Eisenhandel im vorindustriellen Steyr

- 281 - Rechnung des Debitors (Schuldners) und einmal auf der Rechnung des Kreditors (Gläubigers) verbucht. 1567 Neben den drei wichtigsten Büchern – Memorial, Journal und Hauptbuch – erforderte die Geschäftspraxis in komplexen Unternehmen auch das Führen mehrerer Nebenbücher. Balduin Penndorf nannte 1913 in seinem Standardwerk über die Buchführung z. B. ein Vormerkbuch, in das unmittelbar alle kleineren und größeren Geschäfte eingetragen wurden, auf dessen Basis später die Einträge ins Memorial oder Journal erfolgten. In eigenen Wechselbüchern konnten darüber hinaus alle ausgestellten und genommenen Wechsel, aber auch Kreditbriefe, Adressen der Geschäftspartner/-innen und die Namen von Boten/-innen eingetragen werden. Ein Kopier- buch diente dazu, die Abschriften ausgehender sowie eingehender Korrespondenz festzuhal- ten. 1568 Weitere Bücher waren z. B. Inventare und Kassenbücher 1569 oder Schuldbücher, die dazu dienen, sich einen Überblick über die noch offenen Forderungen und Verbindlichkeiten zu bewahren, um Ansprüche geltend machen zu können. Die doppelte Buchführung im heutigen Sinn dürfte gegen Ende des 13. oder Anfang des 14. Jahrhunderts eingeführt worden sein. Sie hatte sich aus dem italienischen Handels- und Wirtschaftsbetrieb herausgebildet und hatte keinen einzelnen Erfinder. 1570 Fälschlicherweise wurde die „Erfindung“ der Buchführung lange Zeit dem Franziskanermönch Luca Pacioli zu- geschrieben, wobei dieser lediglich die bestehenden Gebräuche des Buchführens „nach der Ve- nezianer Art“ niedergeschrieben und 1494 als Lehrbuch veröffentlicht hatte. 1571 Im 16. Jahr- hundert verbreitete sich diese Praxis über Venedig und Antwerpen in Deutschland, wobei sie dort erst um 1800 verbindlich wurde. 1572 August Schiebe und Gustav Odermann betrachteten die doppelte Buchführung im Jahr 1872 aufgrund ihrer festen Regeln und ihrer zugrunde lie- genden Systematik als Wissenschaft bzw. als die „höchste Stufe des kaufmännischen Wissens […], als eine Kunst, die schwer zu erlernen sei.“ 1573 Im Kapitel über die Ausbildung der Koller wurde bereits berichtet, dass zumindest zwei der Koller in Italien im Rechnen unterrichtet worden waren und auch einzelne Kaufleutebücher kamen bereits zur Sprache, als es z. B. um den Jahrmarktsbesuch ging. Hernach soll die Frage geklärt werden, ob man im Hause Koller die einfache oder die doppelte Buchführung benutzte und wie ausgeprägt das kaufmännische Denken und Handeln der Koller war. 1567 N. N., Cameralistisches Journal 5 (1812), 86. 1568 Balduin P ENNDORF , Geschichte der Buchhaltung in Deutschland, Leipzig 1913, 44 f. 1569 Fritz B RAUN , Aufgaben und Geschäftspläne für den Buchhaltungs-Unterricht an den Handels-Lehranstalten, kaufmännischen Fortbildungsschulen und Buchhaltungskursen, nebst den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen der Buchhaltungslehre, 3. Auflage, Salzburg 1920, 86. 1570 P ENNDORF , Geschichte, 43. 1571 Luca P ACIOLI , Summa de Arithmetica Geometria Proportioni et Proportionalita, Venedig 1494, 41. 1572 R EININGHAUS , Archivgut, 64. 1573 S CHIEBE / O DERMANN , Lehre, 75 f. Nebenbücher Doppelte Buchführung

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