Die oberösterreichische Messerindustrie

51 1 Dutzend Nr. 3 Inland 1 fl Ausland 1 fl 6 kr 1 Dutzend Nr. 4 Inland - 48 kr Ausland - 53 kr 1 Dutzend Nr. 5 Inland - 42 kr Ausland - 47 kr 100 Stück Nr. 6 Inland 4 fl 5 kr Ausland 4 fl 24 kr 100 Stück Nr. 7 Inland 2 fl 50 kr Ausland 3 fl 6 kr 100 Stück Nr. 7 Inland 2 fl 42 kr Ausland 2 fl 58 kr 100 Tyroller Messer- und Gappelklingen, aus gutem Zeug Inland 4 fl 5 kr Ausland 4 fl 24 kr 100 Tyroller Messer- und Gappelklingen, aus gewöhnlichem Zeug Inland 1 fl 40 kr Ausland 1 fl 50 kr So könnte man die Aufzählung fortsetzen, die insbesondere wegen der Preisdiskrepanz zwischen In- und Ausland Interesse erwecken dürfte. Das gesamte Verkehrswesen in der frühen Neuzeit mit den vielen Mauten und Zöllen war der Hebung des Handelsverkehrs hinderlich. Im Zeitalter des Merkantilismus erging daher die Forderung nach freiem Güterverkehr, Aufhebung der Mauten und Zölle, "freie Zirkulation aller Güter" war das- Schlagwort der Zeit. Einem Zirkulare von 1772, Nov. 28, zufolge, war es ab dieser Zeit für jedem inlän- dischen Fabrikanten, Professionisten und Gewerbetreibenden vom Österreich ob der Enns gestattet, seine selbsterzeugten Waren zu verkaufen. Dieser Schritt stellte für die Stadt Steyr, einen schweren Eingriff in ihre alten Vorrechte dar, hatte sie doch kraft der alten Freiheit jeden Handel mit innerbergischem Eisen und den daraus erzeugten Waren allein behauptet. Jedem Eisenfabrikanten stand es nunmehr frei, seine Erzeugung auszubauen, seine Produkte ungehindert im In- und Ausland zu verkaufen. 1 Die ersten Patente, die dem binnenländischen Freihandel in unserer Gegend zum Durchbruch ver- helfen, wurden auf Anregung des Grafen Zinzendorf erlassen, der als einzige Möglichkeit der Besse- rung der wirtschaftlichen Lage auf dem Eisensektor die Befreiung von Zwang jeder Art sah. Graf Zin- zendorf ist als Vorkämpfer des Liberalismus anzusehen . 2 1781 erließ Kaiser Josef II. das Freihandelspatent. Demzufolge war jedem gestattet, sei er nun Händler, Erzeuger oder sonstige Partei, die geforderten Mengen an Eisen und Stahl bzw. die daraus fabrizierten Waren an jedem Orte der Erblande und gleich aus erster Hand zu erwerben. Die Eisen- und Stahlarbeiter könnten ihre Waren im Haus, auf Jahrmärkten im In- und Ausland jederzeit verkau- fen. Jeder, der mit geschlagenem Eisen und Stahl zu handeln befugt sei, könne auch mit geschliffenen und ungeschliffenen Waren handeln. Der Preis für Waren, die Eisen- und Stahlarbeiter erzeugen, soll nicht festgelegt werden. Er möge dem willkürlichen Einverständnis des Käufers bzw. Verkäufers über- lassen bleiben. So war dem freien Spiel der Kräfte Tür und Tor geöffnet. Wir wissen allerdings nicht, inwiefern diese Verfügungen des Reformkaisers das Gewerbeleben unserer Stadt beeinflussten. Nach wie vor hatten die Eisen- und Geschmeidwarenhändler und einige tüchtige Messerer den Vertrieb der heimischen Erzeugnisse inne. Im 18. Jahrhundert hielt in Bezug auf Qualität die Produktion in Steyr und Steinbach der ausländi- schen Konkurrenz nicht stand. Immer wieder wandten sich die Eisenhändler mit Gesuchen an die Re- gierung in Wien, betreffs Passbrieferteilung für solche Waren, die im Inland nicht erzeugt würden. 3 Die Regierung lehnte diese Ersuchen ab und gab die Weisung an den NÖ. Commerz Consess, eigene Mus- terkarten jener Gattungen Messer anzufertigen, die in Österreich ob der Enns erzeugt werden und die Preise zu erstellen. Dann sollte eine Verbesserung der Erzeugung in den genannten Gebieten vorge- nommen werden. Nach Einlauf dieser Musterkarten musste festgestellt werden, dass die hier erzeug- ten Waren, "weder in quali, quanto noch pretion" den ausländischen Erzeugnissen gleichkamen. Die Preise wiesen Differenzen von 10 - 100 % auf. Der Commerz Consess erteilte den Rat, um eine vollkommenere Erzeugung der Messer in Steyr zu erreichen, solle man einige Facharbeiter aus Solingen und Sheffield, demMittelpunkt der englischen 1 Haus- Hof - Staats. A. Wien, 1772, Cirkulare für Österreich ob der Enns, N. Zinzendorf 145. 2 Haus- Hof - Staats. A. Wien, 1772, Cirkulare für Österreich ob der Enns, N. Zinzendorf 145, Wurzbach, S. 160. Bd., S. 160, Wien 1891. 3 Hofkammerarchiv Wien, Altes Kommerz, 291 /5032/F. 140, A – Z.

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