Die oberösterreichische Messerindustrie

30 kirchlichem Gebiet viele Aufgaben zu erfüllen, so die Betreuung der Stiftungen und Altäre. Die Zusammenkünfte der Meister fanden in der sog. Meisterherberge statt. In Kleinraming hießen die Herbergen "Tafernen". So war die "Leuthnertaferne", später die "Pruschen-", die "Dörfler-" und "Beinhackltaferne" Mittelpunkt des geselligen Treibens der den Freuden des Lebens keinesfalls abhol- den Klingenschmiede . 1 Die Messerer von Steyr besaßen infolge ihrer Wohlhabenheit mehrere Häuser im Gebiet der Stadt Steyr, so auch das Haus Kirchengasse Nr. 1, welches als Messererzechenhaus bezeichnet wurde. c.) Die Jungen der 3 Handwerke. Anfänglich gab es wohl noch keine Dreiteilung in Meister, Gesellen und Jungen. Wer ein Handwerk beherrschte, wurde zur Ausübung zugelassen. Maßgebend war die Qualität der erzeugten Ware, die verbürgt sein musste und keinen Schwankungen unterliegen durfte. Daher kam der Zeit, die notwendig erschien, um ein Handwerk zu erlernen, immer größere Bedeu- tung zu, man begann, eine bestimmte Lehrzeit festzusetzen. Bevor ein Junge in ein Handwerk aufge- nommen wurde, hatte er bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Er musste die "ehrliche und eheli- che" Abstammung durch einen "Gepuerdbrieff" (röm. kath. Taufschein) nachweisen und hatte einen Bürgen zu stellen. Dieser musste sich verpflichten, den Lehrmeister des Jungen schadlos zu halten, falls ihm durch den Jungen Schaden irgendwelcher Art erwachsen sollte. Der Aufnahme ins Handwerk ging meist eine Probezeit voraus. Verlief diese zufriedenstellend, so wurde ein Lehrvertrag abgeschlossen, der die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Lehrherrn und Jungen festhielt. Diese allgemein gültigen Regeln galten auch für die Jungen der Klingenschmiede, Schleifer und Messerer. 1. Die Jungen der Klingenschmiede. Die erste Nachricht stammt aus dem Jahre 1373. Damals wurden als Lehrzeit 5 Jahre gefordert und als Lohn erhielten die Jungen im ersten und zweiten Jahr "das Gewand ", also das Lehrkleid, und in den übrigen 3 Jahren "wie es das Handwerk erfordert". Der weitere Lohn wurde ihnen also vom Handwerk bestimmt. 2 Wenn ein Junge ausgelernt hatte und in Steyr oder Kleinraming weiterarbeiten wollte, so "sollte er seinem Lehrherrn vor allem dienen und auch nach seinem Können entlohnt werden". Aber bei den Schmieden gab es oftmals Klagen, dass die Jungen ihre Lehrzeit nicht einhielten, so kam es 1560 zu einer verschärften Handwerksordnung. Darin war festgelegt, dass jeder Junge seinem Lehrmeister, "seine verdingte Zeit nacheinander treulichen ausdienen und außerhalb genügsamen und ehrhaften Ursachen nit Urlaub nemen noch sich sonsten haimblichen von ime machen sol". Sollte ein Junge ungerechtfertigt von seinemMeister Weggehen, so soll diesen bei Strafe des Hand- werks kein anderer Meister aufnehmen. Dabei war es gleich, ob der Junge schon lange oder erst kurze Zeit gearbeitet hatte. Hatte er die Absicht, das Handwerk weiterhin zu erlernen, dann musste er ganz von vorne beginnen. Auf Grund der Handwerksordnung von 20. Juni 1629 für Kleinraming, betrug die Lehrzeit nur mehr 4 Jahre, die der Junge bei seinem Lehrherrn zu dienen versprechen musste. Die beiden ersten Lehr- jahre musste er wiederum um das Gewand dienen, die beiden anderen sollte er nach dem Rat der Viermeister entlohnt werden. Als Gebühr hatte der Junge den Viermeistern 60 Pfennige zu geben und in der Frauenzeche 2 Pfund Wachs zu bezahlen. Ende des 18. Jhdt. waren 3 Jahre Lehrzeit vorgeschrieben. Die Entlohnung der Jungen sollte im 1. Jahr 4 Kr. betragen, im 2. Jahr 5 und im 3. Jahr 6 Kreuzer. Nach vollendeter 3-jähriger Lehrzeit sollte der Junge auf "Freien Fuß" gesetzt und zum Gesellen erklärt werden . 3 Von einer bestimmten Probezeit, die Klingenschmiedejungen vor der Aufnahme in des Handwerk ablegen mussten, hören wir erst 1791. Damals wurden 3 Monate gefordert und die Stellung von 2 Bürgen bei Zahlung von 5 fl an das Handwerk. Seit dieser Zeit herrschten die allgemeinen Ordnungen, 1 La. A. Linz, Klingsch. Kl. R., Bd. 1. 2 La. A. Linz, Klingsch. Kl. R., Bd. 1. 3 La. A. Linz, Klingsch. Kl. R., Bd. 1.

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