Eisenhandel im vorindustriellen Steyr

- 46 - königlichen Klosters Erlach und dessen Frau Christina. Als einer der Trauzeugen fungierte Kol- lers Schwager Leopold Prandstätter, der zu jener Zeit Marktrichter und Handelsmann war. 220 Aus der Ehe gingen mindestens fünf Kinder hervor: Maria Anna Katharina Josefa (geboren 1727), 221 Maria Elisabetha Regina (1729–1751), 222 Johann Josef Adam Leopold (später Ritter von Koller, 1731–1800), 223 Franz Adam Ferdinand (geboren 1738) 224 und Maria Susanna Ro- sina (geboren 1741). 225 In einem in Mauthausen überlieferten Gstättbrief vom 21. Februar 1743 bekam Johann Adam durch den Markt Mauthausen bestätigt, dass er und seine eigenen Erben nach dem Tod seines Bruders Johann Georg die Jakob Kollerische Behausung in Reiferdorf erbten. Zum Haus gehören zu dieser Zeit die Handelsgerechtigkeit, die im Obergeschoß lagern- den Güter, der kleine Garten hinter dem Stall, ein weiterer Garten (früher Seysenpöckische Brandstatt genannt) sowie ein Krautgarten. 226 Da seine fünf Kinder noch minderjährig waren, setzte Johann Adam 1743 mit seinem Neffen Johann Georg Prandstätter einen Kaufvertrag über die Kollerische Handlung und das Haus auf, wogegen die Nachkommen des älteren Bruders in Steyr – Johann Josef Koller – Einspruch einlegten. Genauer gesagt waren es die Gerhaben (Vormünder) der hinterlassenen, noch min- derjährigen Kinder ( Pupillen ) Johann Josefs und dessen zweiter Frau Maria Elisabetha. Unab- hängig davon war auch Johann Josefs ältester Sohn aus der ersten Ehe – Johann Adam von Koller – gegen den Verkauf und stellte seinerseits Ansprüche in Mauthausen. Der überlieferte Bericht des Gerhaben Franz Anton Stadler richtete sich an das Magistrat Steyr, bei dem Be- schwerde eingelegt wurde. Die Steyrer Koller beriefen sich auf das Testament von Maria Ro- sina Koller vom 29. Oktober 1721, in welchem festgelegt war, dass das Haus und die Handlung immer auf den jüngsten noch lebenden, direkten männlichen Nachfahren vererbt werden sollte. Aufgrund dessen sahen es die Gerhaben als widrig an, die Kollerische Behausung und Hand- lung jemand anderem zu verkaufen als einem männlichen Stammhalter mit Namen Koller, wozu sich die Steyrer Enkel Maria Rosinas zählten. Außerdem bezogen sie sich auf den Begriff der „freieigentümlichen Übergabe“, die laut Testament vorgesehen wäre. Der Gerhabe Franz Anton Stadler verstand darunter, dass Haus und Handlung frei eines jeden Entgelts oder einer Ablöse mit aller Nutznießung von einem männlichen Stammhalter der Koller auf einen anderen 220 Pfarre Mauthausen, Trauungsbuch 05 (1725–1742), 201/05, fol. 8. 221 Pfarre Mauthausen, Taufbuch 05 (1725–1742), 101/05, fol. 15. 222 Ebd., fol. 21. 223 Ebd., fol. 26. Johann Josef Adam Leopold – genannt Josef – machte Karriere als k. k. Hofrat in Wien, wurde 1783 in den Ritterstand erhoben und kaufte die Herrschaften Tresdorf und Deutsch-Brodersdorf. Ab 1786 war er niederösterreichischer Landstand; siehe Akademie der Wissenschaften, Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akade- mie der Wissenschaften. Philosophisch-histoirsche Classe, Bde. 41 u. 42, Wien 1863, 60 f. 224 Pfarre Mauthausen, Taufbuch 05 (1725–1742), 101/05, fol. 56. 225 Ebd., fol. 67. 226 Privatsammlung Maganja/Bauer, Gstättbrief (21.2.1743). Verkauf der Handlung

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