Die oberösterreichische Messerindustrie

29 dürfte. 1 Die Viermeister hatten die Überwachung des rein handwerksmäßigen Betriebes zu besorgen, die Beschau der Erzeugnisse, die Prüfung der Meisterproben, die Aufnahme von Gesellen in den Meis- terstand. Später wurden zu ihrer Unterstützung eigene Beschaumeister bestellt. Den Viermeistern ste- hen die Zechmeister gegenüber. Letztere hatte anfangs wahrscheinlich nur den Vorteil der Meister und die Rechte der Meisterfami- lien zu wahren. Ursprünglich waren jedenfalls Zeche und Handwerk eine Einheit. Der Zechmeister, ur- sprünglich Vorsteher der "Bruderschaft" oder "Zeche", übernahm später die Leitung des Handwerks. Schon um 1501 taucht im Schuldbuch der Messerer ein Zechmeister auf, dem die Viermeister zur Seite standen. 2 Ab dem 17. Jhdt. wurden Zech- und Fürmeister, im Gegensatz zur bisherigen Praxis, die jährliche Wahl vorgesehen hatte, nur mehr alle 2 Jahre gewählt. Es gab 2 alte und 2 junge Fürmeister . 3 Seit 1647 wählten die Schleifer nur mehr 1 jungen und 1 alten Fürmeister, sowie einen Zechmeister. Die Wahl als solche war ein Fest für die ganze Stadt. Sie erfolgte nach feierlichem Gottesdienst im Rathause und fiel mit dem Festtag des Handwerks, dem Jahrtag, zusammen. Die planmäßigen Zusammenkünfte der Zech- und Viermeister erfolgten zu den 4 Quartalszeiten, und zwar in der "Her- berge", wo auch die Zunftlade aufbewahrt wurde. Letztere war symbolischer Mittelpunkt des Handwerke und beinhaltete "Freiheiten", Ordnungen und sonstige wichtige Schriftstücke. Ferner hing in der Her- berge in einem Glaskasten das Messererzeichen, die von 3 Schwertern durchbohrte goldene Krone. Nach der Sage geht dieses Zeichen auf die Errettung Kaiser Sigismunds im Tartarenkriege (1437) durch einen Messerer zurück. Während der Versammlungen stand die "Lade" auf dem Tisch, es wurde vor "offener Lade" verhandelt, was jedem Anwesenden eine gewisse Mäßigung auferlegen sollte. Trotzdem soll es oft stürmisch und bewegt hergegangen sein. Der Aufgabenkreis des Zechmeisters war weit gespannt, er stellte die Autorität im Handwerk dar. Allerdings war seine Stellung nie uneingeschränkt. Im Laufe der Zeit wirkte sich das langsame Vordrin- gen der herrschaftlichen und das Zurückdrängen der genossenschaftlichen Idee aus. Der Rat der Stadt Steyr gewann gegenüber dem Handwerk erhebliche Rechte, so Beisitz bei den Handwerksversammlungen, die übrigens nicht gegen den jeweiligen Landesfürsten gerichtet sein durf- ten. Die Rechnungslegung durch den Zechmeister wurde durch den städtischen Handwerkkommissär geprüft. Seit Leopold I. war ein kaiserlicher Handwerkskommissar durch den Rat einzusetzen, seit Karl VI. durfte kein Meister ohne Einwilligung des Magistrates in eine Bruderschaft aufgenommen werden. Im 19. Jhdt. überwachte und regelte die Obrigkeit völlig das Leben in der Handwerksorganisation, die nun Innung genannt wurde. Ein Innungsmeister stand nominell an der Spitze, die größere Macht hatte aber der staatliche Innungskommissär. Innungskommissäre für die Klingenschmiede von Klein- raming waren die Verordneten der Herrschaft Steyr, die es sich auf Kosten des Handwerks des Öfteren gut gehen ließen, zum Ärger der Meister. Für die in der Stadt ansässigen Handwerker war der Magistrat zuständig . 4 Der Zechmeister besaß neben seinen Befugnissen —Handwerksversammlungen einzuberufen, den Gesellenzusammenkünften beizuwohnen, Prüfung der Meisterstücke, Deckung des Arbeitsbedarfes — auch Befugnisse rechtlicher Art. Er traf Entscheidungen in Streitfällen und durfte Strafen verhängen, die allerdings bis zum Ende des 16. Jhdt. 2 fl nicht überschreiten durften. Die Zunft hatte immer die Rechtsprechung in reinen Handwerksangelegenheiten inne. Sie wahrte Verstöße gegen die Handwerksordnung. Schwere Fälle kamen vor den Stadtrichter oder die zuständige Vogtobrigkeit (die Herrschaft Steyr). Für den Rechtsschutz durch die Stadt hatten die Meister dem Stadtrichter das "Wandel", eine Abgabe bei der Aufnahme als Mitglied, zu bezahlen. 5 Die Zechmeister hatten auch Lohnfragen zu entscheiden. Probleme der Materialbeschaffung, des Klingenbezugs, der Beschau und der Zeichen, sowie die Errichtung neuer Werkstätten hingen lange Zeit hindurch von ihnen ab. Dem Zechmeister oblag die jeweilige Rechnungslegung, er verwahrte die Lade, er hatte auch auf 1 St. A. Steyr, Messererakten. 2 St. A. Steyr, Messererakten. 3 St. A. Steyr, Meisterbuch der Messerer. 4 La. A, Linz, Klingsch. Kl. R. Bd. 1. 5 St. A. Steyr, Messererakten.

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