Otto Ehler - Eisengewerbe und Stadtentwicklung

—28— Wasserschutzbauten, als Steinwände oder Steinkästen, und massive Sporne, man hat die Erfahrung leider zu spät gemacht, daß der Anfall des schweren Wassers auf dieser Seite - die andere Seite ist meistens felsig - mit der Zeit die Pilotaschen, Bürsten, unterwaschet, dadurch dann auch die Wassergebäude einfallen, und zu Grunde gehen. Je höher an diesen oft sehr rapiden Fluße daher die Wasserschutzgebäude aufgeführt werden mit desto größerer Gewalt legt sich das schwere Wasser an selbe und unterwaschet und schleift selbe gleichsam ab. Hingegen so wie es schon dermalen geschieht leisten niedere, und mit weit weniger Kosten verbundene Wasserschutzbaue, als besonders zweckmäßig an seinem Orte angelegte Faschinen, Sporne, Verzeinungen nach der Quer des Einfallswinkels auf die Art, wie man mit den sogenannten Schoßziegeln an dem Traunfluß arbeitet, sehr ersprießlichen Nutzen. Solche Anlagen, wenn sie reichlich mit Rutenwerk bespicket und angepflanzet werden, wachsen sich mit der Zeit zusammen und sind eine lebendige Abwehr der hereinbrechenden Fluten und können von den gemeinsten Handlangern unter sachverständiger Anleitung so leicht hergestellt werden.“ (Löw, 1832, S. 15) Für jeden Fluder gab es ab Einführung der Wasserbücher 1872 – 1880 eine exakte Vorschreibung der Fluderbreite und der Fachpolsterhöhe. Ein Heimstock im Bereich des Nordufers vor A 2 diente als Basis und Ausgang für Kontrolle und Umbauten. In der Gerinnemitte der Anlage zwischen den beiden Inselobjekten war der Grundablass angeordnet, dessen Schleuse auch zur Regelung der Wasserhaltung und zum Schotterablass diente. Die Schleuse, 4, 80 m breit, war aus Holz errichtet, mit Eisen armiert und durch eine hölzerne Schützentafel verschließbar, die mittels eines eisernen Windwerks gesteuert werden konnte. Da die Anlage schon jahrelang nicht mehr in Betrieb steht, hat sie ihre Funktionstüchtigkeit verloren. Das Nutzgefälle der Anlage betrug 1,70 Meter. Die Schleuse diente ursprünglich auch der Holztrift und der Flößerei. Das Flößen und Triften war aber nur an bestimmten Tagen möglich, weil während der Öffnung der Schleuse die Fluder keinWasser erhielten und die Arbeit in der Zeugstätte ruhen musste. Während des Winters war das Triften und Flößen wegen des geringen Wasserstandes überhaupt unmöglich und von der Wehrgrabencommune verboten. Der Verbotszeitraum erstreckte sich vonMartini (11. November) bis Josefi (19. März). Außerhalb dieser Zeit konnte mit Einwilligung der Commune getriftet und geflößt werden. Da oftmals das Einvernehmen nicht hergestellt werden konnte, kam es zu langwierigen Streitfällen, bei welchen der Magistrat angerufen wurde und entscheiden musste. Die Commune sah Flößerei und Trift in ihrer Anlage nicht gerne, da es häufig Beschädigungen gab und dann um die Regressforderungen wieder Streit entstand. Beim Triften wurden, um die Anlagen zu schonen, aus Holzstämmen, die mit kurzen Kettenstücken verbunden wurden — die Ketten wurden an den Stammenden mit Holzklampfen (hufeisenförmigen Eisenstücken mit gespitzten Enden) befestigt, Führungsbegrenzungen (Kettenbäume) gebildet, die das Schwemmholz im Oberwasserbereich auf die Ablassschleuse hinlenkten und so eine Beschädigung der Anlage weitgehend verhinderten. Geflößt wurden nur die sogenannten Ladenkarln. Das waren etwa drei Meter lange, zwei Meter breite und an die dreißig Zentimeter starke Flöße, die aus Brettern und Bohlen gebildet wurden, indem man diese Holzpackungen mit Weiden zusammenband. Diese Ladenkarln wurden von einem Mann gesteuert, der zu diesem Zweck eine zweieinhalbMeter lange Holzstange mitführte, die an einem Ende mit einem Flößerhaken bewehrt war und am anderen Ende ein querstehendes Ruderblatt trug. Niedrige Brücken oder Stege überwanden die Flößer, indem sie vom Floß auf den Steg und dann wieder auf das durchgefahrene Floß sprangen, wie dies von Löw 1832 auf seinen Wehrgrabenbildern dargestellt ist und von Neweklowsky genau beschrieben wird.16 Heute besteht, nach Stilllegung der Anlage der ehemaligen Winternitzgruppe A 1 bis A 3 und A 5 bis A 6 samt dem Überbau des nördlichen Fluderteiles, diese Gruppe aus massiv gebauten Objekten. Lediglich die Schleife A 7 ist ein in sehr schlechtem Bauzustand befindlicher Holzriegelbau. Die alte Truglmühle A 1 und das Schleifwerk A 5 und A 6 bestehen als zweigeschoßige Fabriksobjekte. A 2 und A 3 haben drei Geschoße. Der Verbindungsbau Über demnördlichen Fluderteil befindet sich in Obergeschoßhöhe. Pläne wurden nach einer Bauaufnahme durch die TU Wien im Jahre 1987 neu angefertigt.

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