zur Kenntnis. Der ausserordentliche Haushalt in der Höhe von S 665.342.06 ist durch Heranziehung der Rücklagen und eines Betrages von S 14.477.97 aus dem ordentlichen Haushalt ausgeglichen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Zl. 65/47 Erhöhung des Honorars der Schwestern in den städtischen Fürsorgeanstalten. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Das Institut der Barmherzigen Schwestern nach der Regel des hl. Vinzenz von Paul, Wien, VI., Gumpendorferstrasse 108, ist mit Schreiben vom 2. Jänner 1947 an den Herrn Bürgermeister mit dem Ersuchen herangetreten, das Honorar für die in den städtischen Fürsorgeanstalten in Dienstverwendung stehenden Schwestern, das gegenwärtig nur S 23.- monatlich beträgt, mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse entsprechend erhöhen zu wollen. Der Stadtratsantrag vom 14.1.1947 lautet : Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Schwesternhonorars auf S 40.- (vierzig) monatlich zu. Wirksamkeitsbeginn: 1.1. 1947." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Zl. 17576/24 Wasserleitung zur Leopold Werndlvilla. Stadtrat Hans Schanovsky führt aus: Die Stadtgemeinde Steyr ist Eigentümerin der Liegenschaft E.Z. 179 (Villa Leopold Werndl in der Leopold Werndlstrasse 7 und 5). Als solche steht ihr auf Grund eines Vertrages vom 15.9.1861 der zwischen Rechtsvorgängen abgeschlossen wurde, das Recht des Wasserbezuges aus der Quelle auf Parzelle 845/1 E.Z. 113, Garsten (Eig. Johann und Theresia Bernecker) zu. Der Vertrag erliegt im Grundakte 1862/1550 des Bezirksgerichtes Steyr. Das Wasser wird nun mittels einer Röhrenleitung, die über eine grosse Anzahl fremder Parzellen und öffentliches Gut führt, sowie auch die Steyrtalbahn unterzieht, zur genannten Villa geführt, was damals alles vertraglich geregelt worden sein muss.
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