der Gemeinde und Gemeindeverbände einer Neuregelung entgegengeführt wird. Auf die Bevölkerungsziffer angerechnet entfallt auf 172 Einwohner der Stadt 1 Angestellter der Stadtgemeinde. Im Vergleich zu anderen Städten Österreichs weist jedoch trotzdem die Stadt Steyr keinen hohen Stand an öffentlichen Bediensteten auf. Das Fürsorgewesen erfordert einen Aufwand von S 1,712.190.-- welcher Betrag rund 39 % der Brutto-Einnahmen ausmacht. Der so erstellte ordentliche Haushalt der Stadt Steyr für das Jahr 1946 umfasst Einnahmen von S 4,403.550.-- und Ausgaben von S 5,315.600.--, sodass sich ein Abgang in Höhe von S 912.050.-- ergibt. Die Ursache dieses Fehlbetrages liegt im Rückgang der Steuereinnahmen, allein bedingt durch die Betriebsstagnation der Steyr-Werke, welche in diesem Jahre überhaupt keine Gewerbeertragssteuer leisten, wodurch ein Betrag von rund S 700.000.-- entfällt, und durch den Minderertrag der Lohnsummensteuer von ca. S 260.000.-- gegenüber dem Rechnungsjahr 1944. Eine teilweise Deckung könnte durch eine noch grössere Ausschöpfung der Besteuerungsmöglichkeiten zu erwirken sein (Erhöhung des Hebesatzes der Lohnsummensteuer auf 1000 % - Erweiterung der Getränkesteuer auf den Bierkonsum), doch liegt diese Steuererweiterung nicht allein im Machtbereich der Gemeinde, sondern ist die Zustimmung der obersten Aufsichtsbehörde Voraussetzung. Zur Deckung des restlichen Abganges müssen die Rücklagen (Vermögensbestände) herangezogen werden. Während der Haushalt 1944 noch voll im Zeichen des Krieges stand, der Haushalt 1945 nur 9 Monate umfasste und durch den Umbruch gekennzeichhet war, soll der Haushalt 1946 den Übergang in die Friedenswirtschaft einleiten. Besonderer Teil Einzelplan 0 - Allgemeine Verwaltung. Es sind durchwegs Pflichtausgaben. An Kosten für die Militärregierung (Personal- und Sachaufwand), für die kein Ersatz
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