Im Jahre 1945 sind finanzielle Transaktionen grösseren Stils (Schuldenabstossungen) durchgeführt worden. Der Vermögensstand der Stadtgemeinde Steyr beträgt am Ende des Rechnungsjahres 1944 bzs. beim Kapitalstand am 31.12.1945 S 10,722,359.61, dem Schulden in Höhe von S 568.919.41 gegenüberstehen. Zu diesem Vermögensstand ist besonders zu erwähnen, dass die Stadtgemeinde Steyr in der glücklichen Lage ist, dass von den Rücklagenbeständen in Höhe von S 3,801.162.13 nur S 5.500.-- nom. in Reichspapieren angelegt sind. Der Schuldenstand betrifft fast ausschliesslich Schulden aus öffentlichen Mitteln, die entweder zinsenfrei, oder nur geringprozentig verzinsbar sind. Lediglich der Kaufschillingsrest an den Österr. Feuerbestattungs Versicherungsverein per S 87.400.-- wäre wegen des hohen Zinssatzes (4 ½ bis 5 %) abzustossen. 3.) Haushaltsplan 1946. Allgemeines. Die Erstellung eines Voranschlages für das Rechnungsjahr 1946 stellte die städtische Finanzverwaltung vor ungewöhnlich grosse Schwierigkeiten. Sollte ein Voranschlag seinen eigentlichen Zweck erfüllen, so muss er naturgemäss bereits zu Beginn eines Haushaltsjahres fertig erstellt sein. Dies war aber wegen der völligen Unklarheit auf dem Gebiete der Finanzwirtschaft im Herbste vorigen Jahres nicht möglich und wäre ein termingemäss erstellter Haushaltsplan heute vollkommen überholt und unbrauchbar. Wenn auch heute noch keine vollkommene Klarheit über die finanzielle Rechtsgrundlage herrscht, so zeichnen sich doch schon Richtlinien ab, die die Erstellung eines provisorischen Voranschlages ermöglichen und rechtfertigen, um die Gefahr einer planlosen Wirtschaft zu bannen, die selbst dann gegeben ist, wenn grösste Sparsamkeit oberster Grundsatz bleibt. Der Finanzausgleich über die finanziellen Beziehungen zwischen Staat und Gemeinden ist vorläufig noch nicht geregelt. Es liegt zwar der Entwurf eines Finanzaus-
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