Eisenhandel im vorindustriellen Steyr

- 312 - Leib Kollers, der durch das viele Erbrechen in Gefahr stünde, sich eine Hernie (Leistenbruch) oder gar eine Misere (Koterbrechen) 1722 zuzuziehen. 1723 Rund 15 Jahre später stand der Chirurg Johann Sebastian Kaim noch immer im Dienste der Koller, denn er und seine Frau Elisabetha waren von 1726 bis 1775 Besitzer des Hauses Stadt- platz Nr. 8 und damit in unmittelbarer Nachbarschaft der Koller. 1724 Der Chirurg stellte der inzwischen verwitweten Maria Elisabetha Koller für das Jahr 1751 insgesamt 32 Gulden und 5 Kreuzer für Medicamenta in Rechnung. Kaim verschrieb unterschiedliche Pulver, Tinkturen und Wässer, darunter eine Geblueth reinigte Tinct [ur], Zimtwasser, Laxative und Purgiermittel. Neben der Hausherrin und ihren Kindern genossen auch ein Lehrjunge sowie ein Dienst- und ein „Kuchlmensch“ medizinische Versorgung im Hause Koller. 1725 Eine einzige Quelle liefert den Beleg dafür, dass die Koller Perücken trugen: Von 1751 ist eine Jahresabrechnung des Perückenmachers überliefert, der für das Accomodieren einer Perü- cke 4 Gulden in Rechnung stellte. 1726 Ein weiterer Einzelbeleg gibt Hinweis darauf, dass ein Herr Koller (entweder der damals 24-jährige Josef oder der 20-jährige Franz Wolfgang) die Dienste des Stadtbaders Ambrosius Adam in Anspruch nahm, da dieser ihm Ende Dezember 1751 eine Rechnung über die jahrige Barbier Bestallung in Höhe von 1 Gulden und 30 Kreuzer ausstellte. 1727 Weiters ist eine Rechnung des Seifensieders Johann Martin Track für den Zeitraum 1751 bis 1752 überliefert. Für 198 ½ Pfund (111 Kilogramm) Kerzen und Seife verrechnete er 29 Gulden und 27 Kreuzer. Die Grab Körzen , die Maria Elisabetha Koller bei Track kaufte, waren vor die Dominicaner und Capuciner bestimmt. 1728 Bei den 25 Pfund (15 Kilogramm) graue Saiffen (zu 8 Kreuzern je Pfund) und beim halben Pfund der erheblich teureren Mandelseife (zu 20 Kreu- zern je Pfund) ist hingegen der Gebrauch für den Haushalt anzunehmen. 1729 Die graue Seife 1722 Ebd., 87. 1723 StA Steyr, Attest (25.4.1736), Kasten XII, L1 FI 1–108 Nr. 62. Womöglich diente das Attest dazu, um Kollers Fernbleiben von einem Gerichtstermin zu begründen oder hing zusammen mit einer ihm angedrohten Arrest- Strafe, welche ihm im Mai 1736 per Schreiben der Kanzlei Kaiser Karls VI. erlassen wurde. Aus dem Text gehen weder der Grund für Kollers Bestrafung, noch für dessen Erlass hervor. Schließlich erfolgte die Absehung vom Arrest, was mit Kollers Gesundheitszustand zusammengehängt haben könnte; siehe StA Steyr, Schreiben der kai- serlichen Kanzlei (19.5.1736), Kasten XII, L1 FI 1–108 Nr. 63. 1724 K RENN , Häuserchronik, 75. 1725 StA Steyr, Chirurgenrechnung (30.1.1752), Kasten XII, L3/3 FIX 1–55 Nr. 8. 1726 StA Steyr, Perückenmacher-Rechnung (31.12.1751), Kasten XII, L3/3 FIX 1–55 Nr. 47. 1727 StA Steyr, Barbierrechnung (31.12.1751), Kasten XII, L3/3 FIX 1–55 Nr. 54. 1728 Diese Kerzenspenden an die beiden Klöster erfolgten einmal am 6. April 1751 und ein zweites Mal am 29. März 1752 – beide Male in der Karwoche, weshalb hier Ostern als Anlass für die Spende nahe liegt. Zusätzlich wurden an die Kapuziner jeweils Mitte Dezember 1751 und Ende Dezember 1752 Kerzen gespendet. Die restli- chen Kerzen – darunter Grabkerzen und weiße Kerzen – wurde in Hauß , also für den Eigenbedarf, gebraucht. 1729 StA Steyr, Seifensiederrechnung (8.1.1753), Kasten XII, L3/3 FIX 1–55 Nr. 45. Chirurg Sebastian Kaim Perückenmacher und Bader Seife

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