Gemeinderatsprotokoll vom 17. Jänner 1947

angeschlossen ist. Das Präsidium hat sich nun an die Grundeigentümer gewendet, auf deren Grund die Quellen liegen bzw. über deren Grund die Leitung führt, hat ihnen aber von der allfälligen Absicht der Stadtgemeinde das Servitutrecht aufzugeben, Kenntnis gegeben und sie unter Darstellung des Sachverhaltes ersucht, binnen 14 Tagen etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Auflassung der Dienstbarkeit vorzubringen (bei Bernecker) bzw. bei den übrigen, ob sie irgendwelche Einwendungen gegen die Auflassung des Servituts haben. Geäussert haben sich bisher nur 4 Grundeigentümer (1) Josef Busek auch im Namen der Mietbesitzer, 2) Tiroler Franziskaner Provinz, 3) JosefKarl und Erna Wallergraber, 4) Hans Korger) die alle keine Einwendungen erheben, nur Hans Korger will keine Kosten haben. Auf Grund dieser Sachlage wird der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge seine Zustimmung zu einem gänzlichen Verzichte auf das angeführte Servitutrecht geben. Den Grundeigentümern, soweit das Servitut einverleibt wurde, können von der Stadt Löschungserklärungen auf Kosten der Grundeigentümer über ihr Verlangen ausgestellt werden. Allen Verpflichteten ist aber mitzuteilen, dass der Verzicht an die Bedingungen gebunden ist, dass seitens der Grundstückeigentümer keinerlei wie immer gearteten Ansprüche aus der Vergangenheit, wie auch solche, die in Zukunft entstehen könnten, gegen die Stadtgemeinde erhoben werden, wie auch die Stadtgemeinde gegenüber den Grundeigentümern dieselbe Erklärung abgibt. Der Antrag des Finanz-und Rechtsausschusses vom 15.1.1947 lautet : "Der Gemeinderat beschliesse: Das Recht des Wasserbezuges aus der Quelle auf Parzelle 845/1, E.Z. 113 Garsten, Eigentümer Johann und Therese Bernecker und die sich daran anreihenden Wasserleitungsrechte von dieser Quelle zum herrschenden Grundstücke E.Z. 179, Kat.Gem. Steyr, Werndlvilla, Leopoldstrasse 7, wird aufgelassen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Zl. 7850/46 Bestattungskosten für Armenleichen. Stadtrat Hans Schanovsky: Die Betriebsleitung der städt. Unternehmungen hat mit Schreiben vom 30.11.1946 dem Magistrat mitgeteilt, dass es in Ansehung der allgemeinen Teuerung und der Lohnerhöhung nicht mehr möglich ist, die Bestattung von

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