Eisenhandel im vorindustriellen Steyr

- 314 - Die Koller als Mitglieder der bürgerlichen Oberschicht Steyrs haben punktuell Quellen über die Gestaltung ihrer Freizeit abseits des Handelsalltages hinterlassen. Insbesondere aus der Bie- dermeierzeit, die geprägt war vom Rückzug ins häusliche Leben und von der Pflege der Kultur (z. B. in literarischen Salons, durch Buchkonsum, durch Hausmusik oder das Gesellschafts- spiel), sind Belege zu den Themen Literatur, Musik sowie Sport und (Glücks-)Spiel überlie- fert. 1735 4.2.5.1 Literatur Schon aus dem Jahr 1749 ist eine Quelle überliefert, welche den Bücherbesitz Johann Adam von Kollers im Detail auflistet. Es handelt sich um ein Inventar, welches im Zuge des Sequest- rationsverfahrens angelegt wurde. Dass ein Überblick über den Buchbesitz überhaupt überlie- fert ist und noch dazu in solcher Detailliertheit, ist eine Besonderheit, da Quellen dazu in der Regel rar sind. In Verlassenschaftsinventaren z. B. finden sich häufig keine Bücher, da sie zu Lebzeiten bereits weitergegeben wurden, wie es wohl der Fall bei den beiden Salzburger Bür- gern und Händlern Franz Anton Spängler und Johann Christian Pauernfeind war. 1736 Bei der Bestandsaufnahme von Johann Adam von Kollers Hab und Gut im Jahre 1749 fan- den sich 109 Buchtitel, 1737 die auf einen Gesamtwert von rund 96 Gulden geschätzt wurden. Der Wert der einzelnen Bücher wurde zwischen 13 Kreuzern ( Daniel Kollschorny ) 1738 und 12 Gulden ( Dictionarium Gramaticum Germanico Latino-Italicum ) 1739 veranschlagt. Ordnet man die Titel, die eindeutig identifiziert werden konnten, nach Themenbereichen, so stechen vor allem die elf juristischen Werke ins Auge, gefolgt von vier religiösen und weiteren vier agrarwissenschaftlichen Abhandlungen. Auch drei (haus-)wirtschaftliche Texte, die der litera- rischen Gattung der Hausväterliteratur zugerechnet werden können, und zwei medizinische Bü- cher befanden sich in Kollers Besitz, ebenso zwei Wörterbücher und Grammatiken, zwei allge- meine Lexika, zwei politische Schriften und eine historische. 1740 Unter den elf juristischen Abhandlungen finden sich Titel wie Christoph Besolds „Reallexi- kon für die juristische Praxis“, 1741 David Mecius’ „Kommentar über das Lübische Recht“, 1742 1735 Liesa Josephine W EILER , Auf den Spuren Franz Schuberts in Steyr, Wien 2005, 4. 1736 Zu den beiden Kaufleuten siehe R EITH u. a., Verlassenschaftsinventar; H ÖRMANN u. a., Nachlassinventar. 1737 Mehrbändige Werke wurden als ein Titel gezählt. 1738 Worum es sich bei diesem Buch handelte, konnte nicht ermittelt werden. 1739 Offenbar ein Deutsch-Lateinisch-Italienisches Wörterbuch. 1740 Der Rest der Bücher konnte aufgrund fehlender Angaben durch die Schätzer bzw. der summarischen Zusam- menfassung keinen Kategorien zugeordnet werden. 1741 Christoph B ESOLD , Thesaurus practicus. Reallexikon für die juristische Praxis, Nürnberg 1643. 1742 Der Ausdruck „lübisch“ betrifft die Stadt Lübeck; David M EVIUS , Commentarius in Ius Lubecense, 2 Bde., Leipzig 1642/43. Bücherbesitz Johann Adam von Kollers Juristische Literatur

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