Die oberösterreichische Messerindustrie

10 "französische Klingen" . 1 Ein wertvoller Beitrag zur Geschichte der einzelnen Klingenformen stammt aus dem Jahre 1769. Damals nämlich wurde vom Handwerk wegen großer Materialpreissteigerung eine Eingabe an die Ei- senobmannschaft gemacht. Es scheinen folgende Sorten auf: Nürnberger Klingen in 4 Größen, Tyroller Klingen in 2 verschiedenen Qualitäten a) die eingeschlagenen aus gutem Zeug in 3 Größen u. 2 größere Sorten b) die aus gemeinem Zeug in 2 Größen und 1 größere Sorte Käppelte Klingen in 2 Größen, Kinderklingen Spitzanglete Klingen in 3 Größen, davon die 3. Größe recht klein Französische Klingen in 2 Größen, mit Angabe des Dutzendpreises uneingeschlagene Klingen in 2 Größen, ungarische große Gabeln und Messerklingen ungarische Frauenklingen und Gabeln usw . 2 Einer Nachricht aus dem 19. Jhdt. zufolge waren die Klingen ihrer Form nach entweder "gespitzt, rund oder hatten die Gestalt eines Gabelspitzes oder waren nicht geschweift und hatten gerade Schneiden. " 3 e.) Klingenbeschau. Vor der Klingenübernahme stellten die Messerer bestimmte Anforderungen in Bezug auf Klingen- qualität, Größe und Ausführung der Erzeugnisse. Klingenbeschau wurde eine derartige Kontrolle ge- nannt, die schon in den ersten Nachrichten über das Handwerk erwähnt wird. Wie kam es nun überhaupt zu dieser Einführung? Die Verpflichtung der Schmiede, auf Grund bestimmter Muster ihre Klingen herzustellen, schloss zugleich die Forderung nach einer Erzeugungskontrolle in sich. Denn wozu Modelle festsetzen und Strafen für die Übertretung von Erzeugungsvorschriften, wenn keine Kontrollbestimmungen vorhan- den wären? Zur Zeit der Hochblüte des Handwerks, im 15. u. 16. Jhdt., war die Beschau eine wichtige Einrich- tung im Gewerbeleben. Es galt hiebei, gute und gerechte Arbeit nach den vorgelegtenMustern zu prüfen und jeden Verstoß dagegen aufzuzeigen. Wurden Klingen festgestellt, die den Anforderungen nicht entsprachen, so war jener Schmied verpflichtet, diese gegen gute Klingen auszuwechseln. Man nannte dies "Abeisenwex- lung". Besonders um diesen Punkt wurden zwischen Schmieden und Messerern heftige Kämpfe ge- führt, da erstere oft dem schlechten Material die Schuld gaben und sich unschuldig fühlten . 4 Bei dem schlechten Rohmaterial war tatsächlich die "Abeisenwexlung" sehr unangenehm für die Schmiede und sie erklärten, wenn sie kein besseres Werkzeug bekämen und die "Abeisenwexlung" bliebe aufrecht, müssten sie "mit weib und kiandern an den petlstab komen". Als Antwort erging darauf 1553 eine eigene Beschauordnung . 5 Danach war es den Schmieden verboten, weder öffentlich noch heimlich die Klingen in die Häuser der Messerer zu tragen, sondern sie hatten die gesamte Erzeugung am Dienstag oder Samstag, das waren die Beschautage, rechtzeitig zur Beschaustätte zu bringen, auf dass diese dort begutachtet wür- den. Dies bei Strafe von 5 fl 60 Pf. Die Beschau war, wie erwähnt, von der Obrigkeit angeordnet und daher für alle Klingenschmiede verbindlich. Es ist uns ein interessanter Fall aus dem nahen Steinbach a. d. Steyr bekannt, wo einige Schmiede sich weigerten, ihre Waren prüfen zu lassen. Daraufhin wurde den schuldigen Meistern 1 St. A. Steyr, 1720/4/32/751a. 2 Akten des Oberbergamtsarchives Leoben im Landesregierungsarchiv Graz, 1769, Okt. 15, Verzeichnis der Klin- genpreise, 3247/1k. 3 Löw Josef: "Topographisch, statistisch, technische Beschreibung", 2 Bd., Steyr, 1832, Bd. 1, S. 22. 4 a.a.O., Schoiber, S. 40. 5 La. A. Linz, Klingsch. Kl. R. Bd. 1, Erlass Frh. von Hofmann.

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