3 Betriebe 50 bis 100 Arbeiter und Angestellte, 5 Betriebe 100" 200 Arbeiter und Angestellte, 1 Betrieb über 200 Arbeiter und Angestellte (die Steyr-Werke). In Steyr hängt somit der Haushaltserfolg der Gemeinde nicht nur von der Wirtschaftslage im allgemeinen, sondern im besonderen von der Betriebskonjunktur der Steyr-Werke ab. So günstig sich eine Betriebskonjunktur der Steyr-Werke auswirkt, umso verheerender, ja geradezu katastrophal, wirkt sich eine Betriebsstagnation auf die Gemeindefinanzen aus. Insolange nicht einerseits ein teilweiser Aus - gleich durch vermehrte Kleinbetriebe in dieser Sonderlage erfolgt, andererseits die Gemeinde neben den labilen Steuereinnahmen sich keine Erträge aus städtischen Versorgungsbetrieben und Einrichtungen (Wasserwerk, Elektrizitätswerk, Gaswerk, Schlachthof, Badeanstalt usw.) verschaffen kann, wird die Gemeinde der drückenden Sorge einer unsicheren finanziellen Lage nicht los. Ein Sinken der Steuereinnahmen und somit der Steuerkraft einer Gemeinde sollte nach dem deutschen Finanzausgleichsgesetz eine erhöhte Schlüsselzuweisung (Finanzzuweisung des Staates an die Gemeinde) erbringen. Das Wesen des Finanzausgleiches lag darin, durch staatliche Zuweisungen den Unterschied zwischen Steuerkraft und Ausgabenbelastung einer Gemeinde zu mildern, wenn dies die mangelnde Steuerkraft erforderlich macht. Die Steuerkraft einer Gemeinde wurde zu einem normalisierten Ausgabenbedarf in ein bestimmtes Verhältnis gebracht, wobei die Mehrbelastung einer Gemeinde, hervorgerufen durch Kinderreichtum der Bevölkerung, oder durch den hohen Anteil der Unselbständigen (Arbeiterumsatz) berücksichtigt wurde. War die Steuerkraft einer Gemeinde (Steuerkraft-Messzahl) höher als der normalisierte Ausgabenbedarf (Ausgangs-Messzahl), so erhielt die Gemeinde keine Schlüsselzuweisung; je ungünstiger das Verhältnis zur Steuerkraft-Messzahl und AusgangsMesszahl wurde, desto höher war die Schlüsselzuweisung. Die Schlüsselzuweisung war somit für die Gemeinde ein wichtiger ausgleichender Faktor in der Finanzwirtschaft der Städte und hat diese vor grösseren finanziellen Schäden bewahrt in der Erkenntnis, wenn die Gemeinde finanziell
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