Otto Ehler - Eisengewerbe und Stadtentwicklung

—37— Die Erste Zeugstätte gibt er mit je einem Haus an jedem Ufer wieder. Die beiden Häuser sind durch einen Steg, dem heutigen Schleifersteg, verbunden. Im Oberwasser befindet sich ein zweiter Steg, der Wehrsteg. Wasserräder fehlen in der Darstellung ebenso wie der Saggraben. 4.4 Die Entwicklung von 1664 bis zur Gegenwart Die Gesamtanlage der Wasserbauten wurde, soweit es sich um gemeinsamen Besitz handelte, von den Herren Wührgrablern gemeinsam erhalten, Festlegungen finden sich in der Wehrgrabenordnung von 1529 und der Anzeige aus dem Jahre 1585. Mit der Fertigstellung der von Joachim Händl zusätzlich errichteten Schleifen und der Errichtung des Werkgadens A 4 war die Zeugstätte voll ausgebaut. Die gesamte Breite des Triebwasserkanales war mit vierzehn Fludern und einem Ablass zur Gänze ausgenützt. Die weitere Teilung der Fluder vor dem Werkgaden A 4, dem späteren Hammer, ist bei der obigen Angabe unberücksichtigt geblieben. Da die Spezifikation aus dem Jahre 1664 für die Erste Zeugstätte vierzehn ganze Fluder ausweist, davon teilt sich der Fluder zu A 4 in vier weitere Fluder auf, und Josef Löw 1832 für die Erste Zeugstätte auf siebzehn Fluder kommt, ist erwiesen, dass sich im Zeitraum von 1664 bis 1832 im Hinblick auf die Zahl der Werkgaden keine Änderung ergeben hat. Die Zahl der Fluder blieb bis zum Ende des 19. Jahrhunderts gleich. Die Gebäude der Drahtzüge und Hämmer waren, solange sie aus Holz gebaut waren, wegen der darin untergebrachten Feuerstellen der Brandgefahr besonders ausgesetzt, dies gilt auch für die Wohnhäuser der meisten Handwerker, die in den darin untergebrachten Werkstätten ihre Schmiedefeuer unterhielten. Im Bereich der Ersten Zeugstätte befanden sich „zwei Feuer im Hammer, zwei Feuer in der Elligastischen Drahtziehen und ein Feuer in der Drahtziehe des Doktor Morgan“ ( Siehe Anhang, S. 270). 1677 gab es in der Ersten Zeugstätte keinen Drahtzug. Die Funktion der einzelnen Werkstätten wurde oft gewechselt. Dies ist aus den Steuerbüchern, den Gewährsbüchern, den Grundbüchern und aus dem Wasserbuch ersichtlich. Wohnungen gab es im Zeugstättenbereich mit Ausnahme jener der Müller und der im Wohnhaus, das zum Hammer A 4 gehörte, nicht. Die Müller hatten, wie schon erwähnt, ihre Wohnhäuser unmittelbar neben den Mühlen errichtet. Es wäre nicht möglich gewesen, alle die Häuser mit den darin befindlichen Werkstätten im Bereich der Zeugstätte unterzubringen. Die Zahl der eisenverarbeitenden Handwerke war zu groß. So kam es zur schon erwähnten Arbeitsteilung. Nur die viel Energie erfordernden Arbeiten wurden in den Werkgaden am Wasser ausgeführt. Neben den eisenverarbeitenden Betrieben mussten die Mühlen, Stampfen, Walchen und sägen ihren Platz am Wasser haben. Die Wohnhäuser der Müller, der ehemalige Hammer A 11, sowie die Schleife A 13 bestanden etwa seit der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts in massiver Bauweise. Die Bauweise und einzelne Details, wie Fundamentausbildung, Mauerstärke, Art der Gewölbe und Zusammensetzung des Mauerwerks weisen auf das Baualter hin. Diese Details sollen bei der Beschreibung der einzelnen Objekte noch näher in den Hausblättern erläutert werden. Die übrigen Objekte bestanden aus Holz, sie waren in ihrer Ausführung auf den Bedarf zugeschnitten und in Riegelbauweise errichtet. Sie waren mit Brettern verschalt und gedeckt und standen auf Piloten. Beim Kanalbau Zwischenbrücken 1979 in mehr als zwei Meter Tiefe aufgefundene Reste eines hölzernen Riegelbaues, es dürfte sich um die Schlossmühle gehandelt haben, lassen diesen Schluss zu. Die Holzbauten hatten unmittelbar am oder über demWasser errichtet nur eine beschränkte Lebensdauer. Diese Lebensdauer ist, wie dies am Beispiel der Moltererschleife laut den Hausblättern ersichtlich ist, mit zwanzig bis dreißig Jahren anzunehmen. Die Wasserbauten selbst, die Stege, Schlachten, Fluder, Ablässe, Fallen, Wasserräder, Radhütten und Laufböden bedurften einer aufmerksamen Pflege und Instandhaltung, zu welcher die Herren Wührgrabler durch ihre Ordnung verpflichtet waren.

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