—35— die Mühlen der Ersten Zeugstätte von seinem Vater geerbt. Ob auch die Schleifen am Südufer des Gerinnes, die Berndt in seinem Aufsatz „Der Plautzenhof“21 als seinen Besitz bezeichnet, aus dem väterlichen Erbe stammten, ist ungewiss. Durch Kauf kam der Fürst-Hammer im Saggraben in seinen Besitz. Er baute ihn zu einer Säge um. Im Jahre 1620 werden im Steuerbuch der Stadt für den Stadtteil Aichet vierundzwanzig Häuser als eingefallen, zwei Häuser als ganz ruiniert, fünf Häuser als baufällig, ein Haus abgeödet und sieben Häuser als im schlechten Zustand bezeichnet. Diese Verödung als Folge der Abwanderung in der Zeit der Gegenreformation machte es dem reichen Händl leicht, die gesamte Erste Zeugstätte, die damals nur aus den Werkgaden an den Ufern bestand, in seinen Besitz zu bringen und sie nach seinen Ideen umzugestalten. Die Mühlen verkaufte er 1617 an Wolfstadler. Händl besaß ab 1598 das Haus Aichet Nr. 88, das vor 1598 urkundlich nicht erwähnt war und zu welchem in der Folge die Schleife A 9 gehörte. Auf einem Plan des Hausbestandes im Aichet für das Jahr 1598, den Berndt für seine Hausgeschichte verfasst hat, ist das Haus Aichet Nr. 88 noch nicht dargestellt. Es ist daher anzunehmen, dass Händl der Erbauer dieses Hauses war. Das Haus Aichet Nr. 91 dürfte im Hinblick auf seine frühe Ordnungsnummer auch von Händl erbaut worden sein. Dieses Haus musste 1973 einem Straßenbau weichen. Beim Abbruch kam unter den Fundamenten ein schwerer Lärchenholzrost zutage. Dieser Rost sollte die am Rande des Rutschgebietes zu erwartenden Rutschungen und Setzungen verhindern. Da dem Rost eine Biegesteifigkeit fehlte, waren am Hause sehr starke Setzungsfolgen festzustellen. Dass Händl die Schleifengruppen im Gerinne bei der Ersten Zeugstätte errichtet hat, geht aus den Ratsprotokollen eindeutig hervor. Vom Rat der Stadt wird am Bürgermeister Kritik geübt, weil er „... draußen bey der Wehr sich befindet ...“. Es wird ihm nahegelegt, „... dass, er wo wichtige Sachen fürhaben, er jederzeit herein erscheinen soll ...“. Der Bürgermeister bittet darauf den Rat, ihn entweder seines Amtes oder „… des aufgetragenen Gepeys in den Wührgraben zu erlassen ...“ (Ratsprotokoll vom 12. August 1620). Aus der Bitte des Bürgermeisters ist herauszulesen, dass er vom Rat einen Auftrag zur Reparatur oder Neuerrichtung eines baufälligen Gebäudes hatte. Händl hat die Schleifen und Werkgaden auswandernder Protestanten erworben, deren Besitz einige Zeit ohne die notwendigen Erhaltungsarbeiten geblieben war, sodass die mangelnde Erhaltung eine Gefahr für die gesamte Anlage darstellte. Diese Gefahr scheint so groß gewesen zu sein, dass sich der Rat der Stadt veranlasst sah, um diese Gefahr hintanzuhalten oder abzuwehren, die Reparatur sofort in Auftrag zu geben.
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