaus, Steyr, Sierningerstrasse 55 (Zl.201/47) Referent Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr bringt einen Bericht des Stadtbauamtes zur Verlesung aus dem hervorgeht, dass die Gesamtkosten des vollausgebauten Feuerwehrdepots lt. Anbotes der Fa. Hingerl nach den dzt. Baustoffpreisen und Lohnsätzen rund S 234.000.- betragen. Der Referent schildert dann genau die Ausrüstung der Feuerwehr und betont die unbedingte Notwendigkeit die Feuerwehrgeräte zweckentsprechend unterzubringen. Bürgermeisterstellvertreter Paulmayr betont ausdrücklich, dass die Feuerwehr der Stadt Steyr auf Freiwilligkeit aufgebaut ist und dass sie im wesentlichen von der Stadtgemeinde Steyr nur einige tausend Schillinge Subvention jährlich erhält, während beispielsweise für die städt. Feuerwehr in Linz ein Betrag von rund 1 Mill. Schilling aufgewendet werden muss. Schon aus diesem Grunde ist es nötig, die Bestrebungen der so tatkräftigen Feuerwehr Steyrs aufs beste zu unterstützen. Der Berichterstatter stellt sonach den Antrag, den Vorschlag des Stadtbauamtes, dem der Bau-und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 27.II.1947 bereits die Zustimmung erteilt hat, grundsätzlich zu genehmigen. Stadtrat Hans Kahlig spricht der Steyrer Feuerwehr für ihre unermüdliche freiwillige Tätigkeit vollstes Lob und Anerkennung aus und erteilt namens der Fraktion
der KPÖ diesem Antrag die Zustimmung. Der Antrag erscheint einstimmig angenommen. Punkt 5.) Zl. 2271/46 Wettbewerb Enge, Wahl des auszuführenden Entwurfes. Berichterstatter Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr bringt dem Gemeinderat nachstehenden Antrag des Bau-und Verwaltungsausschusses vom 16.I.1947 zur Kenntnis: "Von den beim Wettbewerb zur Neugestaltung der Enge eingelangten Entwürfen wird der mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf des Dipl. Arch. Franz Schlacher und seines Mitarbeiters Dipl. Arch. Josef Preyer zur Ausführung empfohlen. Demgemäss hat dieser Entwurf als Grundlage für die beim Wiederaufbau der Enge und bei der Lösung des Verkehrsproblems durchzuführenden städtebaulichen und baupolizeilichen Massnahmen zu gelten." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Zl. 157/47 Abräumungsarbeiten nach Bombenschäden bei den Häusern Ramingstrasse 32 und 34. Referent Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr: Die Hausbesitzer Franz Lederhilger, Ramingstr. 32 und August Müllner, Ramingstrasse 34, haben durch Kriegseinwirkung ihre Häuser verloren. Bisher wurden an beiden Ruinen nur wenige, bzw. keine Schuttabräumungsarbeiten durch die Stadtgemeinde geleistet. Da die Möglichkeit besteht, das Material aus den beiden Ruinen in die reichlich vorhandenen benachbarten Bombentrichter zu bringen und sich die Baufirma Neudeck um diese Arbeiten bewirbt, hat das Stadtbauamt das Ersuchen gestellt, die Arbeiten, die nach vorgenommener Schätzung ca. S 1.850.- Kostenaufwand erfordern werden, der Fa. Neudeck übertragen zu dürfen. Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 16.1.1947: "Dem Ansuchen der Besitzer der Häuser Ramingstr. 32 und 34 um Übernahme der Kosten der Räumungsarbeiten nach
Bombenschäden durch die Gemeinde, im Betrage von rund S 1.850.- (eintausendachthundertfünfzig) wird stattgegeben. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 7.) Errichtung eines Steges über den Ramingbach durch die Steyr-Daimler-Puch A.G. (Zl. 2621/46) Berichterstatter Gemeinderat Josef Mayrhofer führt aus : Die Steyr-Daimler-Puch A.G. hat mit Schreiben vom 2.1.1947 bekanntgegeben, dass sie sich entschlossen hat, die Errichtung des Steges über den Ramingbach bei der Griemühle auf ihre Kosten unter der Voraussetzung durchzuführen, dass der Steg nach Fertigstellung in das Eigentum und die Obsorge der Stadtgemeinde Steyr übernommen wird. Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung vom 16.1.1947 folgenden Antrag gestellt : "Die Erklärung der Steyr-Daimler-Puch A,G. vom 2.I.1947, wonach sie sich bereit erklärt, den Steg über den Ramingbach bei der Griemühle auf ihre Kosten herstellen zu lassen, wird zur Kenntnis genommen. Die Stadtgemeinde ist bereit, den Steg nach Fertigstellung in ihr Eigentum und ihre Erhaltung zu übernehmen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 8.) Verbauungsplan für die stadteigenen Gründe zwischen der Ennserstrasse und dem Stadtteil Stein. (Zl. 7826/46) Gemeinderat Franz Pöschl führt zu diesem Punkt der Tagesordnung aus: Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 10.XII.1946 das Stadtbauamt beauftragt, einen Besiedlungsplan für die stadteigenen Gründe an der Ennserstrasse zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Stadtbauamt hat am 25.I.1947 einen Vorschlag zur Verbauung dieser Gründe vorgelegt. Der Entwurf ist auf dem Grundgedanken aufgebaut, die Strassenflächen auf das unbedingt notwendige Ausmass einzuschränken und dem Gesamtbild Einfachheit und Klarheit zu geben. Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 6.II.1947 folgenden Antrag gestellt: "Dem vom Stadtbauamte Steyr ausgearbeiteten Verbau-
ungsplan der gemeindeeigenen Gründe zwischen der Ennserstrasse und dem Stadtteile Stein wird grundsätzlich zugestimmt. Damit sind die Widmung der von diesem Plan erfassten Flächen als Baugründe, die Verbauung dieses Geländes in offener Bauweise und die in diesem Plan festgelegten Baulinien genehmigt. Im Rahmen dieser Grundsätze durchgeführten Änderungen bedürfen keiner abermaligen Genehmigung des Gemeinderates." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) 21. 4833/45 Mehrkosten der Tischlerarbeiten der Fa. Rust beim Realschulgebäude. Gemeinderat Franz Pöschl: Zufolge Lohn- und Materialpreiserhöhungen seit Legung des Anbotes für den Wiederaufbau des Realschulgebäudes in Steyr ist auch eine Preiserhöhung bei den Tischlerarbeiten eingetreten. Die Fa. Rust hat am 31.1.1947 ein Ergänzungsanbot vorgelegt und betragen die Kosten für die Herstellung der Tischlerarbeiten S 33.368.-. Dieser Betrag überschreitet die Kostensumme des Anbotes zum Zeitpunkte der ersten Anbotlegung um den Betrag von S 14.117.55. Antrag des Bau-und Verwaltungsausschusses vom 27.II.1947: "Die Mehrkosten der Tischlerarbeiten für den Zubau beim Realschulgebäude im Betrag von rund S 15.000.- (fünfzehntausend) wollen genehmigt werden." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 10.) Zl. 161/47 Behebung von Bombenschäden an der unteren Ennsbrücke. Referent Gemeinderat Franz Trauner: Anlässlich einer Brückenrevision im August 1946 wurden an der unteren Ennsbrücke Bombenschäden festgestellt. Die Reparatur würde von den Vereinigten österr. Eisen- und Stahlwerken durchgeführt werden. Nach den bestehenden Richtsätzen der Ö.B.B. für Stahlbrücken dürften für diese Instandsetzung S 5.000.- bis S 10000.- an Kosten erwachsen. Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 6.II.1947 hiezu folgend geäussert: Die Behebung der Bombenschäden an dem eisernen Trag-
werk der unteren Ennsbrücke, deren Kosten mit S 5.000,- bis S 10.000.- ( fünftausend bis zehntausend Schillinge) geschätzt sind, wird genehmigt." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 11.) Zl. 7750/45 Stadtteil Hinterberg, Flächenwidmungsund Teilverbauungsplan. Berichterstatter Gemeinderat Karl Kokesch bringt einen Bericht des Stadtbauamtes Steyr vom 28.1.1947, Zl. 7750 45 zur Verlesung und ersucht um Annahme nachfolgenden, in der Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 6.II.1947 genehmigten Bauamtsvorschlages: 1.) Der im Plan 3 dargestellte Flächenwidmungsplan wird grundsätzlich genehmigt. Darnach wird der zwischen der Haagerstrasse und der Bahn gelegene Grundstreifen für die Unterbringung gewerblicher Betriebe und die Errichtung eines Schlachthofes in der im Plan dargestellten Lage und in dem dort ersichtlich gemachten Ausmasse bestimmt. 2.) Das im Plan 3 als Siedlungsgelände ausgewiesene Grundstück soll zunächst nur in jenem Ausmasse Wohnzwecken gewidmet sein, als es bereits durch Siedlungshäuser verbaut und dadurch von vornherein als Wohngebiet gekennzeichnet ist. 3.) Die zwischen den beiden kleinen Siedlungen gelegenen Gründe sollen im Flächenwidmungsplan als Baugelände für gemischtes Baugebiet (Wohnzwecke und gewerbliche Betriebe) ausgewiesen werden, entsprechend den bereits bestehenden Ansätzen. Demgemäss ist in den Aufbauplänen für dieses Teilgebiet auf einen in städtebaulicher Hinsicht befriedigenden Übergang des Wohngebietes zu den Anlagen gewerblicher Richtung Bedacht zu nehmen. 4.) Im Rahmen der unter Punkt (3) festgelegten Flächenwidmung wird der in Plan 6 dargestellte Teilbebauungsplan vom 17. Jänner 1947 im Masstabe 1:1000 als Baulinienplan, das ist als Darstellung der Grenzlinien zwischen Baugründen und öffentlichen Verkehrsflächen, grundsätzlich genehmigt. 5.) In dem unter Punkt (4) genannten Baulinienplan sind die zunächst bereits bestehenden Betriebe so einzugliedern, dass eine geordnete städtebauliche Gestaltung dieses Teilgebietes gesichert ist. 6.) Mit der Genehmigung des unter Punkt (4) genannten Teilbebauungsplanes finden auf die in diesem Plan festgelegten Baulinien die in der Bauordnung für die Stadt Steyr (L.G. u. V.Bl. Nr.14 vom 13.3.1875) enthaltenen Bestimmungen über die Einhaltung der Baulinie und des Niveaus Anwendung. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen.
Punkt 12.) Zl. 1217/46 Übernahme der Kosten für Aufräumungsarbeiten nach Bombenschaden beim Hause der Therese Tibitanzl, Steyr, Bahnhofstr. 10. Referent Gemeinderat Franz Schnabl führt aus : Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19.6.1946 wurde für die Aufräumungsarbeiten beim Hause Bahnhofstrasse 10 ein Betrag von S 5.000.- bewilligt. Seit der ersten Anbotlegung durch die Fa. Neudeck ist eine rund 70 %ige Erhöhung der Arbeitslöhne eingetreten. Diese Lohnerhöhung bedingt zwangsläufig auch eine Kostenvermehrung der Abtragungsarbeiten im Betrage von voraussichtlich S 3.500.-. Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat am 20.III.1947 folgenden Antrag gestellt: "Die Mehrkosten für die Aufräumungsarbeiten von rund S 3.500.- (dreitausendfünfhundert) wollen genehmigt werden." Antrag erscheint einstimmig ohne Debatte angenommen. Gemeinderat Julius Russmann weist bei diesem Anlasse auf das total bombenbeschädigte Haus Steyr, Eisenstrasse 28 hin und ersucht auch hier die Aufräumungsarbeiten in Angriff zu nehmen. Punkt 13.) Zl. 560/47 Wiederaufbau von kriegsbeschädigten Gebäuden. Gemeinderat Karl Wipplinger: Eigentümer bebauter Grundstücke haben in der letzten Zeit die Absicht, den Wiederaufbau nur teilweise, überhaupt nicht, oder auf einem anderen fremden Grundstück zu tätigen. Die Ursachen dieser Entschliessungen liegen vielfach darin, dass einerseits die Grundstückeigentümer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, in absehbarer Zeit den Wiederaufbau durchzuführen, andererseits sind es private Interessen der Bauwerber. Um in der weiteren Baufolge von vornherein den vielseitigen Anliegen der Bauwerber mit entsprechenden Weisungen und Richtlinien gerecht zu werden und um aus polizeilichen, städtebaulichen, verkehrstechnischen Gründen, wie auch im Interesse des Natur-und Denkmalschutzes die notwendigen Entscheidungen treffen zu können, hat das Stadtbauamt um Genehmigung folgenden Vorschlages ersucht:
1.) Bauwerber, die einen Neubau auf einem anderen Grundstücke an Stelle des Wiederaufbaues einer bestandenen baulichen Anlage durchführen, erhalten erst dann für den Neubau eine Baubewilligung, wenn im öffentlichen Interesse von der Wiederherstellung der bestandenen baulichen Anlage Abstand genommen wird. 2.) Bauvorhaben zur Wiederherstellung einer bestehenden baulichen Anlage, deren Entstehungskosten vom Bauwerber persönlich nicht aufgebracht werden können, werden erst dann bewilligt, wenn der Bauwerber einen Finanzierungsplan über das Bauvorhaben vorlegt, aus dem hervorgeht, dass das Bauprogramm finanziell abgedeckt ist. Von der gleichzeitigen Erstellung aller im Bauprogramm enthaltenen Bauten kann abgesehen werden, wenn die erste Bauvornahme die Schliessung einer bestehenden Baulücke darstellt. Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 6.II.1947: Der in den Punkten 1) und 2) des Stadtbauamtsberichtes vom 24.1.1947, Zl. 560,enthaltene Vorschlag wird genehmigt. Der Antrag erscheint einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 14.) Zl. 2170/47 Jahresvoranschlag 1947. Bürgermeister Steinbrecher zeigt in einer kurzen Einleitung die charakteristischen Merkmale des Jahresvoranschlages 1947 auf und dankt den Vertretern der drei politischen Parteien für ihre bisher geleistete, ehrliche Zusammenarbeit. Sodann erteilt er dem Finanzreferenten Stadtrat Schanovsky das Wort. Stadtrat Hans Schanovsky gibt im wesentlichen folgenden Bericht: Ich habe meinen vorjährigen Bericht damit beendet, dass das Jahr 1946 den Übergang in die Friedenswirtschaft einleiten soll. Diese Überleitung in die Friedenswirtschaft hat uns vor grosse Aufgaben gestellt. Noch das Jahresende hat uns einen Winter gebracht, der infolge der Kohlen- und Stromnot ja jedem einzelnen derart unangenehm naheging, wie viele Jahre nie zuvor. Die Industrie kam fast zum ganzen und das Gewerbe zum teilweisen Stillstand. Die Auswirkungen einer solch ungeheuren Stagnation des Wirtschaftslebens beeinflussen selbstverständlich auch die finanzielle Lage dieser Stadt; unsere Stadt umsomehr, als der einzige Grossbetrieb durch 3 Monate
feiern musste, was natürlich wieder seinen Niederschlag in den Gemeindefinanzen findet. In dieser Situation musste das Gemeinde-Budget für 1947 erstellt werden. Noch immer stehen keine festen Grundlagen auf dem Gebiete der Finanzwirtschaft zur Verfügung. Es konnten nur einigermassen die Erfahrungsziffern des Vorjahres als Richtlinien herangezogen werden, in dem Bestreben, nach wie vor grösste Sparsamkeit zu beachten. Trotz vermehrter Einsparungen sind die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, weil sich die allgemeinen Iohnund Preissteigerungen in diesen Ziffern auswirken. Die Einnahmen dagegen sind durch die gleich hohen Steuersätze aber nicht gleich geblieben, sondern zufolge der wirtschaftlichen Depression bedeutend gesunken. Die Haupteinnahmen der Stadt bilden nach wie vor infolge Fehlens ertragbringender städt. Unternehmungen und Versorgungsbetriebe nur die Steuern. Die derzeitige Wirtschaftskrise bringt es mit sich, dass diese auf ein erschreckendes Minimum gesunken sind. Es ist müssig, immer Vergleiche mit Ergebnissen der vergangenen Kriegsjahre anzustellen; es genügt, wenn die Feststellung gemacht werden muss, dass bei einem Vergleich mit dem Jahre 1937 so grosse Differenzen zum Nachteil der Stadtfinanzen bestehen, dass bei den derzeitigen Steuergesetzen in keinem Jahre mehr ein Ausgleich möglich sein würde. So war an Stelle der Gewerbesteuer und der Lohnsummensteuer in den Jahren vor 1938 die Besteuerung der ausbezahlten Brutto-Lohnsummen in Form einer Lohnabgabe, die 4 % betrug, eine bedeutend stärkere. Z.B. betrug im Jahre 1937 die ausbezahlte Lohnsumme der Steyr-Werke 17.8 Millionen, daher die 4 %ige Lohnabgabe S 712.000.-. Im Jahre 1946 betrug die Brutto-Lohnsumme 16.8 Millionen, die Lohnsummensteuer erbrachte nur S 253.000.-, die Gewerbesteuer war Null. Daher verzeichnet die Steuereinnahme aus dieser Post allein schon einen Abgang von fast 12 Million. In dieser aussergewöhnlichen Zeit, die doch in keinem Verhältnis zur vergangenen Zeit steht, können daher nicht mehr Ertragsteuern bestehen bleiben, sondern wir müssen zur Vorkriegszeit zurückkehren und wieder Aufwandsteuern anstreben. Von den veranschlagten Gesamtausgaben entfallen auf den Personalaufwand S 2,203.600.-, das sind rund 38 % der Ausgaben, eine Verhältniszahl, die zwar als ungesund zu bezeichnen, aber zeitbedingt ist; zeitbedingt dadurch, dass viele
kriegswirtschaftliche Ämter als Liquidierungsstellen der durch den Krieg geschaffenen Notlage fortbestehen müssen. So beispielsweise das Ernährungs- und Wirtschaftsamt, das Wohnungsamt, das Amt für Umsiedlung, die Verwaltungsstellen für den Familienunterhalt, für den Wiederaufbau usw. Die Stadt muss daher Leistungen auf sich nehmen, die weit über den Rahmen ihrer normalen Zuständigkeit und der hiefür vorgesehenen finanziellen Mittel hinausgehen. Das Fürsorgewesen erfordert einen Aufwand von S 1,568.400.-, welcher Betrag rund 27 % der Gesamtausgaben ausmacht, also ebenfalls ein unverhältnismässig hoher Prozentsatz. Für einmalige Ausgaben sind S 646.900.- vorgesehen, die rund 8 % des Gesamtaufwandes sind. Diese Ausgaben sind für Gebäudeadaptierungen, Schuleinrichtungen und Investitionen zum Ansatz gebracht." Der Berichterstatter bemerkt zu den einzelnen Kapiteln des Haushaltsplanes: 0 Das Kapitel "Allgemeine Verwaltung" enthält in der Hauptsache Pflichtausgaben; lediglich der Aufbau eines Stockwerkes am Rathaus ist vorgesehen. Eine Änderung gegenüber dem Vorjahre ist bei diesem Kapitel insoferne eingetreten, als der Aufwand für Wiederaufbauarbeiten in diesem Jahre im a.o. Budget zur Verrechnung kommt, weil der Aufwand infolge der bisher noch nicht festgesetzten Ersatzleistung durch den Bund aus ordentlichen Deckungsmitteln nicht bestritten werden kann. 1 Das Kapitel "Polizei", das ebenfalls nur Pflichtausgaben enthält, weist im Vergleich zum Vorjahre nur den Unterschied auf, dass der Polizeikostenbeitrag eine Herabsetzung um ein Drittel erfahren hat. 2 Das Kapitel "Schulwesen" sieht insgesamt einen Zuschussbedarf von S 541.300.- vor, somit gegenüber dem Vorjahre um S 174.500.- weniger, was darauf zurückzuführen ist, dass der Aufwand für den Wiederaufbau des bombenbeschädigten Gebäudeteiles des Realgymnasiums im Jahre 1947 im a.o. Budget aufscheint, während im Jahre 1946 im ordentl. Budget noch eine Baurate von S 273.600.- ausgewiesen ist. Der Zuschussbedarf beträgt für die Volks-und Hauptschulen S 387.900.- kaufm. Wirtschaftsschule S 35.800.-
Frauenberufsschule S 55.300. 3 Das Kapitel „Kultur" erfordert einen Zuschuss von S 45.900. wovon allein für die Restaurierung des Museums S 11.000.- entfallen. 4 Der bereits erwähnte Zuschussbedarf für das „Fürsorgewesen“ beträgt um S 353.000.- mehr als im Vorjahr. Eine gewaltige Erhöhung weist der Zuschussbedarf der offenen Fürsorge auf; einerseits durch die erhöhten Unterstützungssätze, andererseits durch Vergrösserung des Kreises der Befürsorgten. Die Kindergärten erfordern einen Zuschussbedarf von S 79.200.-. Die vorgesehenen Adaptierungen in den Versorgungshäusern erfordern einen Aufwand von S 73.600.-. 5 Im Kapitel „Gesundheitswesen und Sport" sind ausser den Pflichtausgaben S 30.000,- für die Pflege des Sportes vorgesehen. 6. Das Kapitel „Bau-Wohnungs-und Siedlungswesen“ erfordert einen Zuschuss von S 823.800.- und zwar die Bauverwaltung S 73.700.- Siedlungswesen S 12.400.- Bauhof S 187.400.- Instandsetzung der Strassen S 230.600.- Ausbau der Strassen S 203.000.- Ankauf von Kleinsteinpflaster S 100.000.- Brückenerhaltung S 50.000.- 7 Für „Öffentliche Einrichtungen“ musste ein Zuschuss von S 368.100.- vorgesehen werden. So beträgt der Aufwand für die Strassenbeleuchtung S 34.800.- Strassenpflege u.Reinigung S 105.200.- Die Müllabfuhr weist einen voraussichtlichen Abgang von S 36.000.- auf, dessen Deckung durch Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen wird. 9 Im Kapitel „Finanz-und Steuerverwaltung“ ist eine erhöhte Schlüsselzuweisung von S 600.000.- zu erwarten, auf Grund einer Änderung des Finanzausgleiches. Der so erstellte ordentliche Haushalt der Stadt Steyr für das Jahr 1947 weist
Einnahmen von S 4,129.600.- Ausgaben von S 5,889.300.- aus, sodass sich ein Abgang von S 1,759.700.- ergibt; das sind rund 30 % des Aufwandes, somit 14 % mehr als im Vorjahr. Von diesem gesamten Abgang entfallen für das Fürsorgewesen allein S 1,147.500.- oder 68 %. Dieser Abgang, bzw. eine Besserung in der Haushaltsgebarung kann daher derzeit nur durch Erhöhung der Abgaben- und Gebührensätze erfolgen. Ausserordentlicher Haushalt: Im ausserordentlichen Haushalt sind u.a. der Bau einer unbedingt erforderlichen neuen Volksschule (S 500.000.-), Bau eines Steges über den Ennsfluss als Verbindung zwischen Münichholz und Schlüsselhof (S 450.000.-), Weiterausbau der Kanalisation in Münichholz (S 130.000.-), ein Wasserleitungsneubau zum Krankenhaus (S 250.000.-), die Restrate für den Umbau des Realschultraktes (S 350.000.-), der Neubau eines städt. Bades (Vorarbeiten S 160.000.-) und einer Leichenhalle (1.Baurate S 50.000.-), Neubau eines Feuerwehrdepots (1. Baurate S 40.000.-) vorgesehen. Diese im ausserordentlichen Haushalt vorgesehenen Bauvorhaben erfordern eine Aufwandsumme von S 2,342.000.-, deren Deckung nur durch Entnahme aus den Rücklagebeständen erfolgen kann. Trotzdem die Dringlichkeit dieser Massnahmen gegeben ist, ist noch abzuwarten, ob sie infolge des noch bestehenden Materialmangels restlos durchgeführt werden können. Bei Erfüllung der im ausserordentlichen Haushalt gestellten Aufgaben und Abstossung der noch offenen Verwaltungsschulden nebst der Deckung des durch eine Abgabenerhöhung verminderten Abganges im ordentlichen Haushalt würden die Rücklagen der Stadtgemeinde vollständig aufgebraucht werden. Der Stadtrat und Finanz-und Rechtsausschuss haben in den Vorbesprechungen folgenden Antrag ausgearbeitet: "Der Gemeinderat beschliesse gem. § 46 des Gemeindestatutes: I Als Grundlage der Finanzgebarung der Stadtgemeinde Steyr für das Verwaltungsjahr 1947 wird der Haushaltsplan 1947 genehmigt und zwar: 1. Der ordentliche Haushalt
mit Gesamteinnahmen von S 4,129.600.- und Gesamtausgaben von, S 5,889.300.- Abgang S 1,759.700.- 2. Der ausserordentliche Haushalt mit Gesamteinnahmen von S 2,342.000.- und Gesamtausgaben von S 2,342.000.- Überschuss Abgang —.— 3. Der Wirtschaftsplan der Städt. Unternehmungen mit Gesamteinnahmen von 423.200.- und Gesamtausgaben von 80.540.- Überschuss S 42.560.- II Zur teilweisen Deckung des Abganges werden A die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern erhöht und wie folgt festgesetzt : 1.) Gewerbesteuer für das Jahr 1947 a) nach dem Gewerbeertrag und Kapital Hebesatz 300 v.H. b) Zweigstellensteuer Hebesatz 390 v.H. c) Lohnsummensteuer Hebesatz 1000 v.H. d) Zweigstellensteuer nach der Lohnsumme Hebesatz 1300 v.H. 2.) Grundsteuer für das Jahr 1947 a) Grundsteuer A für land-und forstwirtschaftliche Betriebe Hebesatz 100 v.H. b) Grundsteuer B für andere Grundstücke soweit sie nicht nach Erstarrungsbetrag zu erheben ist Hebesatz 230 v.H. B Bei der zuständigen Behörde ist der Antrag auf Bewilligung zu stellen: 1.) Für eine Kommunalabgabe auf die Lohnsummensteuer. Als Zuschlag zur Lohnsummensteuer ist von einer steuerpflichtigen monatlichen Lohnsumme (§ 24 Gew.St.Ges.) einzuheben mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.Jänner 1947 für das Jahr 1947. a) von S 20.000.- bis S 100.000.- im Ausmasse v. 50 v.H. b) von über S 100.000.- im Ausmasse v. 100 v.H. 2.) für eine Kommunalabgabe auf die Grundsteuer B. Bei Grundstücken, für die die Grundsteuer in Form des Erstarrungbetrages erhoben wird ist eine Kommunalabgabe als Zuschlag zur Grundsteuer einzuheben im Ausmasse von 30 v.H. bis zum Inkrafttreten des Wiederaufbaugesetzes. 3.) für eine Änderung des Vergnügungssteuergesetzes (RGBI.
1/1939,S.2351). Es haben zu lauten: § 2 Abs.(1), Pkt.4 „Veranstaltungen, die der Leibesübung dienen, insofern kein Eintrittsgeld oder sonstiges wie immer geartetes Entgelt erhoben werden (Zuschläge zu Speisen oder Getränken usw.)." "(1) Die Steuer beträgt unbeschadet der Sonderregelung für die Vorführung von Bildstreifen (§ 9) 20 v.H. des Preises oder Entgeltes (§ 6). (2) Für Veranstaltungen der in § 1, Abs. 2 Nr. 7, 9 und 10 bezeichneten Art beträgt die Steuer, sofern die Veranstaltung vor Stuhlreihen stattfindet und die Verabfolgung von Speisen und Getränken sowie das Rauchen und Tanzen der Besucher während der Veranstaltung ausgeschlossen ist, 10 von Hundert. (3) Für Veranstaltungen der in § 1 Abs. 2 Nr. 1 bezeichneten Art beträgt die Steuer 30 von Hundert. (4) Die Steuer wird für die einzelne Karte auf den vollen Groschenbetrag nach oben abgerundet." § 9 "(1) Für Veranstaltungen der in § 1, Abs. 2 Nr. 8 bezeichneten Art beträgt die Steuer 20 von Hundert des Preises oder Entgeltes. (2) Wenn bei solchen Veranstaltungen Bildstreifen, die von einer zuständigen behördlichen Filmprüfungsstelle als staatspolitisch wertvoll, künstlerisch wertvoll, volkstümlich wertvoll oder volksbildend anerkannt sind, in einer Gesamtlänge von mehr als 250 Meter vorgeführt werden, so tritt an die Stelle des in Abs. 1 bezeichneten Steuersatzes ein ermässigter Steuersatz. Der ermässigte Steuersatz beträgt, wenn die Gesamtlänge der vorgeführten anerkannten Bildstreifen von der Gesamtlänge aller vorgeführten Bildstreifen mehr als die Hälfte ausmacht, 10 von Hundert. (3) Werden nur Filme ohne fortlaufende Spielhandlung (Wochenschauen) gezeigt, tritt Steuerfreiheit ein." 4.) für eine Änderung des Pferdesteuergesetzes. Die im § 95 des Gesetzes vom 11. Mai 1937, Abschn. IX (LGBl. f.O.Ö. Nr. 23) festgesetzten Schillingbeträge gelten mit
Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1947 in der vollen Höhe des Schillingbetrages, demnach beträgt das Ausmass der Abgabe für Luxuspferde S 160.-, für jedes weitere um S 40,- mehr und für Nutzpferde S 40.-. 5.) für eine Änderung der Grundbenützungsgebühren. Die im § 124 des Gesetzes vom 11.Mai 1937 Abschn. XI (LGBI. f.O.Ö. Nr. 23) festgesetzten Schillingbeträge gelten mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1947 in der vollen Höhe des Schillingbetrages. C. Erhöhung der Hundesteuer: Die Hundesteuer wird für das Jahr 1947 wie folgt festgesetzt : 1.) für Nutzhunde, das sind Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden, weiters für Wachhunde in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) für Männchen S 20.- für Weibchen S 30.- 2.) für andere Hunde für Männchen S 30.- für Weibchen S 45.- für jeden weiteren Hund zu 1.) und 2.) um S 5.- mehr, demnach zu 1.) für den zweiten Hund S 25.- bzw. S 35.-, zu 2.) für den zweiten Hund S 35.- bzw. S 50.- usw. D. Neufestsetzung: 1.) der Wasserleitungsgebühren. Die mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 29. Dezember 1938 festgesetzte Wasserleitungsgebühr für das aus den städt. Wasserwerken gelieferte Wasser wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.4.1947 um 25 % erhöht (30 Groschen pro m3). 2.) der Kehrichtabfuhrgebühren. Die mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 29. Dezember 1928 festgesetzte Kehrichtabfuhrgebühr wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.April 1947 um 50 % erhöht. III. Ausgaben dürfen nur insoweit gemacht werden, als sie veranschlagt sind und zwar a) zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen
b) zur Erfüllung aller übrigen Verwaltungszwecke nur mit Bedachtnahme auf eine zwingende Notwendigkeit und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und grössten Sparsamkeit. IV. Durch die Einsetzung eines Betrages in diesem Haushaltsplan wird weder für juristische noch für Einzelpersonen ein bestimmtes Recht auf diesen Betrag anerkannt und kann daher auch ein Anspruch auf Auszahlung in diesem oder einem späteren Jahre daraus nicht abgeleitet werden." Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Parteienvertr. in den vorhergegangenen Beratungen ihre Wünsche zu den einzelnen Punkten des Haushaltsplanes bereits vorgebracht haben. Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr führt in der Generaldebatte im wesentlichen aus: "Neben vielen Gelegenheiten, die auszunützen der Geschicklichkeit jeder einzelnen Partei überlassen ist, ist im parlamentarischen Leben gelegentlich der Budgetdebatte der Minorität Gelegenheit gegeben, an der Majorität entsprechend Kritik zu üben. Sosehr diese äusserst fruchtbringende Errungenschaft der Demokratie zu begrüssen ist, so ist sie wohl nur dann am Platze, wenn normale Verhältnisse herrschen. Wenn wir aber in einer sorgenvollen Zeit leben, wenn wir aufeinander angewiesen sind, wenn sich Schwierigkeiten unerhörtester Art häufen, dann glaube ich ist es klüger und vielleicht eiserne Notwendigkeit, dass wir bei unseren Handlungen uns nicht als Mitglieder einer Partei fühlen, ich glaube wir tun besser daran, wenn wir uns als oberstes Ziel vor Augen halten, dass wir auch Österreicher sind. Wenn wir so handeln, so kann bei unseren Beratungen und Debatten uns nur ein Ziel vor Augen schweben, nämlich das Wohl und Wehe unserer schönen Vaterstadt Steyr. Ich halte es daher für überflüssig, jeden Posten des Rechnungsvoranschlages zu kritisieren, nur damit unsere Wähler durch die Zeitungen von unserer Anwesenheit Kenntnis erhalten. Ich halte es für zwecklos und unmöglich alles besser zu wissen und Vorschläge zu machen, die wenn sie geprüft werden, vielleicht genau so undurchführbar sind als andere, von denen man behaupten kann, dass sie nicht in schlechter Absicht erstattet wurden. Ich halte es ebenso für zwecklos, den Abgang in unserem Haushalt in langen Debatten zu beklagen, weil an den finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinde
weder Unordnung, Unfähigkeit oder schlechte Absichten die Schuld tragen, sondern allein die unabwendbaren Folgeerscheinungen des verlorenen Krieges sind. (Beifall bei allen Parteien). Ich bin beauftragt, namens meiner Fraktion die Zustimmung zum Jahresvoranschlag 1947 zu erteilen." Bürgermeister Steinbrecher ermahnt in einer kurzen abschliessenden Ansprache die Gemeindevertreter, ihre Nerven nicht in politischen Streitigkeiten aufzubrauchen, sondern so sachlich und auf die wirtschaftlichen Verhältnisse bedacht, zusammenzuarbeiten wie bisher. Der Antrag wird sohin einstimmig angenommen. Punkt 15.) Zl. 677/47 Übereinkommen zwischen dem Magistrat Steyr, der Staatseisenbahn und dem Kommando der städt. Feuerwehr, betreffend die Hilfswasserversorgungslage der Staatseisenbahn am Bahnhof Steyr. Referent Stadtrat Hans Schanovsky berichtet: Am Ennsfluss, unterhalb der Bahngasse, befindet sich eine Hilfswasserversorgungsanlage, die über den Leitenhang quer über die Dukartstrasse durch die Bahngasse zum Hessenplatz führt. Die Leitung hat 80 mm lichte Weite und endet hinter einem Hydran¬ ten am Bahnhofvorplatz. Das Pumpenhäuschen befindet sich am Leitenhang nahe dem Ennsfluss und enthält eine Turbo-Pumpenanlage einschliesslich Saugleitung. Die Anlage ist elektrisch eingerichtet. Früher diente sie der Deutschen Reichsbahn zum Zwecke der Löschwasserversorgung. Seit Kriegsende wird die Anlage von der Staatseisenbahn selten benützt. Da die Löschwasserversorgung des Stadtteiles Ennsdorf mangelhaft ist, wird folgendes Übereinkommen vorgeschlagen: Zwischen dem Magistrat Steyr und der Staatseisenbahndirektion Linz, Streckenleitung Steyr, und der städt. Feuerwehr Steyr soll folgendes Übereinkommen gelten: 1.) Die Hilfswasserversorgungsanlage, im folgenden kurz Anlage genannt, bleibt Eigentum der Staatseisenbahn. 2.) Die Instandhaltung der Anlage übernimmt der Magistrat Steyr. 3.) Die Kosten des Strombezuges für diese Anlage trägt die Staatseisenbahn unter der Bedingung, dass die Wasserentnahme nur für Feuerlöschzwecke erfolgt.
4.) Die Wartung der Pumpenanlage übernimmt die städt. Feuerwehr Steyr. 5.) Die Staatseisenbahn behält sich das Recht vor, die ihr gehörige Anlage jederzeit für ihre eigenen Zwecke zu benützen. Von dieser Benützung ist das Kommando der städt. Feuerwehr zu verständigen. 6.) Etwaige Änderungen an der Anlage dürfen nur im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführt werden. 7.) Für den Fall der Benützung der Anlage zu Feuerlöschzwekken wird die Staatseisenbahn den zwischen den zwei Hydranten und der Kranwasserleitung eingebauten Schieber schliessen, um ein Überlaufen des Hochbehälters der Staatseisenbahn zu verhindern. 8.) Das Schlüsselpaar für das Pumpenhaus der Anlage ist beim Fahrdienstleiter des Hauptbahnhofes aufbewahrt. 9.) Dieses Übereinkommen kann von jedem Vertragspartner jederzeit vierteljährlich gekündigt werden. Der Finanz- und Rechtsausschuss hat in der Sitzung vom 7.III.1947 dem Abschluss dieses Übereinkommens zugestimmt. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 16.) Zl. 6631,7601/46 Grundtauschaktion zur Bereinigung des Geländes an der Ennserstrasse, Freimachung für eine Wohnsiedlung, mit den Landwirten Landerl, Schützenhofer und Hiessmayr. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Zum Zwecke der Arrondierung der Siedlungsgründe zwischen der Ennserstrasse und Steinerstrasse ist es notwendig, einzelne Enklaven von Bauerngründen auszuschalten. Zu diesem Zwecke wurden mit den einzelnen Besitzern Verhandlungen gepflogen. Diese sind bereit, ihre Gründe gegen solche aus dem städt. Meierhofbesitze abzugeben. Ich schlage daher vor, dass dem Grundtausch zwischen dem Magistrat Steyr und dem Landwirt Josef Landerl, Steyr, Steinerstrasse 4, betreffend die G.P. 1678 d.Kat.Gem. Steyr im Ausmasse von -.8678 ha G.P. 1692 d.Kat.Gem. Steyr im Ausmasse von -.8879 ha G.P. 1697 d.Kat.Gem. Steyr im Ausmasse von 1.2296 ha G.P. 1673/1 d.Kat.Gem. Steyr im Ausmasse von -.3978 ha gegen die G.P. 1711 d.Kat.Gem.Steyr im Ausmasse von 2.3601 ha G.P. 1720 d.Kat.Gem. Steyr im Ausmasse von -.0482 ha G.P. 1683 d.Kat.Gem. Steyr im Ausmasse von -.3963 ha G.P. 1687 d.Kat.Gem. Steyr im Ausmasse von -.3895 ha G.P. 1704/1 d.Kat.Gem. Steyr im Ausmasse von -.1890 ha
und der Landwirtin Maria Schützenhofer, Steyr, Steinerstr. 8, betreffend die G.P. 1704/1 d.Kat.Gem.Steyr im Ausmasse von 1.4389 ha gegen die G.P. 606 d.Kat.Gem. Gleink 1.8000 ha zugestimmt wird. Vertrag mit Hiessmayr kam nicht zustande. Der Finanz-und Rechtsausschuss hat diesem Tauschvorschlag in der Sitzung vom 7.III.1947 seine Zustimmung erteilt. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Allfälliges. Bürgermeister Steinbrecher ladet die Mitglieder des Gemeinderates zu einer anschliessenden Besichtigung der Ausrüstung der Freiw. städt. Feuerwehr auf dem Stadtplatze ein. Schluss der Sitzung: 18.45 Uhr. Der Schriftführer : Der Vorsitzende: Die Protokollprüfer:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2