Eisenhandel im vorindustriellen Steyr
- 341 - Steuern und Abgaben an diese zu entrichten habe. Auch aus den alten Steuerbüchern ginge deutlich hervor, dass alle bisherigen Besitzer/-innen ihre Steuern und Abgaben ebenfalls an die Stadt gezahlt hätten. Das Magistrat forderte, dass Koller sämtliche rückständigen und zukünf- tigen Steuern, Landesabgaben und andere offenen Zahlungen in Höhe von 181 Gulden wie alle anderen bürgerlichen Haus- und Grundstücksbesitzenden an das Steueramt Steyr zahle, da er sich die Termini deß freyen Stigl- und Lilienhofs erschlichen habe. 1908 In den Folgejahren kam es in dieser Angelegenheit zu mehreren Gerichtsverhandlungen, bis am 17. Februar 1748 der landeshauptmannschaftliche Befehl an den Steyrer Stadtrichter Johann Sylvester Paumgartner erging, Johann Adam von Koller unter Hausarrest zu stellen. Koller hatte sich inzwischen je- doch heimlich hinwekh geschlichen . 1909 Im Oktober beschloss die niederösterreichische Regierung schließlich, Kollers Gesuch um die Exemption – also die Freistellung von der Steuerpflicht – auf seine Höfe abzulehnen. Mit dem 1741 erteilten ritterlichen Adelsdiplom habe sie nie die Absicht gehabt, Koller von der Steuerpflicht auf seinen Stiegl- und seinen Abl-/Lilienhof zu befreien. Koller habe sowohl die bereits ausständige, als auch die in Zukunft noch anfallende Landsanlaag (Landessteuern) zu zahlen und alle in dieser Sache verursachten Expens= und Gerichts=Unkosten, jedoch nach grichtlicher Mäßigung zu ersetzen. 1910 Weil sein Vermögen 1911 nicht ausreichte, um sämtliche Schulden zu begleichen, kam es zur Krida (Bankrottverfahren). 1912 1749 wurden durch eine Kommission aus drei Schätzleuten die Häuser, Höfe und Grundstücke von Johann Adam von Koller auf 6.065 Gulden geschätzt, wovon alleine der Stieglhof mit seinen zwei Gärten auf einen Schätzwert von 3.000 Gulden kam. 1913 Kollers Schulden in Höhe von 17.697 Gulden setzten sich aus mehreren hundert Gulden an ausständigen Steuern gegenüber der Stadt Steyr, den entstandenen Prozesskosten und den Kos- ten für die eingesetzten Kommissarien und Vermögensbeschreiber zusammen. Auch Zehente, Burgfriedsdienste und andere Abgaben gegenüber der Stadt, dem Pfarrer von Behamberg, der Herrschaft Lamberg, dem Bürgerspital, dem Pfarrkirchenamt, dem Bruderhaus und dem Huf- schmiedehandwerk standen noch aus. 1914 Alleine dem Bürgerspitalamt Steyr als Grundherr des Aigner Gütls in Behamberg, des Prieninger Gütls, des Weber Häusls, der Reifflischen Gründe, 1908 StA Steyr, Beschwerdeschrift (27.4.1742), Kasten XII, L1 FII 1–95 Nr. 10. 1909 StA Steyr, Schreiben der oö. Landeshauptmannschaft (17.2.1748), Kasten XII, L1 FII 1–95 Nr. 87. 1910 StA Steyr, Resolutio (31.10.1748), Kasten XII, L1 FII 1–95 Nr. 95. 1911 Das Gesamtvermögen Kollers belief sich auf 20.485 Gulden: Zum Stieglhof, dem Lilien-/Ablhof und sämtli- chen Grundstücken und dazugehörigen Gütern und Häusern kamen verbriefte Schulden herein , das Silberge- schmeid , Gegenstände aus Zinn, Kupfer und Messing, das Leingewand und die Betten, Bilder, Bücher, Schuss- waffen und Mannsrüstung , hölzerne Möbelstücke ( Holzwerch ), lebendige Fahrnisse (Nutztiere), Most und Essig, unterschiedliche Fahrnisse wie Eggen und Pflüge, der Vorrat an Getreide und schließlich die Schulden herein . 1912 StA Steyr, Passiv-Schulden (April 1749), Kasten XII, L1 FIII 1–187 Nr. 48. 1913 StA Steyr, Inventar vom Stieglhof (19.4.1749), Kasten XII, L1 FIII 1–187 Nr. 42. 1914 StA Steyr, Inventar Johann Adam von Koller (31.5.1749), Kasten XII, L1 FIII 1–187 Nr. 64. Krida und Se- questration Offene Verbind- lichkeiten
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