Gemeinderatsprotokoll vom 21. August 1946

dürfte dieser nicht ausschlaggebend sein, weil 1945 der Gewerbeertrag gleich Null war und das Gewerbekapital derzeit noch nicht festgestellt werden kann. An diesem Beispiel zeigt sich die gefahrvolle Auswirkung einer Betriebsstagnation in diesem grossen Unternehmen für die Stadtfinanzen am deut¬ lichsten. Bei dieser Steuer allein bedeutet die Stagnation wie schon erwähnt einen Ausfall von rund S 700.000.--. Der Ertrag der Lohnsummensteuer ist ebenfalls in erster Linie vom Betriebsumfang der Steyr-Werke abhängig und dürfte § 240.000.- erreichen. Eine weitere Gemeindesteuer ist die Bürgersteuer mit einem voraussichtlichen Ertrag von S 270.000.—. Da die Besteuerungsgrundlage das Einkommen, in Einzelfällen das vermögenssteuerpflichtige Vermögen ist, ist sie eine Art Personalsteuer. Mit der Erhebung dieser Steuer sowie der Gewerbesteu¬ er wurde seit 1943 das Fihanzamt betraut und wurde die Bürgersteuer später mit der Lohnsteuer gekoppelt. Der Ertrag ist in Form eines Steueranteiles erstarrt und steht die endgültige Höhe der Steuerzuweisung für das Jahr 1946 noch hicht fest. Die Vergnügugssteuer (früher Lustbarkeitsabgabe) weist eine steigende Tendenz auf und dürfte S 110.000.—- erreichen. Die Getränkesteuer umfasst die Besteuerung sämtlicher Getränke mit Ausnahme des Bieres. Nach einer leichten Steigerung ist wiederum ein Absinken zu verzeichnen. Der Ertrag dürfte sich auf S 51.000.—- beziffern. Es sind Bestrebungen im Gange, auch das Bier in die Besteuerung einzubeziehen. Die übrigen Gemeindesteuern (Hunde-,Pferde- und Jagdsteuern) sind in ihren Erträgen unbedeutend. An Schlüsselzuweisung erhielt die Gemeinde im Jahre 1942 einen Betrag von S 1,424.860.—- und sank diese durch die Erhöhung der Steuerkraft auf S 366.920.—. Nunmehr müsste die Schlüsselzuweisung infolge Sinkens der Steuerkraft automatisch steigen. Im Haushaltsplan konnte daher mit Rücksicht auf den Entwurf über die neue Steuergesetzgebung vorsichtshalber nur eine 50 %ige Schlüsselzuweisung in Höhe von S 183.400.- präliminiert werden. Auch die Kriegsbeiträge B und C mussten vorsichtshalber eingestellt werden, trotzdem einerseits der

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