Otto Ehler - Eisengewerbe und Stadtentwicklung

—32— 4.3 Die Entwicklung 1529 bis 1664 Die Mühle A 1, die schon erwähnte Truglmühle, hatte lange vor 1525 schon bestanden. Sie ist als Kern- und Wachstumspunkt der Anlage anzusehen. Der Zeitpunkt ihrer Erbauung ist unbekannt. Die Fluderführung zu ihrem Wasserrad unmittelbar an der Uferlinie weist sie als erstes, am frühesten entstandenes Zeug aus. Als zweites Zeug am Nordufer, welches nach der Truglmühle errichtet wurde, ist eine Schleife anzunehmen, die als Vorgängerin der Neumühle auf dem Bauplatz von A 2 errichtet wurde. Ihr Fluder läuft parallel zu dem der Truglmühle A 1. Schließlich wurde der Bauwich, der entstanden war, durch die Mühle A 3, die zwei Gänge besaß, ausgefüllt. Die Fluder zu den zwei Wasserrädern dieser Mühle wurden wiederum parallel an die bestehenden Fluder gelegt. Zur Truglmühle gehörte das Wohnhaus des Müllers, das vermutlich gleichzeitig mit der Mühle am Hangfuß des nördlich ansteigenden Hanges errichtet worden war. Die Wohnhäuser dieser Zeit werden als „... mit der Stuben damals nur in der Nieder gebaut und zum Teil mit Stroh gedeckt ...“ beschrieben (Preuenhueber, 1740, S. 6.). 1543 erwarb Melchior Hirsch die Schleife A 2. Er ließ die Schleife, deren Erbauungsjahr gleichfalls unbekannt ist, abbrechen und errichtete an ihrer Stelle die sogenannte Neumühle und etwas flussaufwärts des Neubaues am Hangfuß des Aichethanges ein Müllerwohnhaus. Hirsch erwarb auch die Mühlen A 1 und A 3, sodass alle drei Mühlen in seinem Besitz standen. Die drei Mühlen stellten bis 1617 eine Besitzeinheit dar. Die Reihung in der Fluderliste von 1879 weist auf die Reihenfolge der Erbauung der Mühlen am Nordufer hin. Eine solche Reihung trifft für die Zeuge am Südufer nicht zu. Während für den Betrieb der Truglmühle und allenfalls für ihr Pendant A 13 noch Leitwerke für die Zuführung des notwendigen Triebwassers genügt haben mögen, war für den Antrieb der Wasserräder mehrerer Zeuge ein größeres Wasserdarbot im Gerinne und daher die Errichtung eines Wehres am Beginn der Zeugstätte selbst notwendig. Wann diese Wehrbauten erfolgten, ist unbekannt. Diese erste Wehranlage muss mit einem Grundablass ausgestattet gewesen sein, weil schon in früher Zeit zu Holzplätzen am Unterlauf des Wehrgrabens getriftet wurde. Da in der Wehrgrabenordnung von 1529 beim Gutprot'schen Erbe von „drei Mühlen“ — gemeint sind die drei Gänge von A 1 und A 3 zusammen — „sämtlichen Hämmern, Schleifen und Zeug“ die Rede

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2