ke. Nach den reichsrechtlichen Bestimmungen über die Finanzzuweisung wäre ein Ausgleich automatisch durch erhöhte Schlüsselzuweisung gegeben. Durch die verfügte Erstarrung dieser Finanzzuweisung entfällt jedoch dieser gerechte und notwendige Ausgleich. Das Jahr 1944 war für Steyr ein Jahr der Hochkonjunktur, denn die Kriegsindustrie der Steyr-Werke stand damals in voller Blüte. Dies hatte zur Folge, dass die Steuerkraft der Stadt gewaltig stieg und die Finanzzuweisung in dem gleichen Verhältnis sank. Während der Steuerertrag in den Jahren 1942 bis 1944 von rund 3.1 Mill. auf 3.9 Mill. stieg, fiel die Finanzzuweisung von 1.4 Mill. des Jahres 1942 auf 366.000.- RM im Jahre 1944 herab. In diesem Jahre sinken die Steuereinnahmen auf rund 1.6 Mill., somit weit unter den Stand des Jahres 1942 und bleibt die Finanzzuweisung statt wie im Jahre 1942 auf 1.4 Mill. nur auf S 366.000.- zurück. Es ist daher kein Wunder, dass trotz der grössten Sparsamkeit der Gemeindehaushalt im Jahre 1946 einen Abgang von rund 1 Mill. Schilling aufweisen wird, eine Tatsache, deren Umfang für die Gemeinde untragbar ist. Abschliessend will ich einen, mir von der Wirtschaftsabteilung des Magistrates Steyr zugegangenen Situationsbericht zu Ihrer Information und zur Aufklärung in der Bevölkerung, wiedergeben. "Schuhe: Bedingt durch die seit August 1946 eingeführte Bundesländerbewirtschaftung wurde das Schuhkontingent für Oberösterreich von 24.500 Paar auf 16.000 Paar gekürzt. Dem Wirtschaftsamte Steyr wurden für den Monat September erst Ende Oktober nachstehende Mengen zugeteilt. Zum Vergleich sei auch die Zuteilung für den Monat August angeführt: Zuteilung für August Zuteilung für September: Bergschuhe 70 Paare 18 Paare Strassenschuhe für Männer 92 56 Strassenschuhe für Frauen 205 125 Strassenschuhe für Burschen 38 23 Strassenschuhe f. Kinder (hoch) 198 133 Arbeitsschuhe mit Ledersohle 146 105 Kinderhalbschuhe erstmalig 330 --- Vergleiche man diese Zahlen mit der Einwohnerzahl der Stadt von ca. 35.700.
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