an Gewerbesteuer zur Einzahlung gebracht worden. Eine Abrechnung der Gewerbesteuer, die auf Grund der Verordnung über die Erhebung der Gewerbesteuer in vereinfachter Form vom 31. III.1943 ab 1.4.1943 vom Staate veranlagt und erhoben wurde und derzufolge die Gemeinden nur anteilsmässig beteiligt werden, ist für 1945 noch nicht erfolgt. Für das Jahr 1945 sollte eine anteilsmässige Aufteilung der im Lande Oberösterreich aufgebrachten Gewerbesteuer an die einzelnen Gemeinden erfolgen. Da weder das Gesamtaufkommen noch noch der Aufteilungsschlüssel bekannt sind, kann auch nicht schätzungsweise der Ertrag für 1945 festgestellt werden. Voraussichtlich wird die Gewerbesteuer im Jahre 1945 S 950.536.-- betragen. Die Lohnsummensteuer hat ebenfalls einen gewaltigen Rückgang aufzuweisen. Während im Jahre 1944 bis einschl. Dezember RM 328.322.07 eingingen, ist der Ertrag im Jahre 1945 S 148.951.44. Sie ist in erster Linie abhängig vom Betriebsumfang der Steyrwerke. Eine weitere Gemeindesteuer ist die Bürgersteuer, eine Personalsteuer, deren Besteuerungsgrundlage das Einkommen, in Einzelfällen das vermögenssteuerpflichtige Vermögen ist. Mit Verordnung vom 5.9.1945 wurden mit der Verwaltung und Erhebung der Bürgersteuer die Finanzämter betraut, und es wurde dann die Steuer später mit der Lohnsteuer gekoppelt, bzw. ist sie in ihr aufgegangen. Ab 1943 ist der Ertrag der Bürgersteuer in Form eines Steueranteiles erstarrt und beträgt pro Jahr S 436.084.--. Für das Jahr 1945 erhielt die Gemeinde lediglich ein Viertel des Ertrages von 1944 überwiesen, das sind S 109.021.-- Die endgültige Abrechnung ist analog der Gewerbestauer noch offen und dürfte S 281.274.18 betragen. Vergnügungssteuer (seinerzeitige Lustbarkeitsabgabe). Die Vergnügungssteuer weist eine steigende Tendenz auf .Die Steuer hat im Jahre 1945 S 47.358.11 betragen, gegenüber RM 32.073.95 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Getränkesteuer umfasst die Besteuerung sämtlicher Getränke mit Ausnahme des Bieres. Diese Steuer ist ebenfalls im Steigen begriffen. Der Ertrag beziffert sich im Jahre 1945 auf S 45.525.69 gegenüber RM 35.470.39 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die übrigen Gemeindesteuern (Hunde-, Pferde- und Jagdsteuer)
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