4.) Berichterstatter Stadtrat Karl Wipplinger: Festlegung der Funktionsgebühren. Der Berichterstatter stellt nachfolgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige die Funktionsgebühren des Bürgermeisters im Betrage von RM 500.- mtl. netto und der Bürgermeisterstellvertreter im Betrage von RM 300.- mtl. netto. Der Antrag wird einstimmig genehmigt. Der Bürgermeister bemerkt hiezu, dass der frühere Bürgermeister einen Monatsbezug von 1.800.-RA gehabt hat. 5.) Allfälliges Gemeinderat Bloderer empfiehlt Sorge zu tragen für die hinterbliebenen Opfer des NS-Regimes. Bürgermeisterstellvertreter Azwanger erklärt, dass es selbstverständlich ist, dass für die Witwen dieser Opfer entsprechend Vorsorge getroffen werden müsse. Soweit derartige Parteien bereits vorgesprochen haben, wurden diese Ansuchen bereits posotiv erledigt. Im übrigen werden Schritte unternommen werden, ob nicht hier auch Mittel des Landes herangezogen werden können. Grundsätzlich allerdings kann die Frage erst bei Einsetzung einer Zentralregierung gelöst werden. Bürgermeister Prokesch: Die Stadtgemeinde wird sich mit diesem Problem befassen und es wird Sache des Stadtrates sein, für die nächste Sitzung einen entsprechenden Antrag vorzubereiten. Gemeinderat Bloderer gibt dem Wunsch Ausdruck, dass diese Opfer nicht mit einem geringfügigen Betrag von etwa 100.- RM im Monat abgespeist werden dürfen, sie müssen eine entsprechende Unterstützung erhalten. Bürgermeister Prokesch verweist daraufhin, dass der Gemeinde in finanzieller Beziehung Grenzen gesetzt sind, dass aber über diese Sache noch gesprochen wird. Gemeinderat Josef Mayrhoferkommt auf die Registrierung zu sprechen und verlangt mit Rücksicht auf die grossen Lücken eine Nachregistrierung. Bürgermeister Prokesch: Auch dieses Problem wird endgültig gelöst werden, wenn die Zentralregierung zustande kommt. Schluss der Sitzung: 18.30 Uhr.
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