Armenleichen mit dem bisherigen Kostenbeitrag des Fürsorgeamtes von S 49.70 durchzuführen, da sich der Selbstkostenpreis der städt. Unternehmungen auf S 85.20 stellt. Der Finanz- und Rechtsausschuss hat in der Sitzung vom 15.1.1947 folgenden Antrag ausgearbeitet: Der Gemeinderat beschliesse: Die Bestattungskosten für Armenleichen werden mit S 85.20 (achtzigfünf 20/100 Schillinge) festgesetzt. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 7.) Zl. 33/47 Änderung der Steyrer Bauordnung. Berichterstatter Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr führt aus : Die aus dem Jahre 1875 stammende und bereits veraltete Bauordnung der Stadt Steyr soll eine grundsätzliche Umänderung erfahren. Als Vorbild soll die im Jahre 1946 erstellte LinzerBauordnung gelten. Ich betone ausdrücklich, dass es sich hier nur um ein Provisorium handelt und eine endgültige Bauordnung einem Beschluss des Städtebundes vorbehalten bleibt. Der Berichterstatter bringt sodann den Beschluss des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 16.I.1947 zur Verlesung: Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Linzer-Bauordnungs-Novelle 1946 unter der Voraussetzung zu, dass es sich bloss um ein Provisorium handelt. Damit tritt das Landesgesetz vom 1.VIII.1887, L.G. u. V.Bl. Nr. 22 in der geänderten Form auch für die Stadt Steyr in Wirksamkeit und das Landesgesetz vom 13.III.1875, L.G. u. V.Bl. Nr. 14 (Bauordnung für die Stadt Steyr) ausser Kraft. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 8.) Zl. 4347/46 Ausgestaltung des Konferenzzimmers im Staatsrealgymnasium. Bürgermeisterstellvertreter Frahz Paulmayr: Die Direktion des Staatsrealgymnasiums hat sich mit dem Ersuchen an den Herrn Bürgermeister gewendet, die Inneneinrichtung des
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