5. Ordentliche Sitzung. Protokoll über die 5. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 30. November 1946. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters: I. Stadtratsanträge : Berichterstatter Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller: 2.) Zl. 3015/46 Neuregelung des Handgeldes für Altersheimpfleglinge. Berichterstatter Stadtrat Anton Azwanger: 3.) Zl. 5369/46 Bewilligung von Beiträgen für gemeinnützige Zwecke. 4.) Zl. 6119/46 Übergabe des Bücherbestandes der Stadtbücherei Steyr an die SPÖ. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 5.) Zl. 3226/46 Aufkündigung des Mietvertrages Lugerhof. 6.) Zl. 3103/45 Bewilligung eines Betrages für Gebäudeerhaltungskosten etz. für die städt. Fürsorgeanstalten. 7.) Zl. 2279/45 Entsendung eines Vertreters in die Direktion der Sparkasse Steyr. Berichterstatter Stadtrat Ludwig Wabitsch: 8.) Zl. 186/Präs.1946 Neubesetzung der Obmannstelle des Wohnund Siedlungsausschusses. 9.) Zl. 5073/46 Bewilligung einer Subvention für die Anstalt armer Schutzkinder in Steyr. II. Anträge des Bau-und Verwaltungsausschusses: Berichterstatter Bürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr: 10.) Zl. 4833/45 Wiederaufbau des Hoftraktes des Realgymnasiums - a) Steinmetzarbeiten, b) Plattenbelag in Gängen und Fluren.
Berichterstatter Gemeinderat Vinzenz Ribnitzky: 11.) Zl. 3953/46 Adaptierungsarbeiten an der gedeckten Reitschule. 12.) Zl. 3103/45 Adaptierungen im Hause Steyr, Sierningerstr. 55 (Bruderhaus). Berichterstatter Gemeinderat Franz Pöschl: 13,) Zl. 5500/46 Zentralheizungserweiterung im Hauptschulgebäude Promenade 16. Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: 14.) Zl. 1718/46 Bauarbeiten beim Hause Dukartstr. 31, zum Zwekke der Beseitigung eines Verkehrshindernisses. Öffentliche Sitzung. Anwesende : Vorsitzender Bürgermeister Leopold Steinbrecher, die Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller und Franz Paulmayr, die Stadträte : Azwanger Anton Kahlig Hans Dedic Karl Schanovsky Hans Enge Franz Wabitsch Ludwig die Gemeinderäte : Ennsthaler Wilhelm Ribnitzky Vinzenz Fellinger Josef Russmann Julius Fischer Karl Schnabl Franz Hochgatterer Anton Steininger Oskar Mayrhofer Josef Trauner Franz (SPÖ) Moser August Trauner Franz (ÖVP) Pickl Hermine Wipplinger Karl Pöschl Franz Wohlfahrt Josef Pöschl Josef Wokral Josefine Rathmoser Hans Zeilinger Gangolf Vom Magistrat : Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr, Präsidialsekretär Dr. Erlefried Krobath Als Schriftführer: A. Moser. Beginn der Sitzung: 15 Uhr. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und konstatiert
die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. Entschuldigt sind Stadtrat Johann Ebmer und die Gemeinderäte Fischer Franz, Huemer Alois, Kokesch Karl, Riha Karl, Vogelsam Josef, Weindl Anton. Als Protokollprüfer werden die Herren Gemeinderäte Karl Fischer und Franz Schnabl nominiert. Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters. Den Vorsitz übernimmt Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller. Bürgermeister Leopold Steinbrecher führt im wesentlichen folgendes aus: Vor 8 Tagen war in Wien die Vollversammlung des österreichischen Städtebundes. Vorher tagten die Fachausschüsse. Der Tagung wohnte mehrere Mitglieder der Regierung bei. Im österreichischen Städtebund sind 319 Städte mit über 3,200.000 Einwohnern, also mehr als die Hälfte der Bewohner Österreichs, vereinigt. Sicherlich ist der österreichische Städtebund eine starke einflussreiche Körperschaft. Der Personalausschuss hat seit Wochen täglich Verhandlungen mit den Gewerkschaftsvertretern, die äusserst schwierig sind. Angestrebt wird unter anderem das gleiche Dienstrecht für Beamte, Angestellte und Arbeiter, ebenso die Pragmatisierung der ständigen Arbeiter. Über viele Punkte wurde bereits eine Einigung erzielt, sodass begründete Hoffnung besteht, dass am 4. und 5. Dezember die Vertragsverhandlungen zwischen den Personalvertretern der Städte und der Gewerkschaft zum Abschluss gebracht werden können. Die Personallasten der Gemeinden sind sehr hoch. Im Bund betragen sie 44 % der Einnahmen, in der Gemeinde Wien 47 %. In den übrigen Städten ist es ähnlich. Wir haben zu viele Beamte, bedingt durch Kriegsämter, wie Wirtschaftsamt, teilweise auch Wohnungsamt und die derzeit geforderte Mehrarbeit durch alle möglichen und unmöglichen Aufstellungen und Berichte. Ein Abbau des Angestelltenstandes wird unbedingt notwendig werden, sitzen doch gegenwärtig vielfach erstklassige Facharbeiter bei den Schreibtischen, die im produktiven Arbeitsprozess schwer vermisst werden. Die finanzielle Lage der Gemeinden ist allenthalben sehr schwierig, nicht nur durch die vorerwähnten Personallasten, sondern begreiflicherweise durch die Kriegsauswirkungen im allgemeinen. Im Zusammenhang mit dem zur Beratung stehenden Wiederaufbaugesetz ergriff auch Finanzminister Dr. Zimmermann das Wort. Er
sprach so wie Finanzminister gewöhnlich sprechen, freundlich aber keine positiven Zusagen. Die Städtevertreter haben in allen ihren vorherigen Sitzungen immer wieder betont, dass die Kriegsschäden von der ganzen Bevölkerung getragen werden sollen, die ja in unserem Staate eine Schicksalsgemeinschaft ist. Nur für die Land-und Forstwirtschaft wurden bereits Bestimmungen für den Wiederaufbau erlassen. Die städtischen Bewohner sollen nach der vorliegenden Gesetzesvorlage für die Schäden selbst aufkommen. Eine Auffassung, die wir als unsozial energisch bekämpften. Ausserdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass er erst dann in Kraft treten könnte, wenn das Mietengesetz novelliert ist. Es ist also ein Junktim zwischen Wiederaufbaugesetz und Mietengesetz geschaffen worden. Dass das Mietengesetz reformiert werden muss, ist klar. Dies aber abzuwarten, wird den Bombengeschädigten sehr schwer fallen. Eine besonders harte Massnahme wäre es, wenn die Ansicht des Herrn Finanzministers zum Durchbruch käme, dass er erst dann Zuschüsse vom Bund gewähren kann, wenn die Gemeinden ihre Rücklagen aufgebraucht haben. Während der Kriegszeit haben die Gemeinden Rücklagen machen müssen, da Material und Arbeitskräfte nur für die Kriegswirtschaft bereit gestellt wurden, die dringenden sonstigen Aufgaben einer Gemeinde aber vernachlässigt werden mussten. Diese Aufgaben müssen jetzt und in Hinkunft durchgeführt werden und für sie sind auch die Rücklagen bestimmt. Es ist ungefähr so, wie es während des Krieges in Privathaushalten war. Durch Überstunden und Mehrarbeit wurde viel Geld verdient, konnte aber nicht angebracht werden, weil dafür nichts zu kaufen war. Geld war vorhanden, aber die Menschen hatten keine Möglichkeit Kleider, Wäsche, Schuhe usw. zu kaufen, sodass wir gerade aus dieser Situation am schwersten leiden. Laut Gesetzesentwurfes der Regierung ist geplant, 50 % der Schlüsselzuweisungen des Jahres 1944 vom Bunde zuzuschiessen, soferne Rücklagen nicht greifbar wären. Durch die Erstarrung der Schlüsselzuweisung in der Höhe der Zuweisung des Jahres 1944 erwächst speziell der Stadtgemeinde Steyr ein grosser Nachteil. Die Steuereingänge sind im Verhältnis zum Jahre 1944 um mehr als die Hälfte gesunken. Während beispielsweise der Ertrag der Grundsteuer gleich blieb, sinkt der Ertrag an Gewerbesteuer auf 25 % des Ertrages 1944 herab, insbesonders hervorgerufen durch den Gewerbesteuerausfall des in Steyr dominierenden Grossbetriebes, der Steyr-Wer-
ke. Nach den reichsrechtlichen Bestimmungen über die Finanzzuweisung wäre ein Ausgleich automatisch durch erhöhte Schlüsselzuweisung gegeben. Durch die verfügte Erstarrung dieser Finanzzuweisung entfällt jedoch dieser gerechte und notwendige Ausgleich. Das Jahr 1944 war für Steyr ein Jahr der Hochkonjunktur, denn die Kriegsindustrie der Steyr-Werke stand damals in voller Blüte. Dies hatte zur Folge, dass die Steuerkraft der Stadt gewaltig stieg und die Finanzzuweisung in dem gleichen Verhältnis sank. Während der Steuerertrag in den Jahren 1942 bis 1944 von rund 3.1 Mill. auf 3.9 Mill. stieg, fiel die Finanzzuweisung von 1.4 Mill. des Jahres 1942 auf 366.000.- RM im Jahre 1944 herab. In diesem Jahre sinken die Steuereinnahmen auf rund 1.6 Mill., somit weit unter den Stand des Jahres 1942 und bleibt die Finanzzuweisung statt wie im Jahre 1942 auf 1.4 Mill. nur auf S 366.000.- zurück. Es ist daher kein Wunder, dass trotz der grössten Sparsamkeit der Gemeindehaushalt im Jahre 1946 einen Abgang von rund 1 Mill. Schilling aufweisen wird, eine Tatsache, deren Umfang für die Gemeinde untragbar ist. Abschliessend will ich einen, mir von der Wirtschaftsabteilung des Magistrates Steyr zugegangenen Situationsbericht zu Ihrer Information und zur Aufklärung in der Bevölkerung, wiedergeben. "Schuhe: Bedingt durch die seit August 1946 eingeführte Bundesländerbewirtschaftung wurde das Schuhkontingent für Oberösterreich von 24.500 Paar auf 16.000 Paar gekürzt. Dem Wirtschaftsamte Steyr wurden für den Monat September erst Ende Oktober nachstehende Mengen zugeteilt. Zum Vergleich sei auch die Zuteilung für den Monat August angeführt: Zuteilung für August Zuteilung für September: Bergschuhe 70 Paare 18 Paare Strassenschuhe für Männer 92 56 Strassenschuhe für Frauen 205 125 Strassenschuhe für Burschen 38 23 Strassenschuhe f. Kinder (hoch) 198 133 Arbeitsschuhe mit Ledersohle 146 105 Kinderhalbschuhe erstmalig 330 --- Vergleiche man diese Zahlen mit der Einwohnerzahl der Stadt von ca. 35.700.
Spinnstoffe: Das für die Stadt Steyr zugewiesene Spinnstoffkontingent ist nicht nur sehr gering, sondern lässt auch die warenmässige Deckung sehr zu wünschen übrig, bedingt durch die Lohnarbeiten, welche die Spinnereien im ganzen Bundesgebiet zu leisten haben. Die Einführung einer Kleiderkarte ist derzeit noch nicht möglich. Die Warenbestandsaufnahme am 1.10.1946 wies einen Lagerbestand von 18,000.000 Punkten auf. Bei einer Durchschnitteinwohnerzahl von 1,000.000 in Oberösterreich, würden demnach auf eine Person 18 Punkte entfallen. Für einen Anzug sind jedoch 80 Punkte ein Hemd 20 Punkte ein Arbeitshemd u. Arbeitshose 70 Punkte ein Paar Socken oder Strümpfe 4 Punkte ein Wollkleid 42 Punkte einen Wintermantel 75 Punkte ein Damenhemd 20 Punkte notwendig. Wären dem Wirtschaftsamt nicht Spinnstoffe aus amerikanischer Zuteilung zur Verfügung gestanden, hätte nicht einmal der dringendste Bedarf gedeckt werden können. Kohle: Der Gesamtbedarf an Kohle wurde mit insgesamt 28.300 t pro Jahr bekanntgegeben. Hievon entfälle auf Hausbrandkohle allein 18.700 t. Von der Wirtschaftsabteilung der o.ö. Landesregierung wurde die Hausbrandmenge auf 6.200 t gekürzt, d.h. dass pro Haushalt nur ca. 450 kg Kohle pro Jahr ausgegeben werden können. Die im Sommer erfolgte Ausgabe von 300 kg Kohle erfolgte unter dem ausdrücklichen Hinweis, dass diese Menge eine Bervorratung für den Winter sei. Holz: Zur Ausgabe von 14 rm Holz sind für die Stadt Steyr 3.000 rm Holz nötig und wurde diese Menge im Monat Oktober ausgegeben. Da Oberösterreich 120.000 rm Holz nach Wien liefern muss, kann eine neuerliche Holzausgabe an die hiesige Bevölkerung noch nicht festgelegt werden. Benzin und Diesel: Ab September wurde dieses Kontingent um 20 % gekürzt und ist mit dieser Massnahme auch für die weiteren Monate zu rechnen. Der heurige Winter wird für die Bevölkerung sehr hart. Ich ersuche alle Mitglieder des Gemeinderates nochmals, die Bevölkerung im Sinne des Gesagten aufzuklären. Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz.
Punkt 2.) Zl. 3015/46 Neuregelung des Handgeldes für Alterspfleglinge. Bürgermeisterstellvertreter Gottfried Koller: Mit Rücksicht auf die fortschreitende Steigerung der Lebenshaltungskosten, entspricht das mit Stadtratsbeschluss vom 24.V.1946 festgesetzte Handgeld für Altersheimpfleglinge nicht mehr den gegenwärtigen Verhältnissen und erweist sich eine Erhöhung desselben als notwendig. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 25.10.1946 folgenden Antrag gestellt : „Der Gemeinderat beschliesse : Das Handgeld für die in den städt. Altersheimen untergebrachten Pfleglinge wird ab 1.10.1946 auf monatlich S 10.- (zehn) erhöht. Rentenbezieher haben ihre Rente einschliesslich Beihilfe als Verpflegskostenbeitrag zu leisten und an die Verwaltung der städt. Altersheime abzuführen. Hiemit ist der Stadtratsbeschluss vom 24.V.1946 ausser Wirksamkeit gesetzt." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Zl. 5369/46 Bewilligung von Beiträgen für gemeinnützige Zwecke. Stadtrat Anton Azwanger bringt folgenden Stadtratsantrag zur Verlesung: "Der Gemeinderat ermächtigt den Stadtrat gem. § 48, Punkt 14, des Gemeindestatutes der Stadt Steyr, Beiträge für Wohltätigkeits-, Bildungs- und andere gemeinnützige Zwecke bis zum Betrage von S 5000.- (fünftausend) je Jahr zu bewilligen." Gemeinderat August Moser hält Rückfrage welche "gemeinnützigen Zwecke“ in diesem Antrage gemeint sind. Stadtrat Azwanger : Der Begriff "gemeinnützig“ ist so umfassend, dass Zuwendungen, d.h. aussertourliche Zuwendungen, nicht solche, die unter das Füsorgestatut fallen, zu verstehen sind. Das Wort „gemeinnützig" ist im wirklichsten Sinne aufzufassen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 4.) Zl. 6119/46 Übergabe des Bücherbestandes der Stadtbücherei Steyr an die SPÖ.
Stadtrat Anton Azwanger : Im Feber 1934 wurden alle sozialistischen Vereine aufgelöst, die Arbeiterbücherei beschlagnahmt und zum Grossteil vernichtet. Die Restbestände wurden in der Folgezeit einer Bücherei einverleibt, die unter dem Namen „Stadtbücherei“ geführt wurde. Als im Mai 1945 das Naziregime niederbrach, wurden von allen Seiten, denen es im Verlauf der Jahre so ähnlich ergangen ist, wie im Jahre 1934 der Arbeiterschaft, Wiedergutmachungsansprüche gestellt. Die Bestände der Volkslesehalle wurden aus der Stadtbücherei ausgeschieden und zurückerstattet. Die SPÖ hat ebenfalls einen Wiedergutmachungsanspruch gestellt und der Stadtrat hat dieses Ersuchen in der Sitzung vom 12.XI.1946 erfüllt. Der Berichterstatter bringt nachfolgenden Stadtratsantrag zur Kenntnis: "Der Gemeinderat beschliesse, den derzeitigen Bücherbestand, der ausnahmslos aus den seinerzeit beschlagnahmten Beständen der Arbeiterbücherei stammt, als Wiedergutmachung der SPÖ ins Eigentum zurückzugeben." Gemeinderat August Moser : Die KPÖ hat mit Erstaunen die Zeitungsnotiz von der Eröffnung der Zentralbücherei zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat ist neuerdings vor eine vollendete Tatsache gestellt worden. Dieses autoritäre Verhalten befremdet uns sehr. Wir sind der Auffassung, dass auch die Rechte des Stadtrates nicht so weit gehen können, ohne vorherige Genehmigung des Gemeinderates derartig weittragende Entscheidungen zu treffen. Meine Fraktion kann daher diesem Antrag nicht die Zustimmung erteilen. Stadtrat Azwanger: Ich bin erstaunt über die Einwendungen des Gemeinderates Moser. Der Beschluss wurde im Stadtrat einstimmig gefasst. Der Vertreter der KPÖ hätte im Stadtrat Gelegenheit, bzw. die Pflicht gehabt, seine Bedenken geltend zu machen. Die Verbindung des Stadtratsmitgliedes der KPÖ mit seiner Fraktion kann doch nicht so locker sein, dass sich die Fraktion vor eine vollendete Tatsache gestellt sieht. Die rechtliche Seite verhält sich folgend : Die Stadtbücherei wurde aus 3 Quellen gespeist, von denen 2 aus Diebstählen stammten. Die dritte Quelle bildeten Neuanschaffungen, die jedoch bei der jetzt vorgenommenen Sichtung fast zur Gänze ausgeschieden werden mussten. 1000 ausgeschiedene Bände wurden vor kurzem wieder nach Linz abgeliefert. Es dürften kaum mehr als 100 Bände aus den Neuanschaffungen verbleiben. Die-
ser karge Bestand aus der NS-Zeit muss zur Deckung der Wiedergutmachungsansprüche der Arbeiterbücherei und der Volkslesehalle Verwendung finden, da doch beiden Büchereien äusserst wertvolle Bestände total vernichtet wurden. Der Stadtrat hat sicherlich seine Befugnisse nicht überschritten, wenn er, um eine Verzögerung des Termines zu vermeiden, dem bezüglichen Antrag seine Zustimmung erteilte. Stadtrat Kahlig: Ich muss feststellen, dass in einer der letzten Sitzungen des Stadtrates über die Büchereiangelegenheit berichtet wurde. Ich konnte aber keinen klaren Überblick haben, da ich doch, wie bekannt, in den letzten Jahren von Steyr abwesend war und musste mich erst bei meiner Fraktion erkundigen. Wir sind nicht gegen eine Wiedergutmachung, sondern gegen die Form, in der diese Angelegenheit einer Erledigung zugeführt wurde. Bürgermeister Steinbrecher : Da vor jeder Sitzung des Stadtrates oder Gemeinderates allen Mitgliedern ausführliche Tagesordnungen zugehen, kann von einer sogenannten “Überrumplung“ nicht gesprochen werden. Es geht aus dem Sachverhalt hervor, dass die Angelegenheit in Ordnung ist. Gemeinderat Moser: Aus den bereits angeführten Gründen lehnen wir die Annahme dieses Antrages ab. Der Antrag wird sohin mit Stimmenmehrheit bei 4 Stimmenthaltungen angenommen. Punkt 5.) Zl. 3226/46 Aufkündigung des Mietvertrages Lugerhof. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Die Stadtgemeinde Steyr hat am 1. Jänner 1943 den Lugerhof von der Wohnungs-A.G. mietweise übernommen. Die Vermietung erfolgte seinerzeit zur Einrichtung eines HJ-Heimes. Der Mietvertrag endet mit 31.XII.1973. Der Mietpreis beträgt monatlich S 20.-. Für die Stadtgemeinde Steyr hat dieser Mietvertrag keine Bedeutung mehr. Gegenwärtig hat die Fa. Drössler einvernehmlich mit der Wohnungs-A.G, Wohnungen eingebaut. Der Stadtrat hat daher in der Sitzung vom 3.9.1946 folgenden Antrag gestellt : „Der Gemeinderat wolle beschliessen: Der Mietvertrag zwischen dem Magistrat Steyr und der Wohnungs A.G. (ehem. Woh-
nungs A.G. der Reichswerke Hermann Göring) vom Jahre 1943, betreffend den „Lugerhof" in Steyr, Münichholz 29 alt, wird aufgekündigt." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Zl. 3103/45 Bewilligung eines Betrages für Gebäudeerhaltungskosten etz. für die städt. Fürsorgeanstalten. Stadtrat Schanovsky unterbreitet dem Gemeinderat den Stadtratsantrag vom 24.9.1946: "Der Gemeinderat genehmige für Gebäudeerhaltungskosten, Beheizung, Beleuchtung, Reinigung und sonstige Betriebsausgaben für das Versorgungsheim I Versorgungsheim II Bruderhaus Herrenhaus Bürgerspital einen Betrag von S 12.000.- (zwölftausend) für das Rechnungsjahr 1946." Stadtrat Kahlig schlägt vor, die genannten Altersheime zusammenzuschliessen, d.h. einen Neubau zu erstellen. Bürgermeisterstellvertreter Koller: Zu diesem Vorschlag möchte ich feststellen, dass in Anwesenheit des Verwalters eine Kommissionierung aller Versorgungshäuser stattfand. Ich teile die Meinung des Herrn Stadtrates vollauf, dass sowohl für die Gemeinde als auch für die Altersheimpfleglinge die Errichtung eines geschlossenen Altersheimes die beste Lösung dieses Problemes darstellen würde. Der Gemeinderat kann versichert sein, dass die Stadtgemeinde bei Klärung der finanziellen Verhältnisse an die Verwirklichung dieses Planes schreiten wird. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 7.) Zl. 2279/45 Entsendung eines Vertreters der Stadtgemeinde Steyr in die Direktion der Sparkasse Steyr. Stadtrat Schanovsky: Antrag des Stadtrates vom 26.11.1946 : "Der Gemeinderat beschliesse: An Stelle des verstorbenen Direktionsmitgliedes Ferdinand Knabl wird Herr Stadtrat Ludwig Wabitsch in die Direktion der Spar-
kasse Steyr entsendet." Einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 8.) Zl. 186/Präs.1946 Neubesetzung der Obmannstelle des Wohn-und Siedlungsausschusses. Berichterstatter Stadtrat Wabitsch: Da Gemeinderat Karl Riha seine Stelle als Obmann des Wohn- und Siedlungsausschusses zurückgelegt hat, gelangt diese zur Neubesetzung. Antrag des Stadtrates vom 26.11.1946: "Der Gemeinderat beschliesse, an Stelle des bisherigen Obmannes des Wohn- und Siedlungsausschusses G.R. Karl Riha, Gemeinderat Karl Kokesch zu bestellen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) Zl. 5073/46 Bewilligung einer Subvention für die Anstalt armer Schutzkinder in Steyr. Stadtrat Ludwig Wabitsch unterbreitet, nachdem er die Bedeutung der Anstalt armer Schutzkinder in Steyr aufgezeigt hat, dem Gemeinderat folgenden Antrag: Der Anstalt armer Schutzkinder in Steyr wird für das Jahr 1946 eine Subvention im Betrage von S 1000.- (eintausend) bewilligt. Einstimmig ohne Debatte angehommen. Punkt 10.) Zl. 4833/45 Wiederaufbau des Hoftraktes des Realgymnasiums. Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr gibt einen kurzen Überblick über den Stand der Wiederaufbauarbeiten, spricht der Fa. Hingerl, Herrn Arch. Dunkl und der am Bau beteiligten Arbeiterschaft den Dank für ihre Bemühungen aus und verliest sodann folgende Anträge des Bau-und Verwaltungsausschusses: a) Steinmetzarbeiten. "Der Gemeinderat beschliesse die Übertragung der Steinmetzarbeiten für den Realschulbau zu den im Kostenvoranschlag der Fa. Benno Steller in Linz vom 2.10.1946 enthaltenen Einheitspreisen an diese Firma. Gesamtkosten: S 35.800.- (fünfunddreissigtausendachthundert)."
Gemeinderat Moser frägt an, ob für den Realschulbau vom Land oder Staat bereits ein Zuschuss gewährt wurde. Bürgermeister: Noch ist keine positive Zusage erfolgt. Bundesminister Hurdes steht der Angelegenheit wohlwollend gegenüber. Auch mit dem Bundeskanzler werden Verhandlungen gepflogen werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. b) Plattenbelag in Gängen und Fluren. Antrag des Bau-und Verwaltungsausschussesvom 14.11.1946: "Der Gemeinderat beschliesse, die Gänge und Flure im Realschulgebäude aus Natursteinplatten im Sinne des Berichtes des Stadtbauamtes vom 8. November 1946, Zl. 4833/45 zu den angebotenen Gesamtkosten von S 42.000.- (vierzigzweitausend) zu genehmigen und das Stadtbauamt zu ermächtigen, die Arbeiten dem Steinmetzmeister Benno Steller in Linz zu übertragen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 11.) Zl. 3953/46 Adaptierungsarbeiten an der gedeckten Reitschule. Gemeinderat Vinzenz Ribnitzky erstattet folgenden Bericht: Im städt. Objekte Steyr, Kaserngasse Nr. 1 Gedeckte Reitschule, ist der Einbau einer Boxe für 2 Autobusse, die gleichzeitig als Werkstätte dienen soll, absperrbar mit einem grossen Tor und eingebauter Zwischendecke, Aufführung eines Kamines für die Heizung der Boxen und Werkstättenräume, Einleiten des elektrischen Lichtes, Reparieren und Instandsetzen der sanitären Anlagen, Neuherstellung der Einfahrtstore und Verbreitern derselben, Instandsetzungen der vorderen Räume und Durchführung der sonstigen Verputz- und Ausbesserungsarbeiten am Gebäude, vorgesehen. Die Kosten dieser Arbeiten dürften schätzungsweise S 17.000.- betragen. Antrag des Bau-und Verwaltungsausschusses vom 14.10. 1946: "Der Gemeinderat beschliesse die im Bauamtsbericht vom 20.11.1946, Zl. 3953/46, angeführten Adaptierungsarbeiten in der gedeckten Reitschule, Kaserngasse 1, zur geschätzten Kostensumme von S 17.000.- (siebzehntausend) zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen.
Punkt 12.) Zl. 3103/45 Adaptierungen im Hause Steyr, Sierningerstrasse 55 (Bruderhaus). Gemeinderat Ribnitzky: Im städt. Objekt Steyr, Sierningerstrasse 55 (Bruderhaus), sind Adaptierungsarbeiten dringend erforderlich. Diese stellen sich mit Vorbehalt auf ca. S 15.000.- und umfassen als grössere Leistungen: Durchführung von Sicherungsmassnahmen bei den Holzlagen, Herstellen eines Stützpfeilers, Ausbesserung der Brüstungsmauer gegen den stark abfallenden Hof, Abtragen des Torpfeilers, Verbreitern desselben und Anfertigung eines neuen Tores, Färbelung des Hauptgebäudes, Einbau von 2 Zimmern in der ehem. Wärmestübe, Herstellung zweier Kamingruppen, Abänderung der Tonpoterien, Weissigung sämtlicher Zimmer, Abtragen des alten, schliffbaren Rauchfanges und Herstellung eines neuen an dessen Stelle, samt den erforderlichen Professionistenarbeiten. Auch die Abänderung der Rauchabzugsanlage ist notwendig und dadurch die Herstellung einer neuen Kamingruppe erforderlich. Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 2.10.1946: "Der Gemeinderat beschliesse, dem Antrag des Stadtbauamtes vom 18.9.1946, Zl. 3103/45, auf Durchführung der im Kostenvoranschlag der Baufirma Hirschberger vom 6.8.1946 angeführten Instandsetzungsarbeiten mit einem den derzeitigen Materialpreisen und Lohnkosten entsprechenden Kostenaufwand von rund S 15.000.-- (fünfzehntausend) zuzustimmen, da diese Arbeiten zur Erhaltung der Stand- und Feuersicherheit des Gebäudes notwendig sind. Der Antrag wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Punkt 13.) Zl. 5500/46 Zentralheizungserweiterung im Hauptschulgebäude Promenade 16. Berichterstatter Gemeinderat Franz Pöschl: Im Hauptschulgebäude, Promenade 16, sind bereits verschiedene Räumlichkeiten an einen vorhandenen Zentralheizungskessel angeschlossen. Wenn dieser Kessel durch Einbau von 4 Gliedern ergänzt wird, besteht die Möglichkeit, 2 sehr ungünstig zu heizende Zeichensäle und 2 weitere Klassenzimmer der genannten Schule anzu¬ schliessen. Antrag des Bau- und Verwaltungsausschusses vom 15.11.1946: "Der Gemeinderat beschliesse die Erweiterung der Zentralheizungsanlage im Hauptschulgebäude mit einem Kostenaufwand von rund
S 10.000.- (zehntausend) zu bewilligen. Wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Punkt 14.) Zl. 1718/46 Bauarbeiten beim Hause Dukartstrasse 31, zum Zwecke der Beseitigung eines Verkehrshindernisses. Gemeinderat Karl Wipplinger: Die Verkehrsverhältnisse fordern eine flüssige Einführung der Dukartstrasse in die Eisenstrasse. Als einleitende Arbeit soll die vorspringende Freitreppe vor dem Hause Dukartstr. Nr. 31 abgetragen und der Bombenschaden an der Stützmauer behoben werden; dadurch wird neben dem Neubau einer Stiege auch das Abtragen des bombenbeschädigten vorderen Werkstättenteiles und der Hofmauer notwendig, da ihre Fundamente durch Abgraben der Freitreppe und des Vorplatzes untergraben werden. Antrag des Bau-und Verwaltungsausschusses v. 2.10.1946: "Der Gemeinderat beschliesse, die Kosten der Durchführung baulicher Änderungen beim Hause Dukartstrasse 31 zum Zwecke der Beseitigung eines Verkehrshindernisses im Betrage von S 8.500.-- (achttausendfünfhundert) zu genehmigen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Abschliessend gedenkt der Gemeinderat des verstorbenen ehem. Bürgermeisterstellvertreters und Gemeinderates Ferdinand Knabl. Der Bürgermeister gedenkt in ehrenden Worten seiner Verdienste um die Stadtgemeinde Steyr. Die Verdienste des Verstorbenen verpflichten uns, ihm ein treues Angedenken zu bewahren. Schluss der Sitzung: 16.15 Uhr. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Protokollprüfer:
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