Gemeinderatsprotokoll vom 30. November 1946

sprach so wie Finanzminister gewöhnlich sprechen, freundlich aber keine positiven Zusagen. Die Städtevertreter haben in allen ihren vorherigen Sitzungen immer wieder betont, dass die Kriegsschäden von der ganzen Bevölkerung getragen werden sollen, die ja in unserem Staate eine Schicksalsgemeinschaft ist. Nur für die Land-und Forstwirtschaft wurden bereits Bestimmungen für den Wiederaufbau erlassen. Die städtischen Bewohner sollen nach der vorliegenden Gesetzesvorlage für die Schäden selbst aufkommen. Eine Auffassung, die wir als unsozial energisch bekämpften. Ausserdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass er erst dann in Kraft treten könnte, wenn das Mietengesetz novelliert ist. Es ist also ein Junktim zwischen Wiederaufbaugesetz und Mietengesetz geschaffen worden. Dass das Mietengesetz reformiert werden muss, ist klar. Dies aber abzuwarten, wird den Bombengeschädigten sehr schwer fallen. Eine besonders harte Massnahme wäre es, wenn die Ansicht des Herrn Finanzministers zum Durchbruch käme, dass er erst dann Zuschüsse vom Bund gewähren kann, wenn die Gemeinden ihre Rücklagen aufgebraucht haben. Während der Kriegszeit haben die Gemeinden Rücklagen machen müssen, da Material und Arbeitskräfte nur für die Kriegswirtschaft bereit gestellt wurden, die dringenden sonstigen Aufgaben einer Gemeinde aber vernachlässigt werden mussten. Diese Aufgaben müssen jetzt und in Hinkunft durchgeführt werden und für sie sind auch die Rücklagen bestimmt. Es ist ungefähr so, wie es während des Krieges in Privathaushalten war. Durch Überstunden und Mehrarbeit wurde viel Geld verdient, konnte aber nicht angebracht werden, weil dafür nichts zu kaufen war. Geld war vorhanden, aber die Menschen hatten keine Möglichkeit Kleider, Wäsche, Schuhe usw. zu kaufen, sodass wir gerade aus dieser Situation am schwersten leiden. Laut Gesetzesentwurfes der Regierung ist geplant, 50 % der Schlüsselzuweisungen des Jahres 1944 vom Bunde zuzuschiessen, soferne Rücklagen nicht greifbar wären. Durch die Erstarrung der Schlüsselzuweisung in der Höhe der Zuweisung des Jahres 1944 erwächst speziell der Stadtgemeinde Steyr ein grosser Nachteil. Die Steuereingänge sind im Verhältnis zum Jahre 1944 um mehr als die Hälfte gesunken. Während beispielsweise der Ertrag der Grundsteuer gleich blieb, sinkt der Ertrag an Gewerbesteuer auf 25 % des Ertrages 1944 herab, insbesonders hervorgerufen durch den Gewerbesteuerausfall des in Steyr dominierenden Grossbetriebes, der Steyr-Wer-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2