Eisenhandel im vorindustriellen Steyr

- 334 - 4.3.2.1 Sierninger Straße Nr. 3 (1699–1740) Johann Georg Koller war im Jahr 1699 Eigentümer des Hauses Sierninger Straße Nr. 3, worauf eine Material- und Spezereiwarenhandlungs-Gerechtsame lag, die später von einer Tuch-, Sei- den- und Schnittwarenhandlungsgerechtsame abgelöst wurde. Koller hatte das Haus dem Han- delsmann Wolf Ellegast abgekauft. 1861 Am 19. Dezember 1732 wurde ein Kaufbrief zwischen Johann Georg Koller und seinem Neffen Johann Josef abgeschlossen, 1862 der das Haus jedoch nicht für sich selbst, sondern für seinen Sohn aus erster Ehe – Johann Adam – kaufte. Tatsäch- lich verkaufte Johann Josef das Haus zwei Jahre später, am 29. Oktober 1734, an seinen Johann Adam, das damit das Bürgerrecht auf die Handlung erhielt. 1863 Schon im August 1739 sollten Haus und Handlungsgerechtigkeit um 3.000 Gulden wieder verkauft werden. 1864 Als Käufer fand Johann Adam seinen Cousin Johann Georg Prandstätter, der in Mauthausen Eisen-, Geschmeid- und Nagelhändler war. Bei Heindl heißt es zwar, dass Prandstätter damit das Bürgerrecht in Steyr erhielt, 1865 jedoch war es im November 1739 bereits zum Reukauf gekommen, womit Johann Adam durch die Zahlung eines Reugeldes den Kauf rückgängig machte. Koller hatte das Haus gemeinsam mit der darauf haftenden Eisenhand- lungsgerechtsame, den Handlungsbüchern und der Korrespondenz an seinen Cousin Prandstät- ter aus Mauthausen verkauft. Nur drei Monate nach dem Abschluss des Kaufvertrages setzte Koller alles daran, das Haus wieder zu bekommen, da seine Hochzeit mit Anna Katharina Lö- schenbrand bevorstand – die Ehe wurde noch am 24. November desselben Jahres geschlos- sen. 1866 Prandstätter zeigte aufgrund der Verwandtschaft und der besonderen Freundschaft zwi- schen den beiden guten Willen und überließ das Haus seinem Cousin, um an seinem Glükh nicht schädlich zu sein . Die Bedingungen, die an den Reukauf geknüpft waren, inkludierten erstens das Reugeld in Höhe von 200 Gulden und zweitens eine Entschädigung für die drei Monate, in denen Prandstätters Kapital im Haus gebunden war. Neben den 4-prozentigen Zin- sen auf den Kaufschilling wurden ihm auch Gerichts-, Reise-, Verpflegungs- und andere Kosten rückvergütet. Koller musste die Handelsware zurückkaufen, wofür erfahrene Kaufleute mit der unparteiischen Schätzung des Bestandes beauftragt wurden. 1867 Nur kurze Zeit nach dem 1861 B EGSTEIGER , Häuserchronik, 320. 1862 StA Steyr, Findbuch zum Koller-Archiv, Regal 21, Repertorien, 77. 1863 StA Steyr, Stadtratssitzung (29.10.1734), Regal 1, Stadtratsprotokolle, Bd. 137 (1734), fol. 352 f. 1864 StA Steyr, Vollmacht (27.8.1739), Kasten XII, L1 FI 1–108 Nr. 72. 1865 H AINDL , Ergänzung, 98. Was mit dem Bürgerrecht Johann Georg Prandstätters geschah, ist jedoch unbekannt. Da er später sogar Marktrichter von Mauthausen wird und dort die Jakob Kollerische Eisenhandlung übernahm, ist anzunehmen, dass er das Bürgerrecht in Steyr mit dem Reukauf verlor. 1866 Pfarre Garsten, Trauungsbuch 05 (1713–1751), 201/05, fol. 145. 1867 StA Steyr, Protokoll (20.11.1739), Kasten XII, L1 FI 1–108 Nr. 78. Reukauf

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