Punkt 2.) Zl. 3015/46 Neuregelung des Handgeldes für Alterspfleglinge. Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller: Mit Rücksicht auf die fortschreitende Steigerung der Lebenshaltungskosten, entspricht das mit Stadtratsbeschluss vom 24.V.1946 festgesetzte Handgeld für Altersheimpfleglinge nicht mehr den gegenwärtigen Verhältnissen und erweist sich eine Erhöhung desselben als notwendig. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 25.10.1946 folgenden Antrag gestellt : „Der Gemeinderat beschliesse : Das Handgeld für die in den städt. Altersheimen untergebrachten Pfleglinge wird ab 1.10.1946 auf monatlich S 10.- (zehn) erhöht. Rentenbezieher haben ihre Rente einschliesslich Beihilfe als Verpflegskostenbeitrag zu leisten und an die Verwaltung der städt. Altersheime abzuführen. Hiemit ist der Stadtratsbeschluss vom 24.V.1946 ausser Wirksamkeit gesetzt." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Zl. 5369/46 Bewilligung von Beiträgen für gemeinnützige Zwecke. Stadtrat Anton Azwanger bringt folgenden Stadtratsantrag zur Verlesung: "Der Gemeinderat ermächtigt den Stadtrat gem. § 48, Punkt 14, des Gemeindestatutes der Stadt Steyr, Beiträge für Wohltätigkeits-, Bildungs- und andere gemeinnützige Zwecke bis zum Betrage von S 5000.- (fünftausend) je Jahr zu bewilligen." Gemeinderat August Moser hält Rückfrage welche "gemeinnützigen Zwecke“ in diesem Antrage gemeint sind. Stadtrat Azwanger : Der Begriff "gemeinnützig“ ist so umfassend, dass Zuwendungen, d.h. aussertourliche Zuwendungen, nicht solche, die unter das Füsorgestatut fallen, zu verstehen sind. Das Wort „gemeinnützig" ist im wirklichsten Sinne aufzufassen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 4.) Zl. 6119/46 Übergabe des Bücherbestandes der Stadtbücherei Steyr an die SPÖ.
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