6. Ordentliche Sitzung. Protokoll über die 6. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 17. Jänner 1947. Tagesordnung. I. Stadtratsanträge: Berichterstatter Stadtrat Anton Azwanger: 1.) Zl. 7783/46 Berufung eines Museumskuratoriums. Berichterstatter Stadtrat Johann Ebmer: 2.) Zl. 6/Präs. 1947 Reorganisation des Zentralwohnungsausschusses. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 3.) Zl. 8019/46 Rechnungsabschluss 1945 4.) Zl. 65/47 Erhöhung des Honorars der Schwestern in den städt. Fürsorgeanstalten. II. Anträge des Finanz-und Rechtsausschusses : Berichterstatter Stadtr at Hans Schanovsky: 5.) Zl.17576/24 Wasserleitung zur Leopold Werndlvilla. 6.) Zl. 7850/46 Bestattungskosten für Armenleichen. III. Anträge des Bau-und Verwaltungsausschusses: Berichterstatter Bürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr: 7.) Zl. 33/47 Änderung der Steyrer Bauordnung. 8.) Zl. 4347/46 Ausgestaltung des Konferenzzimmers im Staatsrealgymnasium.
Öffentliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Leopold Steinbrecher, die Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller und Franz Paulmayr, die Stadträte: Azwanger Anton Kahlig Hans Dedic Karl Schanovsky Hans Ebmer Johann Wabitsch Ludwig Enge Franz die Gemeinderäte: Ennsthaler Wilhelm Ribnitzky Vinzenz Fellinger Josef Riha Karl Fischer Karl Russmann Julius Fischer Franz Schnabl Franz Hochgatterer Anton Steininger Oskar Kokesch Karl Trauner Franz (SPÖ) Mayrhofer Josef Trauner Franz (ÖVP) Pickl Hermine Voglsam Josef Pöschl Franz Weindl Anton Pöschl Josef Wokral Josefine Rathmoser Hans Zeilinger Gangolf Vom Magistrat : Magistratsdirektor Dr.Ferdinand Häuslmayr Mag.Dir.Stellvertr. Dr. Karl Enzelmüller Als Schriftführer : A. Moser Beginn der Sitzung: 14 Uhr. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und konstatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. Entschuldigt sind die Gemeinderäte Huemer, Moser, Wipplinger und Wohlfahrt. Als Protokollprüfer fungieren die Herren Gemeinderäte Hochgatterer Anton und Weindl Anton. Punkt 1.) Z1. 7783/46 Berufung eines Museumskuratoriums. Berichterstatter Stadtrat Anton Azwanger stellt folgenden Antrag
"Der Gemeinderat erteilt nachträglich der Bildung des Museumskuratoriums, bestehend aus den Herren Gemeinderat Julius Russmann als Vorsitzender Dr. Erlefried Krobath als Stellvertreter Gemeinderat Wilhelm Ennsthaler als Beisitzer Leo Linsenmayr als Beisitzer Dr. Adolf Mutter als Experte, die Zustimmung. Dem Ausschuss obliegt die Vorberatung aller das Museum betreffenden Angelegenheiten." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 2.) Zl. 6/Präs.1947 Reorganisation des Zentralwohnungsausschusses. Stadtrat Johann Ebmer bringt folgenden Antrag zur Verlesung: "Der Gemeinderat beschliesse die Reorganisation des mit Stadtratsbeschluss vom 10.VIII.1945 gebildeten Zentralwohnungsausschusses für die Vergebung von freiwerdenden oder leerstehenden Wohnungen. Der Ausschuss besteht demnach aus : Vorsitzender: Stadtrat Johann Ebmer Vertreter der Steyr- Roland Steinbre cher Werke : Karl Jungwirth Thomas Trunk Josef Sonner Vertreter der Genos- senschaft Alois Hager und dem jeweiligen Leiter des Wohnungsamtes. Der Wohnungsausschuss hat eine eigene Geschäftsordnung auszuarbeiten, die der Genehmigung des Stadtrates unterliegt." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Zl. 8019/46 Rechnungsabschluss 1945.
Stadtrat Hans Schanovsky führt im wesentlichen folgendes aus: "Die Jahresrechnung umfasst den Zeitraum vom 1.April bis 31. Dezember 1945. Innerhalb dieses Zeitraumes war die Stadt vom 8. Mai bis 30. Juli durch die Zoneneinteilung in zwei voneinander vollkommen getrennte Verwaltungsbezirke geschieden. In Steyr-Ost bestand während dieser Zeit eine eigene Gemeindeverwaltung. Diese Umstände und die Übergangsschwierigkeiten von der reichsdeutschen zur österreichischen Verwaltung machten selbstverständlich eine planmässige Wirtschaftsführung von dem abgeschlossenen Rechnungsjahre unmöglich. Die Jahresrechnung weist in ihrem ordentlichen Haushalt Bruttoeinnahmen von S 8,903.833.07 und Bruttoausgaben von S 7,888.424.06 auf. Von diesem sich daraus ergebenden Überschuss muss jedoch der im Jahre 1944 ausgewiesene (nicht kapitalisierte) Überschuss von S 535.420.44 abgerechnet werden, sodass sich ein tatsächlicher Überschuss von S 480.038.57 ergibt. An hauptsächlichsten Einnahmen hatte die Stadtgemeinde an Grundsteuer ca. S 700.000.- und an Gewerbesteuer ca. S 1,000.000.- zu verzeichnen. Die Mieten brachten etwa S 150.000.- und die Konzessionsabgaben ca. S 120.000.- ein. Die Personalausgaben belasten die Gemeinde durch den Betrag von S 875.151.67 mit etwa 12 % der Einnahmen oder 15 % der Ausgaben. Die Ausgaben beschränkten sich, den Verhältnissen angemessen, vorwiegend auf Pflichtausgaben, von denen allein für Familienunterhalt rund 898.000.- S und für staatliche Übergangsunterstützungen S 1,665.000.- aufgewendet werden mussten. Der Überschuss der Gesamtrechnung ergibt sich allein durch einen Überschuss von S 1,864.270.59 der Finanz- und Steuerverwaltung, während alle anderen Haushaltssparten Fehlbeträge (den grössten hievon Fürsorgewesen und Jugendhilfe in Höhe von fast einer halben Million Schilling) aufzuweisen hatten. Mit Abschluss des Rechnungsjahres besass die Stadtgemeinde ein Reinvermögen von etwa S 11,000.000.-. Bei diesem Betrage handelt es sich natürlich nicht um mobiles Kapital. Dies sei zur Vermeidung von Missverständnissen festgestellt. Im übrigen verweist der Referent auf den jedem Gemeinderat zugegangenen detaillierten Rechnungsabschluss und stellt sohin folgenden Antrag : Der Gemeinderat nimmt den Rechnungsabschluss für das Jahr 1945 mit wirksamen Reineinnahmen von S 6,231.030.19 Reinausgaben von S 5,750.991.62 somit einem Überschuss von S 480.038.57
zur Kenntnis. Der ausserordentliche Haushalt in der Höhe von S 665.342.06 ist durch Heranziehung der Rücklagen und eines Betrages von S 14.477.97 aus dem ordentlichen Haushalt ausgeglichen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Zl. 65/47 Erhöhung des Honorars der Schwestern in den städtischen Fürsorgeanstalten. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Das Institut der Barmherzigen Schwestern nach der Regel des hl. Vinzenz von Paul, Wien, VI., Gumpendorferstrasse 108, ist mit Schreiben vom 2. Jänner 1947 an den Herrn Bürgermeister mit dem Ersuchen herangetreten, das Honorar für die in den städtischen Fürsorgeanstalten in Dienstverwendung stehenden Schwestern, das gegenwärtig nur S 23.- monatlich beträgt, mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse entsprechend erhöhen zu wollen. Der Stadtratsantrag vom 14.1.1947 lautet : Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Schwesternhonorars auf S 40.- (vierzig) monatlich zu. Wirksamkeitsbeginn: 1.1. 1947." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Zl. 17576/24 Wasserleitung zur Leopold Werndlvilla. Stadtrat Hans Schanovsky führt aus: Die Stadtgemeinde Steyr ist Eigentümerin der Liegenschaft E.Z. 179 (Villa Leopold Werndl in der Leopold Werndlstrasse 7 und 5). Als solche steht ihr auf Grund eines Vertrages vom 15.9.1861 der zwischen Rechtsvorgängen abgeschlossen wurde, das Recht des Wasserbezuges aus der Quelle auf Parzelle 845/1 E.Z. 113, Garsten (Eig. Johann und Theresia Bernecker) zu. Der Vertrag erliegt im Grundakte 1862/1550 des Bezirksgerichtes Steyr. Das Wasser wird nun mittels einer Röhrenleitung, die über eine grosse Anzahl fremder Parzellen und öffentliches Gut führt, sowie auch die Steyrtalbahn unterzieht, zur genannten Villa geführt, was damals alles vertraglich geregelt worden sein muss.
Die Rechtsverhältnisse zwischen dem herrschenden und den dienenden Grundstücken sind sehr vielgestaltig. Wesentlich ist dabei, dass die Stadtgemeinde aus dem Rechte auch verschiedene Verpflichtungen erwachsen, wie z.B. Erhaltung der Leitung selbst, sowie der Putzkästen und Marksteine, Reinigung, allfällige Verlegung der Leitung bei Bebauung von Grundstücken, Ersatz verursachter Schäden und endlich Zahlung eines Brunnenzinses und Leitungszinses. Diese Zinse sind zum Teil schon abgelöst, andere scheinen es zu sein, weil sie nicht mehr bezahlt werden, nur fehlen die Ablösungsurkunden. Offen ist noch die Frage der Zinszahlung an die Eheleute Bernecker, die zuletzt im Jahre 1944 RM 13.44 erhielten. Die Eintragung im Grundbuch in der EZ. 179 Steyr als Geldlast C PZl.11 wurde bereits am 7.5.1943 nach § 2 Vdg. 19.1. 1942, RGBI. I Se.37 von amtswegen gelöscht (Eintragung vor dem 1.9.1922 - wirtschaftlicher Wert übersteigt nicht RA 1M.-). Hingegen ist die Dienstbarkeit als Reallast auf der Liegenschaft Bernecker EZ. 113 Garsten unter C PZ. 1 eingetragen. Ungeklärt sind die Verhältnisse mit den Rechtsnachfolgern des röm.kath. Stadtpfarrhofes, der ursprünglich auch Eigentümer von Parzellen war, über die die Leitung ging, die aber von ihm verkauft wurden. Eine Eintragung findet sich hier nicht im Grundbuche oder Landtafel wie dies auch in anderen Fällen vorkommt, weil in diesen anderen Fällen die Eintragung im Grundbuche vertraglich abgeschlossen wurde. Ein Vertrag mit dem Stadtpfarrhof ist nicht vorfindlich, doch dürften die Rechtsverhältnisse auch nicht anders sein, wie bei den übrigen damaligen Grundeigentümern, weil bei diesen die ursprünglichen Verträge über diese Servitute alle gleichlauten. Das Bauamt hat nun am 2.V.1945 die gänzliche Auflassung dieses Wasserbezugs- bzw. Wasserleitungsrechtes beantragt um nicht für die Instandhaltung verpflichtet zu sein. Dazu kommen noch die weiteren bereits erwähnten Verpflichtungen. Das städt. Objekt Werndlvilla, Leopold Werndlstr. Nr.5, 7 wurde, da die Quelle nur zeitweise das erforderliche Wasser lieferte, an die städt. Wasserleitung angeschlossen. Auch ist die lange Rohrleitung undicht, sodass seit langer Zeit überhaupt kein Wasser mehr aus der Quelle bezogen werden kann. Auch hat das Wasser keinen Druck, weil in der Brunnenstube zeitweilig zu wenig Wasser ist. Bei der Auflassung wären an der Rohrleitung keine Arbeiten notwendig, auf eine Ausgrabung der Röhren wird verzichtet. Eine neuerliche Inanspruchnahme der Leitung kommt nicht in Frage, weil das städt. Objekt an die städtische Wasserleitung
angeschlossen ist. Das Präsidium hat sich nun an die Grundeigentümer gewendet, auf deren Grund die Quellen liegen bzw. über deren Grund die Leitung führt, hat ihnen aber von der allfälligen Absicht der Stadtgemeinde das Servitutrecht aufzugeben, Kenntnis gegeben und sie unter Darstellung des Sachverhaltes ersucht, binnen 14 Tagen etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Auflassung der Dienstbarkeit vorzubringen (bei Bernecker) bzw. bei den übrigen, ob sie irgendwelche Einwendungen gegen die Auflassung des Servituts haben. Geäussert haben sich bisher nur 4 Grundeigentümer (1) Josef Busek auch im Namen der Mietbesitzer, 2) Tiroler Franziskaner Provinz, 3) JosefKarl und Erna Wallergraber, 4) Hans Korger) die alle keine Einwendungen erheben, nur Hans Korger will keine Kosten haben. Auf Grund dieser Sachlage wird der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge seine Zustimmung zu einem gänzlichen Verzichte auf das angeführte Servitutrecht geben. Den Grundeigentümern, soweit das Servitut einverleibt wurde, können von der Stadt Löschungserklärungen auf Kosten der Grundeigentümer über ihr Verlangen ausgestellt werden. Allen Verpflichteten ist aber mitzuteilen, dass der Verzicht an die Bedingungen gebunden ist, dass seitens der Grundstückeigentümer keinerlei wie immer gearteten Ansprüche aus der Vergangenheit, wie auch solche, die in Zukunft entstehen könnten, gegen die Stadtgemeinde erhoben werden, wie auch die Stadtgemeinde gegenüber den Grundeigentümern dieselbe Erklärung abgibt. Der Antrag des Finanz-und Rechtsausschusses vom 15.1.1947 lautet : "Der Gemeinderat beschliesse: Das Recht des Wasserbezuges aus der Quelle auf Parzelle 845/1, E.Z. 113 Garsten, Eigentümer Johann und Therese Bernecker und die sich daran anreihenden Wasserleitungsrechte von dieser Quelle zum herrschenden Grundstücke E.Z. 179, Kat.Gem. Steyr, Werndlvilla, Leopoldstrasse 7, wird aufgelassen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Zl. 7850/46 Bestattungskosten für Armenleichen. Stadtrat Hans Schanovsky: Die Betriebsleitung der städt. Unternehmungen hat mit Schreiben vom 30.11.1946 dem Magistrat mitgeteilt, dass es in Ansehung der allgemeinen Teuerung und der Lohnerhöhung nicht mehr möglich ist, die Bestattung von
Armenleichen mit dem bisherigen Kostenbeitrag des Fürsorgeamtes von S 49.70 durchzuführen, da sich der Selbstkostenpreis der städt. Unternehmungen auf S 85.20 stellt. Der Finanz- und Rechtsausschuss hat in der Sitzung vom 15.1.1947 folgenden Antrag ausgearbeitet: Der Gemeinderat beschliesse: Die Bestattungskosten für Armenleichen werden mit S 85.20 (achtzigfünf 20/100 Schillinge) festgesetzt. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 7.) Zl. 33/47 Änderung der Steyrer Bauordnung. Berichterstatter Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr führt aus : Die aus dem Jahre 1875 stammende und bereits veraltete Bauordnung der Stadt Steyr soll eine grundsätzliche Umänderung erfahren. Als Vorbild soll die im Jahre 1946 erstellte LinzerBauordnung gelten. Ich betone ausdrücklich, dass es sich hier nur um ein Provisorium handelt und eine endgültige Bauordnung einem Beschluss des Städtebundes vorbehalten bleibt. Der Berichterstatter bringt sodann den Beschluss des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 16.I.1947 zur Verlesung: Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Linzer-Bauordnungs-Novelle 1946 unter der Voraussetzung zu, dass es sich bloss um ein Provisorium handelt. Damit tritt das Landesgesetz vom 1.VIII.1887, L.G. u. V.Bl. Nr. 22 in der geänderten Form auch für die Stadt Steyr in Wirksamkeit und das Landesgesetz vom 13.III.1875, L.G. u. V.Bl. Nr. 14 (Bauordnung für die Stadt Steyr) ausser Kraft. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 8.) Zl. 4347/46 Ausgestaltung des Konferenzzimmers im Staatsrealgymnasium. Bürgermeisterstellvertreter Frahz Paulmayr: Die Direktion des Staatsrealgymnasiums hat sich mit dem Ersuchen an den Herrn Bürgermeister gewendet, die Inneneinrichtung des
Professorenzimmers des Staatsgymnasiums erneuern, bzw. ergänzen zu dürfen. Die Magistratsabteilung III hat über die geplante Einrichtung nach einem Entwurf des Archt. Heinrich Dunkl von der Fa. Rust ein Anbot eingeholt, demzufolge der Kostenaufwand mit S 8.320.- beziffert ist. An Einrichtungsgegenständen sind vorgesehen: 7 grosse Tische, 2 kleine Tische, 3 Schreibtische, 1 Handbibliothek, 1 grosser Schrank, 1 Bibliotheksschrank, 1 kleiner und 2 grosse Prof. Schränke. Der Bau- und Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung vom 19.12.1946 folgenden Beschluss gefasst : "Der Gemeinderat beschliesse die Schaffung der Inneneinrichtung für das Professorenzimmer im Bundesrealgymnasium mit einem Kostenaufwand von S 8.320.- zu genehmigen. Ich ersuche diesem Antrage die Zustimmung zu erteilen, um dem Gymnasium einen, für diese Anstalt würdigen Raum, zu schaffen. Stadtrat Anton Azwanger: Dem Antrag ist auf jeden Fall die Zustimmung zu erteilen. Bei diesem Anlasse möchte ich aber darauf aufmerksam machen, dass es auch nötig ist, in den Pflichtschulen Räume zu schaffen, die einer Erziehungsstätte würdig sind. Herr Bürgermeister, ich bitte Sie, lassen Sie nicht ausser Acht, dass sowohl die Raumfrage, wie auch die sanitären Verhältnisse der Pflichtschulen einer dringenden Hilfe bedürfen. Der Bürgermeister nimmt die Anregung zur Kenntnis. Der Antrag wird sohin ohne weitere Debatte einstimmig angenommen. Allfälliges. Gemeinderat Karl Kokesch, der für den ausgeschiedenen Gemeinderat Hubert Wöhrer entsendet wurde, wird angelobt. Schluss der Sitzung: 15 Uhr. Vorsitzende: Die Protokollprüfer: Der Schriftführer:
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