Gemeinderatsprotokoll vom 30. November 1946

ser karge Bestand aus der NS-Zeit muss zur Deckung der Wiedergutmachungsansprüche der Arbeiterbücherei und der Volkslesehalle Verwendung finden, da doch beiden Büchereien äusserst wertvolle Bestände total vernichtet wurden. Der Stadtrat hat sicherlich seine Befugnisse nicht überschritten, wenn er, um eine Verzögerung des Termines zu vermeiden, dem bezüglichen Antrag seine Zustimmung erteilte. Stadtrat Kahlig: Ich muss feststellen, dass in einer der letzten Sitzungen des Stadtrates über die Büchereiangelegenheit berichtet wurde. Ich konnte aber keinen klaren Überblick haben, da ich doch, wie bekannt, in den letzten Jahren von Steyr abwesend war und musste mich erst bei meiner Fraktion erkundigen. Wir sind nicht gegen eine Wiedergutmachung, sondern gegen die Form, in der diese Angelegenheit einer Erledigung zugeführt wurde. Bürgermeister Steinbrecher : Da vor jeder Sitzung des Stadtrates oder Gemeinderates allen Mitgliedern ausführliche Tagesordnungen zugehen, kann von einer sogenannten “Überrumplung“ nicht gesprochen werden. Es geht aus dem Sachverhalt hervor, dass die Angelegenheit in Ordnung ist. Gemeinderat Moser: Aus den bereits angeführten Gründen lehnen wir die Annahme dieses Antrages ab. Der Antrag wird sohin mit Stimmenmehrheit bei 4 Stimmenthaltungen angenommen. Punkt 5.) Zl. 3226/46 Aufkündigung des Mietvertrages Lugerhof. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Die Stadtgemeinde Steyr hat am 1. Jänner 1943 den Lugerhof von der Wohnungs-A.G. mietweise übernommen. Die Vermietung erfolgte seinerzeit zur Einrichtung eines HJ-Heimes. Der Mietvertrag endet mit 31.XII.1973. Der Mietpreis beträgt monatlich S 20.-. Für die Stadtgemeinde Steyr hat dieser Mietvertrag keine Bedeutung mehr. Gegenwärtig hat die Fa. Drössler einvernehmlich mit der Wohnungs-A.G, Wohnungen eingebaut. Der Stadtrat hat daher in der Sitzung vom 3.9.1946 folgenden Antrag gestellt : „Der Gemeinderat wolle beschliessen: Der Mietvertrag zwischen dem Magistrat Steyr und der Wohnungs A.G. (ehem. Woh-

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